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    Hochschule schon gefunden?


    20.07.2008
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    Tipps für Deinen Umzug:

    Wohnung kündigen

    Die Kündigung immer per Einschreiben an den Vermieter senden. So muss er unterschreiben, wenn ihm der Brief zugestellt wird und Du bist auf der sicheren Seite.

    Wenn Du eher unerwartet umziehen musst und die Kündigungsfrist nicht einhalten kannst, dann musst Du Deinem Vermieter selbst einen adäquaten Nachmieter suchen. Per Aushang am Schwarzen Brett Deiner Uni oder im Internet dürfte das kein Problem sein.

    Hältst Du die Kündigungsfrist ein, ist es Aufgabe Deines Vermieters einen Nachmieter zu finden.

    Möbel suchen

    Es muss nicht immer schwedisches Design sein. Du findest günstige Möbel auf Flohmärkten, in Second-Hand-Möbelhäusern, bei manchen Recycling-Höfen oder im Internet. Es lohnt sich immer einen Blick in die Tageszeitungen oder Anzeigenblätter vor Ort zu werfen. Auch hier werden viele Möbel (teilweise umsonst) angeboten.

    Solltest Du Möbel oder die Küche von Deinem Vormieter übernehmen oder sollte Dein Nachmieter Einrichtungsgegenstände von Dir ablösen, dann lohnt es sich immer alles schriftlich festzuhalten und unterschreiben zu lassen. Das ist die sicherste Variante und Probleme können gar nicht erst entstehen.

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    Packen

    Besorge Dir rechtzeitig genügend Umzugskisten. Wenn Du nicht so viele Sachen hast, kannst Du auch im Supermarkt nachfragen, ob Du ein paar (Bananen-)Kartons haben kannst. Meistens überlassen Supermärkte Dir diese gerne, da sie sie sowieso nur wegwerfen würden.
    Packe die Kisten am besten unten mit schwereren Sachen (Bücher) voll und lege leichtere Sachen darauf (Kleidung). Ein Karton sollte höchstens 25 Kilo wiegen.

    Um Dir das Auspacken zu erleichtern, empfiehlt es sich, die Kartons nach Inhalt zu beschriften. Wichtige Dokumente oder Dinge (Medikamente), die Du gleich brauchst gehören nicht in Umzugskisten. Da tauchen Sie unter Umständen erst sehr spät wieder auf. Besser ist es, eine Tasche oder einen Koffer mit den wichtigen Unterlagen oder Utensilien zu packen.

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    Wohnung renovieren

    In den Mietverträgen ist festgesetzt, wie die Wohnung im Falle des Auszugs hinterlassen werden soll. Ist dies nicht der Fall kann es sein, dass der Vermieter Deine Kaution (zumindest teilweise) einbehält. Laut Deutschem Mieterbund haben die gängigen Begriffe im Mietvertrag folgende Bedeutungen:

    Besenrein:

    Es müssen keine Renovierungsarbeiten sowie keine Schönheitsreparaturen durchgeführt werden. Wohnung und Keller sind leer zu räumen, grobe Verschmutzungen (auch Spinnweben im Keller) müssen beseitigt werden, so als hätte man mit dem Besen durchgefegt. Besondere Reiningungsdienste (staubsaugen, wischen, Fenster putzen) müssen nicht durchgeführt werden.

    Teppich reinigen:

    Hier muss der Teppich gereinigt werden. Am besten geht das mit einem Nass-Staubsauger. Diese können in Baumärkten oder manchen Elektrogeschäften gemietet werden. Weist der Teppich Beschädigungen auf, die nicht durch den normalen Gebrauch (Verschleiß) entstanden sind (z.B. Brandlöcher, Rotweinflecken), muss der Mieter die Reparaturen bezahlen.

    Wohnung Streichen:

    In der Regel darfst Du Deine Wohnung so streichen, wie es Dir gefällt. Ist im Mietvertrag verankert, dass die Wohnung beim Auszug frisch gestrichen sein soll, dann ist damit ein weißer Anstrich gemeint. Diesen kannst Du leicht selbst durchführen, dafür braucht es keine Fachmänner. Doch ist auch vertraglich festgelegt, dass Türen und Fenster gestrichen werden müssen, so ist das lieber Handwerkern zu überlassen.

    Falls Du viel in Deiner Wohnung geraucht hast, so empfiehlt es sich Wandfarbe zu benutzen, die Nikotin, das sich an Wänden abgesetzt, überdeckt. Diese ist zwar etwas teurer, aber die Anschaffung lohnt sich, denn die gängige Wandfarbe ist in diesem Fall nicht geeignet. Der gelbliche Nikotinschleier kommt dann durch den frischen Anstrich wieder durch.

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    Wohnungsübergabe

    Egal, ob Dir die Wohnung übergeben wird oder ob Du die Wohnung übergibst, dokumentiere den Zustand der Wohnung gut (schriftlich und mit Foto). So können Dir keine Mängel angehängt werden, für die Du nicht verantwortlich bist.

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    Der Umzugstag

    Wichtige Utensilien (Klopapier, Handtücher, Bett-, Wasch- oder Putzzeug), die in der alten Wohnung wahrscheinlich noch im Einsatz waren und in der neuen gleich wieder gebraucht werden, sollten nicht in Umzugskartons verschwinden, sondern in Wäschekörben oder Müllsäcken verstaut werden, damit man gleich wieder an sie herankommt.

    Vergiss auch nicht Verpflegung für die hoffentlich zahlreichen Helfer zu besorgen.

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    Zweitwohnsitz

    Jede Gemeinde hat Interesse daran, möglichst viele Einwohner zu haben, da sie pro Einwohner einen Betrag im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs erhält. Vom Hauptwohnsitz bekommt man außerdem seine Lohnsteuerkarte und zahlt an das betreffende Finanzamt Steuern.

    In vielen Städten kannst Du wählen, ob Dein Studienort Dein Erst- oder Zweitwohnsitz sein soll. Entscheidest Du Dich für den Nebenwohnsitz, so ist es in manchen Städten (v.a. Groß- oder Studentenstädten, wie München, Berlin, Hamburg, Dresden oder Heidelberg) üblich, dass Du eine Zweitwohnsitzsteuer bezahlen musst. Da hilft nur, den Studienort als Hauptwohnsitz zu deklarieren.
    Ist Dein Studienort Nebenwohnsitz, verpflichtest Du Dich, die Wochenenden und Semesterferien an Deinem Erstwohnsitz zu verbringen. Tust Du dies nicht, so musst Du eigentlich Deinen Studienort als Hauptwohnsitz anmelden. Dein Erstwohnsitz ist also da, wo Du Dich die meiste Zeit des Jahres aufhältst und wo Dein "Lebensmittelpunkt" ist.

    Unter folgendem Link erfährst Du, welche Stadt eine Zweitwohnsitzsteuer verlangt: http://www.zweitwohnsitzsteuer.de/?page=stadt

    Manche Städte versuchen Dich nicht durch Einführung einer Zweitwohnsitzsteuer dazu zu bewegen, Dich mit Deinem Hauptwohnsitz anzumelden. Diese Gemeinden bieten stattdessen Vergünstigungen für die neuen Bürger an. So bekommst Du in manchen Städten Gutscheinhefte im Wert von mehreren hundert Euro, Umzugsbeihilfen, Freitickets (Verkehrsnetz, Theater, Zoo etc.) oder Kunden-Karten, mit denen man in Geschäften oder auf Veranstaltungen Rabatt erhält.

    Ob und welche Vergünstigungen es in Deiner Stadt gibt, kannst Du bei Deinem Studentenwerk erfahren.

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    GEZ

    In folgenden Fällen, kannst Du Dich von den Gebühren für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten befreien lassen:

    • Du besitzt weder ein Rundfunk- noch ein Fernsehgerät und auch kein Handy sowie keinen Computer, die Internet- oder UMTS-Anschluss haben
    • Du bist BAföG-Empfänger und lebst nicht bei Deinen Eltern
    • Du bist Berufsausbildungsbeihilfe-Empfänger und lebst nicht bei Deinen Eltern
    • Du erhältst Ausbildungsgeld und lebst nicht bei Deinen Eltern

    Um befreit zu werden, musst Du allerdings einen Antrag stellen. Diesen GEZ Befreiungsantrag sowie alle weiteren Infos findest Du unter:http://www.gez.de/gebuehren/gebuehrenbefreiung/index_ger.html

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    Hausratversicherung

    Eine Hausratversicherung ist nur dann sinnvoll, wenn Du eine eigene Wohnung mit einigermaßen teurem Interieur hast. Wenn das nicht unbedingt zutrifft, Du Dich aber trotzdem sicherer mit Hausratsversicherung fühlst, dann ist diese günstig für die üblichen Studentenbuden. In manchen Fällen schließt sie auch das Fahrrad mit ein, was einen Vorteil darstellt, da Fahrradversicherungen allein oft sehr teuer sind.

    Wohnst Du allerdings in einem WG-Zimmer oder in einem Studentenwohnheim, dann führst Du rein rechtlich noch keinen eignen Haushalt und bist über die Hausratversicherung Deiner Eltern mitversichert. Eine Hausratsversicherung ist also nicht nötig. Am besten klärst Du dies aber noch einmal mit der Versicherung Deiner Eltern ab und lässt es Dir für alle Fälle schriftlich geben.

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    Kosten steuerlich absetzen

    Wenn Du in Deiner alten Wohnung vor dem Auszug Schönheitsreparaturen von Handwerkern ausführen lässt, dann kannst Du diese "haushaltsnahen Dienstleistungen" steuerlich absetzen (20 Prozent der Rechnungssumme, Höchstbetrag 600 Euro), beziehungsweise Deine Eltern, wenn Du keine Steuererklärung machst. Schönheitsreparaturen, die Du selbst durchführst, kannst Du nicht steuerlich absetzen.

    Auch die Umzugskosten können steuerlich abgesetzt werden. Dafür müssen nur alle relevanten Belege und Quittungen aufgehoben werden. Diese können in der Regel dann in Deiner oder in der Steuererklärung Deiner Eltern abgesetzt werden.

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    Für Azubis/ Angestellte

    Wenn Du während eines Angestelltenverhältnisses umziehst, dann frag doch einmal Deinen Chef, ob er Dir für Deinen Umzug frei gibt. Die meisten Arbeitgeber gewähren in diesen Fällen ein bis zwei Tage Sonderurlaub.

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    Probleme mit Vermietern oder dem Mietvertrag

    Streitigkeiten mit dem Vermieter kannst Du über den Deutschen Mieterbund regeln lassen. Dort kannst Du Dich außerdem informieren, wie viel Prozent Mietminderung Dir zustehen, wenn Deine Wohnung Mängel aufweist. Des Weiteren kannst Du dort Deinen Mietvertrag auf ungültige Klauseln überprüfen lassen. Klicke dafür einfach auf:

    www.mieterbund.de

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