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Ratgeber zu Abitur, Studium und Karriere

21.02.2011
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Dottore zu Guttenberg

Von Phil Petracco

Sie ist groß, die Aufregung in Deutschland über die Doktorarbeit des Freiherrn zu Guttenberg, unseres Verteidigungsministers und politischen Ausnahmetalents. Geschürt wird sie von einer Presse, die von Anbeginn nicht glauben konnte, dass sich inmitten unserer von kleinlich-grauen Wesen beherrschten Politikerklasse noch ein bunter Vollblutpolitiker profiliert, der nicht nur Karriere macht, sondern sich einnisten kann sogar in die Herzen einer durch und durch politikverdrossenen Bevölkerung. Allen voran die Süddeutsche Zeitung, die seit Beginn der Karriere zu Guttenbergs nahezu hasserfüllt der Fährte des Landsmanns folgt und sich nun an die Spitze der Hatz zum Abschuss des Gejagten gestellt hat. Mitleid mit dem Wild ist nicht angebracht, Pfusch und Plagiat, wenn sie sich erweisen, sind nicht zu entschuldigen. Zudem verlangt eine Persönlichkeit wie zu Guttenberg kein Mitleid, er wird sich wehren oder untergehen. Aber die Affäre gibt Anlass, den inneren Widerspruch des deutschen Doktortitels unter die Lupe zu nehmen.

Nur der Doktortitel zählt

Der Doktortitel, ursprünglich gedacht als Nachweis einer wissenschaftliche Qualifikation – er ist Vorbedingung der Habilitation – dient in Deutschland meist lediglich als Statussymbol für Nicht-Wissenschaftler. Nur der Doktortitel, also der höchste akademische Grad, wird hier in der Anrede gebraucht und darf in amtlichen Dokumenten als Namenszusatz geführt werden. Absolventen eines Universitäts- oder Hochschulstudiums ohne Promotion können ihren (geringeren) akademischen Grad nicht ohne weiteres kommunizieren. Nur Promovierte also unterscheiden sich auf Anhieb von Nicht-Akademikern, der nicht-promovierte Akademiker verfügt nicht über das Statussymbol der besonderen Anrede. Diese sehr deutsche Handhabung akademischer Titel führt dazu, dass die weit überwiegende Zahl der Promotionen nicht aus Interesse an einer wissenschaftlichen Arbeit oder gar an einer Universitätskarriere angestrebt wird, sondern lediglich, um den Titel führen zu dürfen.

Frau Magister braucht keinen Doktor

Anderswo ist das anders! In Österreich ist es üblich, bei der Anrede jeden akademischen Grad zu benutzen. Neben den Herrn Doktor, tritt die Frau Magister oder der Herr Ingenieur – zur Kenntlichmachung einer abgeschlossenen Hochschulausbildung muss der Doktortitel nicht erlangt werden. Ähnlich der Brauch in Spanien, wo der Licenciado hohes Ansehen genießt. In Frankreich dagegen wird überhaupt kein akademischer Titel in der Anrede gebraucht. In Italien ist jeder, der nach dreijähriger Universitätsausbildung eine „laurea“ erwirbt oder neuerdings zum Bachelor graduiert, ein „Dottore“ oder eine Dottoressa“ und wird auch so angeredet. In all diesen Ländern macht eine Promotion aus Geltungsdrang keinen Sinn. Nur die Absicht zu ernsthafter wissenschaftlicher Arbeit lohnt den Aufwand.

Qualifikation ist Nebensache

Die Abkopplung von Status und wissenschaftlicher Notwendigkeit als Motiv für die Erlangung des Doktorgrades lädt zu Trug und Pfusch bei Dissertationen geradezu ein. Obwohl der Grad allein keinerlei Aussagewert über die Qualifikation eines Kandidaten für eine bestimmte berufliche Tätigkeit hat, außer natürlich der des Wissenschaftlers, verschafft er nicht nur Ansehen in der Gesellschaft, sondern wird auch von den Unternehmen durch verbesserte Aufstiegschancen und höheres Gehalt honoriert. Aus dieser Perspektive ist es unter Kosten-Nutzen-Erwägungen sinnvoll, die Promotion mit dem geringsten Aufwand und in der kürzesten Zeit voranzutreiben. Die eigenständige wissenschaftliche Auseinandersetzung mit dem Thema wird zu lästigem Beiwerk.

Anleitung zum Pfusch

Wenn die gesellschaftlichen Vorteile eines Doktorgrades zum Pfuschen verleiten, sind die sehr unterschiedlichen Anforderungen, die an eine Promotion gestellt werden, verantwortlich für die Sinnentleerung des Titels (doctus = gelehrt, nicht geleert). Ein Medizinstudent, der in wenigen Monaten neben seinem Studium die Dissertation in Form einer zehnseitigen „klinisch-theoretischen“ Arbeit vorlegt, und der Geisteswissenschaftler, der fünf Jahre harte Arbeit nach Abschluss des Studiums in eine Dissertation von fünfhundert Seiten investieren muss – beide erhalten am Ende den gleichen akademischen Grad.

Besser den italienischen Dottore

Gerade die italienische Praxis der Vergabe des Doktorgrades mit dem Hochschulabschluss erscheint mir eine gute Lösung des deutschen Problems. Hier wird kenntlich gemacht, dass der Träger erfolgreich ein Studium absolviert, einen akademischen Grad erworben hat. Da die Voraussetzungen für den Erwerb dieses Grades an allen Fakultäten ähnliche im Wesentlichen gleich sind, ist er in Bezug auf die außerwissenschaftliche berufliche Qualifikation aussagefähiger als der wissenschaftliche Doktorgrad. Der Zwang zur meist nur als wissenschaftlich verbrämten Arbeit aus Gründen der gesellschaftlichen Anerkennung entfällt. Wer wissenschaftlich arbeiten will, kann immer noch promovieren.

Keine Entschuldigung für das Plagiat

Die Abkoppelung des Doktorgrades vom wissenschaftlichen Beruf mag eine Erklärung bieten für den in den letzten Jahren offensichtlich zunehmenden Diebstahl von geistigem Eigentum, von Pfuscherei und dem illegalen Erwerb des Titels. Eine Entschuldigung im Einzelfall ist sie nicht. Mildernde Umstände können allerdings geltend gemacht werden. Denn das Plagiat hat nicht nur bei Promotionsarbeiten Einzug gehalten, auch in der Literatur schwenkt es die Siegesfahnen. Nicht nur die Ethik der Doktoranden auch ganz generell die der Verfasser öffentlicher Schriften scheint einem Wandel zu unterliegen. Das Internet dürfte daran nicht unschuldig sein, es erweist sich aber auch als Angstgegner der Plagiatoren.

Übrigens: Die ansonsten skandalsüchtige italienische Presse nimmt die Reaktion der deutschen Presse auf den Fall zu Guttenberg mit Staunen und Unglauben zur Kenntnis. In Italien wird ein amtierender Ministerpräsident wegen Prostitution mit Minderjährigen vor Gericht gestellt und tritt nicht zurück, in Deutschland der Rücktritt eines Ministers wegen eines nichtssagenden akademischen Titels gefordert. Das sollte uns zu denken geben. Immerhin entstand unter der Aufsicht von Papst Honorius III an der Universität Bologna die erste Promotionsordnung und erstmalig wurde 1219 hier ein Doktortitel verliehen – nicht an einen Politiker, sondern an einen Gelehrten.

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