Der Weg ins Studium
Früher konnten Studienwillige in vielen Fächern am Einschreibungstag direkt zur Hochschule gehen, sie legten ein paar Dokumente vor und wurden immatrikuliert. Einige wenige Studiengänge waren bereits zulassungsbeschränkt. Mit einer guten Abiturnote durfte man sie aber studieren. Und ein paar Fächer wurden zentral durch die "Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen" verteilt, was bedeutete, dass man unter Umständen nicht gleich oder nicht in der gewünschten Stadt, sondern woanders studieren konnte. In den letzten Jahren hat sich aber einiges geändert.
Einschreibung - Immatrikulation
Die Entscheidung für Studium, Fach und Hochschule steht? Dann musst Du Dich noch einschreiben. Für die Einschreibung oder Immatrikulation sind spezielle Termine (je nach Fach, Abschluss, Anfangsbuchstaben der Nachnamen) vorgesehen, die unbedingt einzuhalten sind. Nachmeldungen sind nur selten möglich und wenn, meist gegen eine Gebühr. Die genauen Termine und Regelungen findest Du auf der Homepage der Hochschule.
Kann man sich in das gewählte Fach einfach so einschreiben - ohne Auswahlverfahren -, dann ist es sinnvoll, eventuell auf der Homepage zu findende Anmeldungsbögen bereits auszufüllen. Das spart Dir und den anderen Wartenden viel Zeit. Auch sind meist gewisse Unterlagen bei der Einschreibung vorzuzeigen oder abzugeben:
- ein Passfoto (für das Studienbuch)
- Dein Abiturzeugnis (oder eine beglaubigte Kopie)
- ein Nachweis der Krankenversicherung
- das ausgefüllte Antragsformular
- Zulassungsbescheid (nicht bei zulassungsfreien Studiengängen)
- Dein Personal- oder Reisepass
- Geld zum Begleichen der Studien- und Verwaltungsgebühren
Allerdings sind auch diese Anforderungen von Universität zu Universität verschieden. An manchen Hochschulen ist auch eine Online-Einschreibung möglich, was viel Zeit erspart. Oder aber die vorangehende Online-Einschreibung ist Voraussetzung für die persönliche Immatrikulation. Informiere Dich also rechtzeitig, an welches Prozedere Du Dich halten musst.
Schon bei der Einschreibung bekommst Du Deinen Studentenausweis und Dein Studienbuch.
Für die Erstsemester gibt es zahlreiche Orientierungsveranstaltungen, -seminare und -tutorien. Dort erfährst Du alles, was Du wissen musst: Wo ist welche Bibliothek oder Mensa, wann hat die Studentenkanzlei geöffnet, wie schreibt man sich für Seminare ein etc. Außerdem lernst Du bereits andere Erstsemester kennen. Und dann kann das Studium losgehen.
Einschränkungen
Der oben geschilderte Fall war der einfachste: Du hast am Gymnasium die Allgemeine Hochschulreife erworben und Dich für einen allgemein zugänglichen Studiengang an einer Universität oder Fachhochschule entschieden.
Einschränkungen gibt es bei der fachgebundenen Hochschulreife. Im Falle des fachgebundenen Abiturs ist es möglich, ein zum Fach passendes Studium sowohl an Unis als auch an Fachhochschulen zu studieren. Mit der fachgebundenen Fachhochschulreife ist nur die Immatrikulation an Fachhochschulen möglich.
Auch wer die Fachhochschulreife erlangt hat, kann eigentlich nur an Fachhochschulen studieren. Nach dem Grundstudium oder Bachelor an der FH darf das Studium allerdings auch an einer Universität fortgesetzt werden.
Auswahlverfahren
Viele Studiengänge sind inzwischen zulassungsbeschränkt, weil sich zu viele Studienwillige auf zu wenige Plätze bewerben. Auch private Hochschulen selektieren die Studienanwärter. Üblich sind zwei Stufen: Nach der schriftlichen Bewerbung mit Motivationsschreiben und Lebenslauf gibt es einen Auswahltag, an dem Du an Gruppendiskussionen teilnehmen, Deine Fremdsprachenkenntnisse beweisen und Dich mit Professoren unterhalten musst. Ausschlaggebend für den Erfolg sind also nicht allein die Noten, sondern auch die Persönlichkeit des Bewerbers.
Bei musischen Studiengängen ist es üblich, eine Eignungsprüfung zu durchlaufen. Für künstlerische Studiengänge musst Du der Bewerbung häufig eine Probe Deiner Arbeit beilegen.
ZVS - der erste Schritt zur Uni
Seit dem Wintersemester 2006/2007 dürfen die Hochschulen ihre Bewerber zu 60 Prozent selbst aussuchen. Damals wurden die oben beschriebenen Auswahlverfahren verstärkt eingeführt. Die ZVS, also die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen, verwaltet nur noch die Anträge.
Für Fächer mit bundesweitem Numerus Clausus (NC) oder Verteilungsverfahren musst Du Dich dennoch oft nicht bei der gewünschten Universität direkt bewerben, sondern bei der ZVS. Die Fächer sind: Pharmazie, Human-, Zahn und Tiermedizin und Psychologie. Wessen Abiturnote dem NC entspricht oder besser ist, der hat gute Chancen auf einen Platz. Wer schlechter ist, kann sich aber dennoch bewerben: Treffen zu wenige Anmeldungen ein, wird der NC gesenkt, und bei Absagen gibt es ein Nachrückverfahren.
Der Nachteil bei der ZVS: Du kannst nicht bestimmen, wo Du studieren wirst. Du gibst zwar eine favorisierte Hochschule an, musst aber auch Alternativen nennen. Wer ein besonders gutes Abi hat, erhält fast immer seine erste Wahl. Abiturienten mit schlechteren Noten werden dann auf die übrigen freien Studienplätze "verteilt". Neben den Noten sind Sozialkriterien bei der Vergabe der Studienplätze entscheidend. Schwerbehinderte, Verheiratete, Anwärter mit Kind oder Einwohner der betreffenden Stadt werden verstärkt berücksichtigt.
Die Bewerbungsunterlagen für die ZVS erhältst Du normalerweise an Deiner Schule, bei Berufsberatungsstellen, Hochschulen oder auf der ZVS-Homepage. Dort erfährst Du auch, wie hoch der jeweilige NC aktuell ist - er wechselt nämlich jährlich. Stichtag für die ZVS-Bewerbung ist der 15. Juli für das Winter- und der 15. Januar für das Sommersemester. Für diejenigen die Ihr Abitur schon länger in der Tasche haben, gelten andere Stichtage.
Je nach Studiengang erhält man im August oder September die Ab- oder Zusage und den Bescheid, wo man zu studieren beginnen darf.
- Zur Homepage der ZVS geht es hier
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Folgende Bundesländer haben die Termine für das Abitur 2010 bereits festgelegt:
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.
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