10.07.2008
Das neue BAföG
Die neuen BAföG-Regelungen, die seit dem Wintersemester 2008/2009 gelten, haben einige Verbesserungen bewirkt:
- Die Bedarfssätze stiegen zum Schuljahr bzw. Wintersemester 2008/2009 um zehn Prozent, die Freibeträge für das Einkommen der Auszubildenden, ihrer Ehegatten und Eltern jeweils um acht Prozent. Damit erhalten SchülerInnen und Studierenden nun maximal 643 Euro Unterstützung pro Monat. Weil die Freibeträge gestiegen sind, haben auch mehr Auszubildende Anspruch auf BAföG. Für alle BAföG-Empfänger gilt zudem, dass Minijobs mit einem Verdienst bis zu 400 Euro brutto anrechnungsfrei bleiben und die ausgezahlte Summe nicht beeinflussen.
- Auszubildende mit Kindern können einen Kinderbetreuungszuschlag erhalten.
- Auszubildende mit Migrationshintergrund können leichter BAföG-gefördert werden. Ausländische Auszubildende, die bereits langfristig aufenthaltsberechtigt sind oder eine dauerhafte Bleibeperspektive haben, werden auch nun auch unterstützt, wenn ihre Eltern noch nicht längere Zeit in Deutschland erwerbstätig waren.
- Auszubildende, die ihre Ausbildung ganz oder teilweise im Ausland absolvieren, haben bessere Chancen auf Förderung. So ist beispielsweise auch eine vollständige Ausbildung innerhalb der EU und in der Schweiz förderungsfähig. Seit dem Schuljahr 2008/2009 werden außerdem Auslandspraktika, die beim Besuch von Berufsfachschulen vorgeschrieben sind, durch BAföG unterstützt. Darüber hinaus werden an Praktika im außereuropäischen Ausland seit dem Schuljahr bzw. Wintersemester 2008/2009 generell keine höheren Anforderungen mehr gestellt als an Praktika im europäischen Ausland.
© Copyright Bundesministerium für Bildung und Forschung 2009
Merkblätter
- Zweitausbildung [PDF - 550 kB]
- Ausbildungsabbruch und Fachrichtungswechsel [PDF - 518,7 kB]
- Elternunabhängige Förderung [PDF - 486,8 kB]
- Einkommensaktualisierung [PDF - 138,4 kB]
- Einkommen der Auszubildenden [PDF - 137,6 kB]
- Schwangerschaft und Kindererziehung [PDF - 509,4 kB]
- Darlehensrückzahlung [PDF - 591,7 kB]
- Bildungskredit [PDF - 532,7 kB]
BAföG-Antrag für In- und Ausland
Das zuständige BAföG-Amt findest Du hier:
BAföG-Ausbildung der Bundesländer:
Kontakt
BAföG-Hotline (gebührenfrei):
0800-223 63 41
0800-bafoeg1
Anschrift
Bundesministerium für Bildung
und Forschung
Hannoversche Straße 28-30
D-10115 Berlin
Publikationen
Das neue BAföG
Informationen zur Ausbildungsförderung
2007, 2 Seiten
Bestell-Nr.: 29958
Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung
Vom 26. August 1971 (BGBl. I S. 1409), in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Juni 1983 (BGBl. I S. 645, ber. 1680), zuletzt geändert durch das 22. BAföGÄnd-Gesetz vom 23.12.2007 (BGBl. I S. 3254).













