BAföG-Antrag: Wo und wie werden Leistungen nach dem BAföG beantragt?
Wer BAföG-Leistungen beziehen will, muss sie zunächst beantragen. Das geht ausschließlich schriftlich auf den entsprechenden Formblättern, die auf der BAföG-Website zum Download bereitstehen. Die Formblätter sind aber auch bei allen BAföG-Ämtern erhältlich.
Den Antrag können neben dem Auszubildenden selbst auch die gesetzlichen Vertreter stellen.
Der BAföG-Antrag muss beim jeweils zuständigen Amt für Ausbildungsförderung eingereicht werden. In der Regel ist das
- für Studierende das Studentenwerk ihrer Hochschule,
- für Auszubildende an Abendgymnasien, Kollegs, Höheren Fachschulen und Akademien das Amt für Ausbildungsförderung, in dessen Bezirk sich die Ausbildungsstätte befindet,
- für alle anderen Schüler und Schülerinnen das Amt für Ausbildungsförderung der Stadt oder Kreisverwaltung am Wohnort der Eltern.
Alle Kontaktadressen und Internetverbindungen findest Du auf der BAföG-Website unter Antragstellung.
Beispiel für einen BAföG-Antrag:
Du hast Dich zum Sommersemester 2008 immatrikuliert und Dein Studium im April begonnen, aber den BAföG-Antrag leider vergessen. Du reichst ihn im Mai nach. Da es keine rückwirkende Leistungszuteilung gibt, erhältst Du dann frühestens ab Mai finanzielle Unterstützung durch das BAföG.
Es ist deshalb wichtig, sich frühzeitig zu informieren und den Antrag rechtzeitig zu stellen.
Sollten noch einzelne Unterlagen fehlen, genügt es auch, einen formlosen, schriftlichlichen Antrag innerhalb der Frist einzuschicken und den die übrigen Unterlagen nachzureichen. Der entscheidende Punkt im Beispielsfall wäre gewesen, dass das zuständige Amt bis zum 30. April von der Beantragung erfahren hätte.
© Copyright Bundesministerium für Bildung und Forschung 2009
Merkblätter
- Zweitausbildung [PDF - 550 kB]
- Ausbildungsabbruch und Fachrichtungswechsel [PDF - 518,7 kB]
- Elternunabhängige Förderung [PDF - 486,8 kB]
- Einkommensaktualisierung [PDF - 138,4 kB]
- Einkommen der Auszubildenden [PDF - 137,6 kB]
- Schwangerschaft und Kindererziehung [PDF - 509,4 kB]
- Darlehensrückzahlung [PDF - 591,7 kB]
- Bildungskredit [PDF - 532,7 kB]
BAföG-Antrag für In- und Ausland
Das zuständige BAföG-Amt findest Du hier:
BAföG-Ausbildung der Bundesländer:
Kontakt
BAföG-Hotline (gebührenfrei):
0800-223 63 41
0800-bafoeg1
Anschrift
Bundesministerium für Bildung
und Forschung
Hannoversche Straße 28-30
D-10115 Berlin
Publikationen
Das neue BAföG
Informationen zur Ausbildungsförderung
2007, 2 Seiten
Bestell-Nr.: 29958
Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung
Vom 26. August 1971 (BGBl. I S. 1409), in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Juni 1983 (BGBl. I S. 645, ber. 1680), zuletzt geändert durch das 22. BAföGÄnd-Gesetz vom 23.12.2007 (BGBl. I S. 3254).













