Nebenjobs, Minijob, Studentenjobs, etc.
BAföG, Studienkredit oder Bildungsdarlehen - letztendlich geht doch nichts über selbst verdientes Geld. Es ist zinslos und rückzahlungsfrei, und wenn es mal für CDs oder eine Party draufgeht, muss man kein schlechtes Gewissen haben.
Wer aber "einfach nur einen Nebenjob" sucht, wird überrascht sein: Mit Werkstudentenstellen, Minijobs, 800-Euro-Jobs und Uni-Jobs als wissenschaftlicher Mitarbeiter gibt es nicht nur viele Möglichkeiten, nebenbei Geld zu verdienen. Jede wird vom Finanzamt auch noch unterschiedlich beurteilt.
Inhalt
Arbeiten neben dem Studium
Neben dem BAföG ist Jobben der beliebteste Weg, um sich seinen Lebensunterhalt im Studium zu verdienen. Ein Nebenjob bietet aber ebenso Vor- wie Nachteile: Zwar entlastest Du Deine Eltern und stehst nach dem Studium nicht vor einem Schuldenberg. Auch die praktischen Erfahrungen sind wertvoll. Wenn die aber zu Lasten der Zeit gehen, die Du eigentlich zum Studieren bräuchtest, kann sich Dein Studium unnötig in die Länge ziehen - und damit teurer werden als geplant.
Wenn Du ungefähr weißt, wieviel Zeit Dir zum Arbeiten neben dem Studium bleibt, kannst Du Dich auf die Suche nach dem geeigneten Job machen. Aber wo findet man den?
Zeit, Geld und Arbeitsort
Neben dem zeitlichen Aspekt ist vor allem der Hauptgrund für diese Arbeit relevant: das Geld. Wie viel willst oder musst Du dazuverdienen? Beachte hierbei die Freigrenzen bei Kindergeld oder BAföG und den Steuerfreibetrag. Sonst wird Dir für jeden verdienten Euro an anderer Stelle wieder Geld abgezogen.
Daneben stellt sich die Frage, ob Deine Nebenbeschäftigung etwas mit Deinem Studienfach zu tun haben soll oder nicht. Geht es Dir einfach nur ums Geldverdienen oder möchtest Du in erster Linie praktische Erfahrungen sammeln, die sich gut in Deinem Lebenslauf machen? Arbeiten als Werkstudent ist ein guter Kompromiss. Die meisten Firmen bezahlen ihre Werkstudenten ausreichend und Du arbeitest bereits auf Deinem Fachgebiet.
Im Internet findest Du zahlreiche Plattformen, auf denen passende Positionen als Werkstudent angeboten werden. Daneben lohnt es sich immer, mit offenen Augen und Ohren durch Deine Hochschule zu gehen. Viele Firmen hängen vor Ort Annoncen auf oder wenden sich an Dozenten. Der Professor Deines Vertrauens kann also der richtige Ansprechpartner sein, auch für eine Stelle als wissenschaftlicher Mitarbeiter an Deiner Hochschule.
Saisonarbeit, Wochenendjob oder täglich Brot?
Doch es gibt noch weitere Fragen zu klären: Möchtest Du während des Semesters arbeiten oder nur in der vorlesungsfreien Zeit? Ein gut bezahltes Praktikum
- Saisonjobs findest Du auf jobber.de oder backinjob.de
Wer zudem während des Semesters arbeiten möchte oder muss, hat oft nur die Möglichkeit, abends, nachts oder am Wochenende zu jobben. So bleibt genügend Zeit für das Studium übrig. Die klassischen Studentenjobs finden sich daher in der Gastronomie oder Promotion (Werbung).
- Promotion-Jobs findest Du auf promotionbasis.de
Oder möchtest Du Dir nur ab und zu etwas dazu verdienen? Dann könntest Du, je nachdem, wo Deine Talente liegen, auch als Freiberufler arbeiten. So bist Du unabhängiger, kannst Dir Deine Zeit selbst einteilen und interessante Projekte für mehrere Arbeitgeber ausführen. Dafür brauchst Du aber Kontakte und einen (festen) Kundenstam.
Immer noch unschlüssig? Die Agentur für Arbeit berät auch Studierende und hat geeignete Jobangebote parat - größtenteils auch auf der Internetseite.
- Nebenjobs findest Du auch auf arbeitsagentur.de
Minijob/ 400-Euro-Job
Ein 400-Euro-Job, auch Minijob oder geringfügige Beschäftigung genannt, ist die unkomplizierteste Variante des Nebenjobs - sowohl für dich als auch für Deinen Arbeitgeber und das Finanzamt. Monatlich 400 Euro sind nämlich nicht steuerrelevant und schmälern weder den BAföG- noch den Kindergeldanspruch.
- Hier findest Du Details zum 400-Euro-Job
Midijob/ 800-Euro-Job
Wenn Du während Deines Studiums einer regelmäßigen Beschäftigung nachgehst und dabei mehr als 400, aber weniger als 800 Euro verdienst, dann hast Du einen einen so genannten "Midijob". Als Student bist Du wie beim Minijob sozialversicherungsfrei, sofern Dein Arbeitspensum 20 Stunden pro Woche nicht überschreitet. Nur dann gilt Dein Nebenjob als dem Studium angepasst und untergeordnet, was die Voraussetzung für eine Befreiung von der Sozialversicherung ist. Die gilt auch dann, wenn Du mehr als 20 Stunden die Woche, aber vor allem abends, nachts oder am Wochenende arbeitest (wenn keine Vorlesungen stattfinden). Bleibt Dein jährlicher Verdienst (nach Absetzen bestimmter Posten) unter 7.664 Euro liegt, musst Du keine Lohnsteuer zahlen.
Von der Rentenversicherung bist Du bei einem Midijob allerdings nicht befreit. Die Beiträge steigen mit dem Verdienst (in der Tabelle wird nur jede zweite Steigerungsstufe angeführt):
| Monatlicher Verdienst | Reduzierter Rentenversicherungsbeitrag |
|---|---|
| 400,01 Euro | 21,74 Euro |
| 500 Euro | 36,21 Euro |
| 600 Euro | 50,68 Euro |
| 700 Euro | 65,13 Euro |
| 800 Euro | 79,60 Euro |
Allerdings gilt nicht der tatsächliche Verdienst als Berechnungsgrundlage, sondern ein so genannter "Fiktivverdienst". Den berechnest Du wie folgt:
1,2528 x tatsächliches Arbeitsentgelt - 202,04
Anhand des Ergebnisses wird dann festgestellt, wie viel Rentenversicherung Du bezahlen musst.
Übrigens zahlt Dein Arbeitgeber zusätzlich noch 9,95 Prozent (unabhängig davon, wie hoch Dein Lohn ist) Deines monatlichen Verdienstes in die Rentenversicherung ein. Dies wird selbstverständlich nicht von Deinem Bruttolohn abgezogen.
Werkstudent
Eine ideale Möglichkeit neben dem Studium zu arbeiten, stellt die Tätigkeit als Werkstudent dar. Dieser Beschäftigung können nur Studenten, die an deutschen Hochschulen eingeschrieben sind, nachgehen. Außerdem besteht eine Begrenzung, wie viele Stunden pro Woche gearbeitet werden darf. Werden die Voraussetzungen eingehalten, ist das Prinzip "Werkstudent" für das Unternehmen wie auch für den Studierenden angenehm, weil keine Sozialversicherungspflicht entsteht.
- Hier gibt es Details zur Werkstudententätigkeit
Jobben an der Hochschule - wissenschaftlicher Mitarbeiter
Für Studenten liegt es nahe, sich um einen Job an der eigenen Hochschule zu bemühen. Vor allem wer nach dem Studium eine Hochschulkarriere anstrebt, hat mit einer Stelle als Hilfswissenschaftler (HiWi), studentische Hilfskraft (zum Beispiel in der Bibliothek) oder als Tutor unter Umständen die perfekte Einstiegsposition gefunden.
Allerdings werden studentische Hilfskräfte in vielen Fällen schlechter bezahlt als in der freien Wirtschaft. Das liegt vor allem daran, dass für studentische Hilfskräfte die tariflichen Bestimmungen nicht gelten. Dennoch bist Du auch als studentische Hilfskraft sozialversicherungsbefreit und musst keine Rentenversicherung zahlen, solange Du unter 400 Euro verdienst.
Arbeiten auf Gewerbeschein
Ob als Messehostess oder Flyerverteiler, Servicekraft oder Interviewer - wer für eine Promotionsagentur arbeitet, hat zwar einen Vermittler, aber viele Arbeitgeber. Der Studierende ist also de facto selbstständig. Und damit verpflichtet, auf Gewerbeschein zu arbeiten.
Die Anmeldung erfolgt auf dem Ordnungs- oder Gewerbeamt der Gemeinde, in der Du gemeldet bist. Die Gebühren dafür sind von Stadt zu Stadt verschieden, belaufen sich aber üblicherweise auf zwischen 20 und 40 Euro. Folgende Unterlagen benötigst Du bei der Anmeldung:
- Personalausweis oder Reisepass
- im Bedarfsfall Erlaubnisse (z.B. Handwerkskarte, Erlaubnis zur Personenbeförderung)
- evtl. ein Führungszeugnis
- evtl. die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- evtl. einen Auszug aus dem Insolvenzregister
- bei Ausländern: Aufenthaltsgenehmigung
Am besten erkundigst Du Dich vor der Anmeldung und lässt Dich telefonisch beraten - so sparst Du doppelte Wege, wenn Unterlagen fehlen.
Studierende sind generell krankenversichert und müssen sich nicht zusätzlich selbst versichern, solange sie weniger als 20 Stunden die Woche arbeiten. Eine Steuererklärung dagegen ist jedes Jahr Pflicht. Nur, wenn Dein Jahresverdienst unter 7.664 Euro bleibt, musst Du keine Steuern zahlen.
Beim Umzug in eine andere Stadt muss auch das Gewerbe umgemeldet werden - das kann noch einmal 10 bis 20 Euro kosten. Die schriftliche Abmeldung des Gewerbes dagegen ist kostenlos.
Kleingewerbe anmelden
Wenn Du neben Deinem Studium regelmäßig Aufträge gegen Honorar ausführst und damit einen Großteil Deines Budgets verdienst, ist es notwendig, ein Kleingewerbe anzumelden. Die Anmeldung beim Gewerbeamt oder Bürgerbüro kostet zwischen 15 und 30 Euro. Liegt Dein Umsatz unter 17.500 Euro im Jahr, ist Dein Nebenjob ein Kleingewerbe, und Du musst keine Mehrwertsteuer in den Rechnungen ausweisen. In jedem Fall aber ist für jedes Jahr mit Verdienst eine Steuererklärung Pflicht.
Arbeiten als Freiberufler
Nicht für jeden Nebenjob musst Du ein Gewerbe anmelden. Tätigkeiten aus folgenden Bereichen fallen nicht unter die Gewerbepflicht:
- künstlerische Tätigkeit
- journalistische Tätigkeit
- wissenschaftliche Tätigkeit
- unterrichtende Tätigkeit
- erziehende Tätigkeit
- schriftstellerische Tätigkeit
- landwirtschaftliche Tätigkeit
Das sind die so genannten freien Berufe; sie gelten nicht als Gewerbe. Wenn Du Dir nicht ganz sicher bist, ob Dein angestrebter Nebenjob ein Gewerbe oder ein freier Beruf ist, ist ein Steuerberater der richtige Ansprechpartner.
Eine freiberufliche Tätigkeit muss nicht angemeldet werden, allerdings muss sie dem Finanzamt schriftlich mitgeteilt werden. Dann erhältst Du auch eine Steuernummer, die Du benötigst, um Rechnungen zu stellen.
Als Freiberufler im Nebenjob bist Du nicht sozialversicherungspflichtig. Als Student bist Du aber ohnehin in der studentischen Krankenversicherung, solange Du nicht mehr als 20 Stunden in der Woche arbeitest. Verdienst Du im Monat in der Regel über 400 Euro mit Deiner freiberuflichen Nebenbeschäftigung, wirst Du in manchen Bereichen (Erziehung, Pflege) allerdings rentenversicherungspflichtig.
Als Freiberufler zu arbeiten ist nicht ganz unkompliziert - neben der Frage, ob Deine Tätigkeit überhaupt von der Gewerbepflicht befreit ist, gibt es zahlreiche Details bei Anmeldung, Steuererklärung etc. zu beachten. Informiere Dich während der Sprechzeiten beim zuständigen Finanzamt oder bei der Industrie- und Handelskammer vor Ort.
Arbeiten auf Rechnung
Wenn Du nicht regelmäßig arbeitest, sondern nur ab und zu einen Aushilfsjob, einen Auftrag als Übersetzer, Korrekturleser oder Ähnliches antrittst, dann kannst Du auch als Student eine Rechnung stellen. Normalerweise müsstest Du dafür ein Gewerbe anmelden. Das ist aber wirklich nur dann nicht nötig, wenn die Beschäftigung einmalig ist und Du auch keinen festen Kundenstamm hast.
Für einmalige Arbeiten ist für die Rechnungstellung auch keine Steuernummer nötig; der Rechnungsbetrag wird ohne Mehrwertsteuer ausgewiesen. Allerdings darf Dein jährliches Einkommen dann nicht die Höchstsumme von 7.664 Euro übersteigen - sonst wirst Du steuerpflichtig.In jedem Fall aber musst Du, selbst wenn Du nur eine Rechnung im Jahr stellst, eine Steuererklärung abgeben. Sonst leistest Du Schwarzarbeit - und das ist strafbar.
Folgende Angaben dürfen auf einer Rechnung ohne Mehrwertsteuer nicht fehlen:
- Deine Adresse
- die Adresse des Auftraggebers
- fortlaufende Rechnungsnummer
- Rechnungsdatum
- Zeitpunkt, Umfang und Dauer der erbrachten Leistung
- Entgeldforderung über die erbrachte Leistung
- Vermerk über die fehlende Besteuerung des Rechnungsbetrags (z.B. "Eine Besteuerung nehme ich selbst vor" oder "Der Rechnungssteller ist nicht steuerpflichtig")
Kurzfristige Beschäftigung
Um eine kurzfristige Beschäftigung handelt es sich, wenn Du beim selben Arbeitgeber innerhalb eines Jahres nur 50 Tage insgesamt oder zwei Monate am Stück in Vollzeit gearbeitet hast.
Dein Verdienst bleibt dabei, unabhängig von der Höhe, sozialversicherungsfrei. Allerdings sind kurzfristige Beschäftigungen steuerpflichtig. Wenn Du also auf Lohnsteuerkarte arbeitest, wirst Du individuell besteuert. Es kann aber ebenso vorkommen, dass Du am Ende des Jahres beim Lohnsteuerjahresausgleich eine Rückzahlung erhältst.
Eine Alternative ist die Arbeit ohne Lohnsteuerkarte; dann zahlt nur der Arbeitgeber 25 Prozent Steuern. Das geht aber nur, wenn:
- Du höchstens für 18 zusammenhängende Tage und nicht regelmäßig wiederkehrend für denselben Arbeitgeber arbeitest,
- Dein Stundenlohn höchstens 12 Euro und
- Dein durchschnittlicher Lohn pro Tag höchstens 62 Euro beträgt.
Wenn Du mehrere kurzfristige Beschäftigungen bei verschiedenen Arbeitgebern ausübst, dann wird die Arbeitszeit zusammengerechnet. Du darfst in Summe nicht über 50 Tage kommen.
Du kannst auch eine kurzfristige Beschäftigung neben einem 400-Euro-Job ausüben. Auch dann bleibst Du sozialversicherungsfrei. Allerdings dürfen der Minijob und die kurzfristige Beschäftigung nicht beim gleichen Arbeitgeber ausgeführt werden - weder parallel noch direkt hintereinander. Zwischen beiden Arbeitsverhältnissen muss mindestens ein Monat liegen.
Versicherungspflicht in den Semesterferien
Als Student bist Du auch während der Semesterferien krankenversichert - unabhängig davon, ob Du arbeitest oder nicht. Du musst keine Pflege- oder Arbeitslosenversicherung zahlen, auch wenn Deine Nebenbeschäftigung in der vorlesungsfreien Zeit über eine kurzfristige Beschäftigung hinausgeht. Das ändert sich allerdings, sobald Du
- mehr als 400 Euro im Monat verdienst,
- länger als 2 Monate in Vollzeit arbeitest oder
- länger als 50 Arbeitstage im Kalenderjahr arbeitest.
Trifft eins davon auf Dich zu, musst Du Rentenversicherung zahlen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Du während der Ferien oder im Semester einer bezahlten Tätigkeit nachgehst.
Nebenjob und Kindergeld
Verdienst Du in einem Jahr mehr als 7.680 Euro, überschreitest Du über den derzeitigen Kindergeldfreibetrag. Die monatlichen Kindergeldzahlungen an Deine Eltern werden eingestellt, im Kalenderjahr bereits geleistetes Kindergeld muss sogar rücküberwiesen werden. Bei (seit dem 1. Januar 2009) 164 Euro pro Kind und Monat kommt da eine ganze Menge zusammen. Du solltest also abwägen, ob Du den Anspruch auf Kindergeld aufgrund eines Nebenjobs wirklich verlieren willst. Übrigens, das BAföG wird zu 50 Prozent in den Freibetrag einberechnet.
Nebenjob und BAföG
Der BAföG-Satz wird hinsichtlich des Verdienstes Deiner Eltern bestimmt. Neben ihrem Einkommen spielt aber auch Deines eine Rolle; wenn Du also im Nebenjob zu viel verdienst, bekommst Du weniger staatliche Unterstützung. Schließlich soll das BAföG Dir helfen, Dich voll auf Dein Studium zu konzentrieren. Wenn Du viel arbeitest, hast Du Dich - in den Augen des BAföG-Amts - offenbar dagegen entschieden, mit ganzer Kraft zu studieren. Anrechnungsfrei ist nur ein Minijob, also 4.800 Euro pro Jahr.
Deine Rechte im Nebenjob
Auch als Student mit Nebenjob hast Du Rechte wie jeder andere Arbeitnehmer auch:
- auf regelmäßige Lohnzahlungen
- auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
- auf bezahlten Urlaub
- auf Pausen/ Erholungszeit
- auf ausreichenden Schutz am Arbeitsplatz
- auf ein den Tatsachen entsprechendes Arbeitszeugnis
- auf fristgerechte Kündigungen
Du bist keine billige Arbeitskraft, die sich alles gefallen lassen muss. Wenn Du Dich ungerecht behandelt fühlst, dann bestehe auf Deine Rechte oder geh zum Betriebsrat, falls es einen in Deiner Firma gibt.
studilux/bf
© studilux.de 2007-2010
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Kamikaze Munich GmbH
Praktikum gesucht?!
In unserer Praktikumsbörse findest Du täglich neue Unternehmensangebote nach Bereichen sortiert:
Du hast auch die Möglichkeit über eine detaillierte Suche nach einem Praktikum zu suchen:
Mit bilandia können Bücher auf ganz neue Weise entdeckt werden. Zudem kann dabei Gelesenes digital festgehalten und mit anderen geteilt werden.
Du hast noch kein Geschenk? Egal ob T-Shirts, Pullis, Sweat-Shirts - Du kannst alles bedrucken lassen. Gestalte Dein T-Shirt individuell und wähle zwischen verschiedenen Motiven, Designs und Farben aus.
Bookmarks
Google Anzeige
Umfrage
News
Neue Graduiertenschule
17.03.10:In Cottbus ist eine neue Graduiertenschule in "Heritage Studies" gegründet worden. Das Promotionsprogramm richtet sich an deutsche und internationale Absolventen.
» mehr...Bedeutung privater Hochschulen wächst
16.03.10:4,5% der Studierenden lernen an privaten Hochschulen, die Tendenz war in den vergangenen Jahren steigend.
» mehr...Geistloses Bologna
10.03.10:16 europäische Staaten, über 800 Unis, 11 Jahre später - wie steht es um Deutschland im internationalen Vergleich?
» mehr...ESL Sprachreisen stellt sich vor!
23.02.10:ESL Sprachreisen präsentiert sich Euch mit einem umfangreichen Messestand auf studilux.de.
» mehr...Nach Bundesländern:
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen
Empfehle uns weiter
Aufstieg durch Bildung
Linkliste
Aufstieg durch Bildung | AYUSA International | allmaxx.de | askStudents.de | Austauschschüler | Contact & Cooperation | E-fellows.net | Kamikaze Munich Agentur | Lecturio | Miet24.de | scholarz.net | studentensupport.de | studi.biz | studidoo | Staufenbiel | Unicompact | Uniturm.de | Wächter & Kuss Rechtsanwälte

















Darf man auch einen werkstudentenjob (20 std die woche) und zusätzlich einen gewerbeschein / bzw promo jobs annehmen? Und / oder einen 400 euro basis job???;-)))