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01.04.2009
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Finanzierung des Studiums

Das Geld, das Du mit einer akademischen Ausbildung später verdienen wirst, kostet erst einmal. Studiengebühren, Lebenshaltung und ab und zu auch mal ein Freizeitvergnügen: Wer keine dicke Erbschaft hat, muss andere Möglichkeiten finden, sein Studium zu finanzieren. Alternativen gibt es eine Menge - aber nicht jede ist für jeden Studenten geeignet.

BAföG steht eigentlich für das Bundesausbildungsförderungsgesetz; unter Studenten ist die Abkürzung aber schon lange synonym mit dem staatlichen Darlehen selbst, das dieses Gesetz regelt. Das Darlehen ist eine finanzielle Beihilfe in der Ausbildungszeit. Durch sie will der Staat Chancengleichheit herstellen und das Recht aller auf Bildung garantieren.

BAföG können bereits Auszubildende an allgemeinbildenden Schulen ab der 10. Klasse beantragen sowie Schüler und Studenten von Berufsfachschulen, Fachoberschulen, Fachschulen, Berufsaufbauschulen, Abendschulen, Kollegs, Fachhochschulen, Akademien oder Universitäten.

Allerdings ist nicht jeder, der noch lernt, automatisch förderungswürdig. Und es bekommt nicht jeder Schüler oder Studierende den gleichen Betrag ausbezahlt. Das BAföG hängt vom Einkommen der Eltern oder gegebenenfalls des Ehepartners ab sowie von eigenen Ersparnissen und dem Verdienst.

Wer Anspruch auf BAföG hat und welche Faktoren in die Berechnung einfließen - diese und mehr Informationen, zum Beispiel zum Auslands-BAföG oder der Unterstützung für Studenten mit Migrationshintergrund, findest Du im offiziellen BAföG-Portal von studilux.

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Studentenkredite dienen hauptsächlich der Finanzierung des Erststudiums unabhängig von der finanziellen Situation der Eltern. Wenn gar keine weiteren Einkünfte bestehen, decken die Kredite ebenso die Studiengebühren und die monatlichen Lebenshaltungskosten ab wie einen Auslandsaufenthalt – oder sogar ein ganzes Auslandsstudium. In besonderen Fällen kann eine Zusatzfinanzierung für Praktika, Bücher und/oder Laptops beantragt werden.

Die Konditionen der einzelnen Anbieter variieren stark. Die monatlichen Auszahlungsbeträge liegen zwischen 50 und 1.000 Euro, die Zinssätze unterscheiden sich um mehrere Prozent - wobei zusätzlich zwischen Nominal- und Effektivzins zu unterscheiden ist -, und auch die Gesamtsumme dessen variiert, was sich ein Student ausleihen darf.

Einige der für die Auswahl des geeigneten Studienkredits wichtigen Faktoren sind:

  • Der effektive Zinssatz: Anders als der Nominalzins enthält er bereits alle zusätzlichen Kosten.
  • Kreditlaufzeit: Je länger sie ist, desto mehr Zinsen fallen an. Auch während der Rückzahlungsphase verzinst sich der noch offene Kreditbetrag, schließlich wird ja nicht der komplette Kredit auf einen Schlag, sondern in monatlichen Raten getilgt. Der Zinssatz gilt immer in Verbindung mit bestimmten Rückzahlungsmodalitäten, wie der Tilgungshöhe, Rückzahlungsdauer und Karenzzeit.
  • Karenzzeit: Der Zeitraum zwischen Ende der Zahlungen - meist auch Ende des Studiums - und Beginn der Rückzahlung. In dieser Zeit wird der Kredit normalerweise nicht weiter verzinst.
  • Rückzahlungsphase: Die Zeitspanne, in der der verzinste Gesamtbetrag zurückgezahlt wird. Diese kann sich je nach Höhe der Tilgungsraten und des Gesamtbetrags über Jahre erstrecken.

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Der KfW-Studienkredit der KfW-Förderbank existiert seit Anfang 2006. Dieser Studienkredit ist zur zusätzlichen Finanzierung des Erststudiums gedacht und kann daher mit dem BAföG kombiniert werden.

Für den KfW-Studienkredit müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt werden. Der Antragsteller darf bei Vertragsabschluss maximal 30 Jahre alt und nicht privatinsolvent sein. Weitere Sicherheiten sind aber nicht notwendig.

Für die Bewerbung werden das Online-Antragsformular und das Vertragsangebot ausgefüllt; Studenten höherer Semester müssen außerdem einen Leistungsnachweis beilegen. Diese Formulare prüft der Vertriebspartner vor Ort (Kreditinstitute und Studentenwerke) und schickt sie zur KfW-Bank. Sie entscheidet über die Bewilligung des Studienkredits.

Der KfW-Studienkredit wird über einen Zeitraum zwischen sechs Monaten und sieben Jahren ausgezahlt in monatlichen Raten von 100 bis 650 Euro, je nach Bedarf.

Der KfW-Studienkredit ist verzinst. Das bedeutet, dass man die gesamte Auszahlungssumme plus Zinsen zurückzahlen muss. Die Rückzahlungsphase beginnt frühestens sechs, spätestens 23 Monate nach der letzten Auszahlung. Dieser Zeitraum ist verpflichtend. Die Tilgungsphase kann sich über 25 Jahre erstrecken. Dabei sind außerplanmäßige Sondertilgungen sind dabei möglich.

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Die Bezeichnungen Studien- oder Bildungsdarlehen werden meist synonym zu "Studienkredit" verwendet. Diese Kredite von Privatbanken dürfen aber nicht mit dem staatlichen Kredit verwechselt werden, dem so genannten Studienbeitragsdarlehen. Das darf nämlich nicht zur Begleichung des Lebensunterhalts, sondern nur für die Studienkosten verwendet werden. Es wird daher nur in den Bundesländern angeboten, in denen Studiengebühren eingeführt wurden.

Wer Studienbeitragsdarlehen nutzt, muss zunächst keine Studiengebühren zahlen - das übernimmt die Bank. Nach dem Studium und einer Karenzzeit von üblicherweise 24 Monaten ist das Darlehen verzinst zurückzuzahlen.

Nur die Bank des Bundeslands, in dem Du studierst, kann dir einen Kredit gewähren. Je nach Land variieren die Voraussetzungen, die Auszahlungs- und Rückzahlungsmodalitäten. Die für Dich geltenden Konditionen des Studienbeitragsdarlehens erfährst Du bei der für Dich zuständigen Bank.

Die Antragsformulare stehen auf der Website der betreffenden Bank zum Download bereit. Auf der Basis Deiner Angaben und der beizulegenden Immatrikulationsbescheinigung entscheidet die Bank, ob sie Dir das Studienbeitragsdarlehen für ein Semester gewährt. Danach kannst Du es erneut beantragen.

Vor der Aufnahme eines Studienbeitragsdarlehens solltest Du Dich unbedingt informieren, ob Du Dich nicht von den Studiengebühren befreien lassen kannst. Das geht manchmal, wenn Du  Kinder hast und selbst betreust, Stipendiat eines Begabtenförderungswerks bist oder in anderen Ausnahmefällen. Zum Beispiel darf oft umsonst studieren, wer sich an seiner Hochschule besonders engagiert und in ein Gremium gewählt wurde.

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Studentische Darlehenskassen sind Einrichtungen an Hochschulen, üblicherweise der Studentenwerke. Sie springen ein, wenn BAföG und Bildungskredit nicht (mehr) beantragt werden können, aber ein finanzieller Engpass droht - oft in den letzten zwei Semestern vor dem Abschluss. Dann läuft das BAföG schon aus, der Prüfungsstress erlaubt aber keinen Nebenjob. In diesem Fall kannst Du bei den Darlehenskassen ein Überbrückungs-, ein Studienabschlussdarlehen oder einen Notfonds beantragen. Im Studentenwerk erfährst Du, welche Darlehenskasse für Dich zuständig ist.

Der Auszahlungsbetrag ist von Kasse zu Kasse sehr unterschiedlich. Einige Kassen gewähren eine monatliche Auszahlung bis zum BAföG-Höchstsatz, die Auszahlungssummen anderer Kassen liegen weit darunter. Auch die Auszahlungsrhythmen variieren, von einer einmaligen bis zur monatlichen Überweisung. Die Dauer des Darlehens ist in den meisten Fällen auf ein Jahr begrenzt. Vereinzelt sind auch zwei Jahre möglich.

In der Regel gibt es für die Rückzahlung eine Karenzzeit, also eine tilgungsfreie Zeit nach der letzten Auszahlung. Ist diese verstrichen, müssen die gesamten Schulden während eines bestimmten Zeitraums in monatlichen oder jährlichen Raten beglichen werden. Manche Darlehen sind zinslos, bei anderen - vor allem denen mit höheren Auszahlungssummen - kommt eine ein- oder mehrmalige Zinszahlung hinzu.

Informationen über die für Dich geltenden Konditionen erhältst Du bei der für Dich zuständigen Darlehenskasse, oder Du fragst die Sozialberatungsstelle in Deinem Studentenwerk.

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Studienfonds sind eine besondere Form der Studienförderung. Anleger zahlen in einen Fonds ein, und mit dem Geld werden ausgewählte Studenten in ihrer Ausbildung unterstützt. Beim Eintritt in das Berufsleben zahlen die begünstigten Studenten einen bestimmten Prozentsatz ihres Einkommens für einen zuvor festgelegten Zeitraum zurück. Aus diesen Rückzahlungen errechnen sich die Renditen der Anleger. Ein Teil der Einzahlungen geht außerdem in die Finanzierung neuer Studierender zurück.

Studienfonds sollen gewährleisten, dass Studenten sich voll und ganz auf ihr Studium konzentrieren können, um es schnell und erfolgreich zu durchlaufen. Deshalb darf das Geld nicht nur für Studiengebühren verwendet werden, sondern für den gesamten Lebensunterhalt.

Wenn Du Dich für einen Studienfonds interessierst, steht die Bewerbung bei den Anbietern an. Im Vorfeld ist eingehende Recherche nötig, um einen Fonds zu finden, zu dessen Zielgruppe du zählst. Nicht alle Studienfächer werden gleichermaßen unterstützt. Meist richten sich die Angebote der Studienfonds-Anbieter an Studierende von Fachrichtungen mit Zukunft wie Maschinenbau, Ingenieurwesen, Natur- oder Wirtschaftswissenschaften.  Die Auswahl der Bewerber erfolgt aber nicht nur nach Studiengang. Überdurchschnittliche Noten sind eine weitere Voraussetzung. Sehr gut schneiden außerdem Bewerber mit besonderen praktischen Erfahrungen oder ehrenamtlichen Engagement ab.

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Im Gegensatz zum KfW-Studienkredit kann der Bildungskredit nur in einer fortgeschrittenen Ausbildungsphase beantragt werden. Auch wenn Du bereits BAföG beziehst, kannst Du zusätzlich einen Bildungskredit erhalten. Dieser ist wie der KfW-Studienkredit weder vom eigenen noch vom Vermögen der Eltern abhängig. Es gibt allerdings andere Voraussetzungen bei der Vergabe des Bildungskredits. So musst Du entweder Deine Zwischenprüfung bestanden haben oder einen Master-Studiengang absolvieren. Bist Du als Praktikant im In- oder Ausland und das Praktikum steht in Zusammenhang mit Deinem Studium, hast Du ebenfalls die Möglichkeit, einen Bildungskredit zu beziehen.

Bei der Beantragung des Bildungskredits darfst Du das 36. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. In der Regel erfolgt die Auszahlung des Bildungskredits nur bis zum 12. Semester - und nur an Studenten, die an einer staatlich anerkannten Hochschule eingeschrieben sind.

Der Bildungskredit beinhaltet eine feste monatliche Auszahlungssumme von 300 Euro. Nach dem Studium muss das Geld zuzüglich Zinsen in monatlichen Raten von mindestens 120 Euro abbezahlt werden; allerdings folgt nach dem Abschluss zunächst eine tilgungsfreie Zeit (Karenzzeit). Sie beläuft sich auf vier Jahre. Während der Karenzzeit fallen weitere Zinsen an, die jedoch bis zur Rückzahlung gestundet, also aufgeschoben werden. Der Bildungskredit kann trotzdem jederzeit ganz zurückgezahlt werden; auch Sondertilgungen sind möglich.

Den Antrag des Bildungskredit prüft das Bundesverwaltungsamt. Wie beim BAföG wird der Antrag geprüft und eine Leistungsbewilligung erstellt. Dann bekommst Du das Vertragsangebot für den Bildungskredit der KfW-Bank. Erst mit Deiner Unterschrift kommt der endgültige Vertrag zustande.

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Stipendien werden meist von Stiftungen, gemeinnützigen, kirchlichen oder politischen Organisationen vergeben. Unterstützt werden Studierende und Promovierende mit herausragenden Leistungen, die zusätzlich sozial oder außerfachlich engagiert sind. Bei kirchlichen Stiftungen ist außerdem die Konfession, bei parteinahen Stipendien die politische Gesinnung des Studierenden ein Auswahlkriterium. Viele Stipendien richten sich eher an Studierende der höheren Semester, da erst dann die nötigen Qualifikationen nachweisbar sind. Diese hohen Anforderungen sind ein Grund, warum es relativ wenige Stipendiaten in Deutschland gibt.

Wenn Du Dich für qualifiziert hältst und ein Stipendium schriftlich bewerben. Oft wird dafür ein Gutachten eines oder mehrerer Dozenten verlangt. Danach folgen in der Regel Auswahlgespräche oder -tagungen.

Die Höhe und Dauer der Förderung richtet sich in vielen Fällen nach dem BAföG-Satz, der dem betreffenden Studenten zusteht. Anders als beim BAföG gibt es bei einem Stipendium allerdings keinen Darlehensanteil - die Rückzahlung entfällt.

Die Stipendien der Begabtenförderungswerke beinhalten zudem Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung, Familien- und Betreuungszuschläge für Studierende mit Kindern sowie Büchergeld und finanzielle Unterstützung bei Auslandsaufenthalten. Oft werden auch Veranstaltungen oder Seminare für die Stipendiaten angeboten. Der regelmäßige Besuch dieser Termine wird vorausgesetzt, denn sie dienen dem interdisziplinären Austausch und der Bildung von Netzwerken. Daneben gehört oft auch die Dokumentation der Studienfortschritte zu den Pflichten eines Stipendiaten. Diese Berichte sind wichtig für die Sponsoren und Stiftungen, um ihren Mitgliedern den Einsatz des Geldes zu belegen oder um neue Investoren zu gewinnen.

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Duale Studiengänge

Bei einem dualen Studium ist man als Auszubildender in einem Betrieb angestellt, erhält aber zusätzlich eine ergänzende, theoretische Ausbildung an einer Berufsakademie oder Hochschule. So sammelt der Studierende schon während des Studiums reichlich praktische Erfahrungen - ein großer Pluspunkt bei späteren Bewerbungen. Ihm steht eine - meist branchenübliche - Ausbildungsvergütung zu. Daneben übernimmt der Ausbildungsbetrieb häufig, aber nicht immer die Studiengebühren.

Der Nachteil eines solchen Studiengangs ist die Doppelbelastung. Ein duales Studium ist straff organisiert: Praxis- und Studienblöcke wechseln sich ab, die Semesterferien entfallen ganz. Den Studierenden steht lediglich derselbe Urlaubsanspruch zu wie jedem anderen Arbeitnehmer auch, also 24 bis 30 Werktage.

Wenn Du Dich für ein duales Studium entscheidest, musst Du Dich auf klassische Weise bei einem Ausbildungsbetrieb, der mit einer Hochschule kooperiert, bewerben. Zumeist sind dies große, international agierende Firmen. Ihre Bewerbungsanforderungen sind hoch, und es wird viel Engagement und Flexibilität erwartet.

Ein duales Studium dauert drei bis fünf Jahre. Während dieser Zeit erwirbst Du üblicherweise einen Handelskammerabschluss und zusätzlich einen Hochschul- bzw. Bachelor-Abschluss. Während aber der Abbruch einer herkömmlichen Ausbildung keine Konsequenzen hat, kann das beim dualen Studium anders sein: In manchen Fällen besteht der Arbeitgeber auf die Rückzahlung der Studiengebühren. Außerdem sollte man bedenken, dass es für dual Studierende kein BAföG gibt. Allerdings kann die Berufsausbildungsbeihilfe vom Staat beantragt werden.

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Studienfinanzierung durch die Bundeswehr

Wer in einer der beiden Bundeswehr-Universitäten in Hamburg oder München studieren möchte, der muss sich für mindestens zwölf Jahre (Medizinstudium: 17 Jahre) zum Militärdienst verpflichten. In dieser Zeit ist ein zivil anerkanntes Studium möglich. Dafür stehen rund 20 Studiengängen zur Auswahl. Während des Studiums erhalten die Studierenden weiterhin Bezüge, sodass sie nicht auf Nebenjobs oder BAföG angewiesen sind.

Wer bei der Bundeswehr studieren möchte, muss dafür geeignet sein - das wird anhand der Abiturnote und in Auswahltagen überprüft. Die künftigen Studenten und Offizieranwärter sollen schließlich körperlich und geistig fit sein.

Das Studium beginnt nicht direkt nach der Einstellung. Je nachdem, ob Du beim Heer, bei der Luftwaffe oder der Marine bist, findet Deine erste Vorlesung nach 15 bis 39 Monaten statt. Das Studium selbst ist, anders als an herkömmlichen Hochschulen, in Trimestern organisiert; in der vorlesungsfreien Zeit wird Militärdienst geleistet. Urlaubsanspruch besteht im Rahmen des Bundesurlaubsgesetzes.

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