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14.04.2010
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Kostenlose Möglichkeiten der Studienfinanzierung

Natürlich ist Geld geschenkt besser als Geld geliehen, vor allem, wenn man für das geliehene Geld auch noch Zinsen zahlen müsste. Und tatsächlich haben Studierende einige Möglichkeiten, "kostenlos" an Geld für die Studienfinanzierung zu kommen.

Kindergeld

Das Kindergeld vergibt der Staat an die Eltern, um sie in ihrer Unterhaltspflicht zu entlasten. Darum wird das Geld auch nicht an das Kind direkt ausbezahlt. Kommen die Eltern ihrer Unterhaltspflicht allerdings nicht nach, haben sie keinen Anspruch auf Kindergeld. In solchen Fällen kann der Nachwuchs beantragen, das Kindergeld direkt zu erhalten. Dieser Vorgang wird "Abzweigung" genannt.

Kindergeld bekommt grundsätzlich jedes unverheiratete Kind bis zu einem Alter von 25 Jahren (die Jahrgänge 1982 und älter noch bis 26 Jahren), das sich noch in der Ausbildung bzw. im Wehr- oder Zivildienst befindet. Ob das Kind noch zuhause wohnt oder einen eigenen Haushalt führt, ist dabei unerheblich. Die Höhe des Kindergelds beträgt 164 Euro, ab dem vierten Kind gibt es 195 Euro für jeden weiteren Nachwuchs.

Freibeträge fürs Kindergeld

Das Kindergeld kann allerdings auch gestrichen werden - nämlich dann, wenn der Sohn oder die Tochter selbst zu viel verdient. 7.690 Euro pro Jahr sind erlaubt. Wer aus Versehen mehr verdient, hat richtig Pech: Dann enden nicht nur die Zahlungen, bereits ausbezahltes Kindergeld muss sogar rücküberwiesen werden.

Aber nicht nur das Gehalt des Studentenjobs zählt. Die Hälfte des BAföG wird ebenso angerechnet wie bestimmte Bezüge, zum Beispiel eine Halbwaisenrente.

Weitere staatliche Zuschüsse

BAföG-Empfänger haben in der Regel keinen Anspruch auf zusätzliche staatliche Förderungen - bis auf wenige Ausnahmen.

Wenn die Eltern Arbeitslosengeld-II-Empfänger sind, besteht die Möglichkeit, einen staatlichen Wohnkostenzuschuss zu beantragen. Damit werden die ungedeckten Kosten für Unterkunft und Heizung beglichen. Der Wohnkostenzuschuss wird aber nur ausgezahlt, wenn der Studierende noch bei seinen Eltern wohnt.

Studierende mit einem Kind, das im gleichen Haushalt lebt, erhalten zusätzlich Wohngeld (Zuschuss zur Miete), auch wenn sie BAföG bekommen. Studenten, deren BAföG bereits ausgelaufen ist, können ebenfalls Wohngeld beantragen.

Außerdem haben Behinderte und chronisch kranke Studenten oft Anspruch auf weitere staatliche Hilfen neben dem BAföG. Über diese zusätzlichen Leistungen kannst Du Dich bei Deinem Studentenwerk informieren.

Stipendien werden meist von Stiftungen, gemeinnützigen, kirchlichen oder politischen Organisationen vergeben. Unterstützt werden Studierende und Promovierende mit herausragenden Leistungen, die zusätzlich sozial oder außerfachlich engagiert sind. Bei kirchlichen Stiftungen ist außerdem die Konfession, bei parteinahen Stipendien die politische Gesinnung des Studierenden ein Auswahlkriterium. Viele Stipendien richten sich eher an Studierende der höheren Semester, da erst dann die nötigen Qualifikationen nachweisbar sind. Diese hohen Anforderungen sind ein Grund, warum es relativ wenige Stipendiaten in Deutschland gibt.

Wenn Du Dich für qualifiziert hältst und ein Stipendien beantragen willst, musst Du Dich bei den Stiftungen mit Begabtenförderung schriftlich bewerben. Oft wird dafür ein Gutachten eines oder mehrerer Dozenten verlangt. Danach folgen in der Regel Auswahlgespräche oder -tagungen.

Die Höhe und Dauer der Begabtenförderung richtet sich in vielen Fällen nach dem BAföG-Satz, der dem betreffenden Studenten zusteht. Anders als beim BAföG gibt es bei einem Stipendium allerdings keinen Darlehensanteil - die Rückzahlung entfällt.

Die Stipendien der Begabtenförderungswerke beinhalten zudem Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung, Familien- und Betreuungszuschläge für Studierende mit Kindern sowie Büchergeld und finanzielle Unterstützung bei Auslandsaufenthalten. Oft werden auch Veranstaltungen oder Seminare für die Stipendiaten angeboten. Der regelmäßige Besuch dieser Termine wird vorausgesetzt, denn sie dienen dem interdisziplinären Austausch und der Bildung von Netzwerken. Daneben gehört oft auch die Dokumentation der Studienfortschritte zu den Pflichten eines Stipendiaten. Diese Berichte sind wichtig für die Sponsoren und Stiftungen, um ihren Mitgliedern den Einsatz des Geldes zu belegen oder um neue Investoren zu gewinnen.

 

 

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