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    01.03.2009
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    Studium

    Der "klassische" Weg führt vom Abitur zum Hochschulstudium. Ein Studium ist ein Zeitraum von mindestens sechs Semestern (Bachelor), in dem vor allem theoretisches Fachwissen in Seminaren, Vorlesungen, wissenschaftlichen Übungen und Tutorien erworben wird. Doch Studium ist nicht gleich Studium. Es gibt viele verschiedene Fächer, die sich an den einzelnen Hochschulen noch einmal durch Zugangsvoraussetzungen und Schwerpunkte unterscheiden.

    Derselbe Studiengang kann oft auch zu unterschiedlichen Abschlüssen führen:

    Diplom

    Ein Diplomstudiengang gliedert sich in Grund- und Hauptstudium. Am Ende des Grundstudiums steht das Vordiplom, eine Prüfung, deren Bestehen die Voraussetzung für das Hauptstudium ist. Gegen Ende des Studiums wird eine Diplomarbeit verfasst; wird sie anerkannt, erhält der Student das Diplomzeugnis.

    Ein Diplom kann an Universitäten und Fachhochschulen erlangt werden. Letztere unterscheiden sich von Universitäten hauptsächlich durch ihre Praxisnähe; so müssen an Fachhochschulen häufiger Pflichtpraktika absolviert werden. Die Regelstudienzeit beträgt je nach Hochschule und Fach acht bis zehn Semester.

    Magister Artium

    Der Magister ist ebenfalls in Grund- und Hauptstudium gegliedert. Anders als das Diplom kann dieser akademische Grad jedoch nur Universitäten und dort nur in geistes- oder sozialwissenschaftlichen Fächern erworben werden. In der Regel muss man beim Magister ein Hauptfach sowie zwei Nebenfächer belegen, in manchen Fällen sind auch zwei Hauptfächer möglich.

    Kennzeichnend für den Magister ist die freiere Gestaltung des Studiums; die Studierenden sind nicht so stark an "Stundenpläne" und Pflichtscheine gebunden sind. Die Regelstudienzeit beträgt üblicherweise neun bis zehn Semester. Um den akademischen Titel zu erlangen, müssen eine Magisterarbeit abgegeben und Prüfungen bestanden werden.

    Bachelor bzw. Master

    Magister und Diplom sind eine aussterbende Spezies. Im Rahmen des 1999 begonnen Bologna-Prozesses werden sie nach und nach durch die Abschlüsse Bachelor und Master ersetzt. So entsteht ein einheitliches, europäisches Hochschulsystem, das den Studierenden den Wechsel zwischen Hochschulen der teilnehmenden Staaten erleichtert und international anerkannte und vergleichbare Abschlüsse schafft. Einen weiteren Vorteil des Bachelors sah man in einer Reduzierung der Studienabbruch-Quoten, da ein qualifizierter Abschluss bereits nach sechs bis acht Semestern möglich ist. Doch die Realität sieht anders aus. Während die Semesterzahl zwar reduziert wurde, gilt dies nicht gleichermaßen für den Stoff. Der Bachelor-Studiengang stellt somit ein arbeitsreiches "Intensivstudium" dar.

    Im Gegensatz zu allen anderen hier genannten Abschlüssen besteht bei dem akademischen Grad des Bachelors noch keine Promotionsmöglichkeit. Dafür muss zusätzlich ein Master erworben werden.

    Der Master ist ein "Aufbaustudium" von zwei bis vier Semestern, das auf den Bachelor folgt. Es gibt zwei unterschiedliche Modelle: Der konsekutive Master wird im selben Fach absolviert wie der Bachelor und vertieft das Wissen aus diesem. Der nicht-konsekutive Master steht Studenten anderer Fächer offen; so können beispielsweise Ingenieure in einem nicht-konsekutiven Business-Master Wirtschaftswissen sammeln. In jedem Fall ist der Master aufgrund seines Anspruches, auch auf eine wissenschaftliche Karriere vorzubereiten, weniger praxisbezogen als der Bachelor.

    Staatsexamen

    Das Staatsexamen (auch Staatsprüfung) ist eine Abschlussprüfung, die im Gegensatz zu den anderen Abschlüssen nicht von der Hochschule, sondern vom Staat (Prüfungsämter der Justiz-, Gesundheits- oder Kultusministerien) abgenommen wird.

    Das Staatsexamen gibt es nur für folgende Fächer:

    • Rechtswissenschaft (Jura)
    • Medizin
    • Veterinärmedizin
    • Zahnmedizin
    • Pharmazie
    • Lebensmittelchemie
    • Lehramt

    Der Grund für die staatliche Prüfung liegt in der Kontrolle der Qualität der Prüflinge, da diese als Mediziner, Richter oder Lehrer eine große öffentliche Verantwortung wahrnehmen werden. Es müssen in der Regel zwei Prüfungen abgelegt werden, das erste und das zweite Staatsexamen. Zwischen den beiden Examen soll ein praktischer Studienabschnitt absolviert werden. Auch das erste Staatsexamen kann als berufsqualifizierender Abschluss gewertet werden. Allerdings können die spezifischen Berufe (Richter, Staatsanwalt, Arzt etc.) erst mit Bestehen des zweiten Staatsexamens ausgeübt werden.

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    Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.

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