Zusammenfassung zum Bildungskredit
Klingt ähnlich, ist aber verschieden: Der Bildungskredit ist kein regulärer Studienkredit. Im Gegensatz zu Letzterem wird der Bildungskredit nicht von einer Privatbank vergeben, sondern vom Staat. Er wurde eingeführt, da die Kritik am BAföG immer lauter wurde; das staatliche Darlehen ist in den Augen vieler nämlich zu gering, um wirklich für den Lebensunterhalt auszureichen. Mit dem Bildungskredit soll die Lücke im Bedarf ausgeglichen werden.
Wer diesen Kredit beantragt, bekommt monatlich pauschal 300 Euro zusätzlich zum BAföG, allerdings für maximal zwei Jahre. Der Bildungskredit kann aber genauso von Nicht-BAföG-Empfängern genutzt werden. Die Höhe des eigenen Einkommens oder das der Eltern spielt bei der Vergabe keine Rolle.
Um den Bildungskredit zu erhalten, muss ein Zwischenprüfungszeugnis oder - beim Bachelor-Studium - eine Bescheinigung der Hochschule vorweisen, dass die entsprechenden Leistungen erbracht wurden. Dann wird der Bildungskredit bis höchstens zum 12. Semester ausbezahlt. Nach dem Studium sind die Tilgung und Zinsen fällig, allerdings gilt die Verzinsung als günstig, da der Bildungskredit finanziell von der Bundesregierung gestützt wird.
Was ist der Unterschied zwischen dem Bildungskredit und dem KfW-Studienkredit?
Der Bildungskredit kann nur in einer fortgeschrittenen Ausbildungsphase beantragt werden. Auch wenn Du bereits BAföG beziehst, kannst Du zusätzlich einen Bildungskredit erhalten. Dieser ist wie der KfW-Studienkredit weder vom eigenen noch vom Vermögen der Eltern abhängig. Eine der folgenden Voraussetzungen musst Du erfüllen, um einen Bildungskredit zu erhalten:
- Student nach erfolgreich bestandener Zwischenprüfung
- Student im Master-Studiengang
- Student im postgradualen Diplomstudium
- Student mit abgeschlossenem erstem Teil eines Konsekutiv-Studiengangs
- Praktikant im In- oder Ausland, wenn das Praktikum im Zusammenhang mit dem Studium steht
- volljähriger Schüler in den letzten beiden Jahren seiner Ausbildung, der bereits über eine berufsqualifizierende Ausbildung verfügt
- volljähriger Schüler in den letzten beiden Jahren seiner Ausbildung, der einen berufsqualifizierenden Abschluss mit dieser Ausbildung erreichen möchte.
Wer einen Bildungskredit beantragt, darf das 36. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Auch wird der Bildungskredit in der Regel nur bis zum 12. Semester ausbezahlt, und die Immatrikulation an einer staatlich anerkannten Hochschule ist Pflicht. Im Folgenden findet Du die wichtigsten Unterscheide zwischen KfW-Studienkredit und Bildungskredit in einer Übersicht:
| Kreditart | Auszahlungsphase | Auszahlungsbetrag |
|---|---|---|
| Bildungskredit | bis zu 24 Monaten | 300 € |
| Studienkredit | 6 Monate – 7 Jahre | bis 650 € |
Die tilgungsfreie Zeit (Karenzzeit) beim Bildungskredit beginnt mit der ersten Auszahlung und beträgt vier Jahre. Wie lange die Auszahlungsphase dauert, ist dabei unerheblich. Nach Ablauf der Karenzzeit muss die Auszahlungssumme zuzüglich Zinsen in monatlichen Raten von 120 Euro getilgt werden. Der Bildungskredit kann jederzeit ganz zurückgezahlt werden. Auch Sondertilgungen sind möglich.
Wie kann ich den Bildungskredit beantragen?
Deinen Antrag auf einen Bildungskredit prüft das Bundesverwaltungsamt. Wie beim BAföG wird - wenn im Antrag alles stimmt - eine Leistungsbewilligung erstellt, mit der zusammen Du dann das Vertragsangebot für den Bildungskredit der KfW erhältst. Erst mit der Unterschrift auf dem Angebot kommt der endgültige Vertrag zustande.
Die Formulare für den Bildungskredit und alle wichtigen Informationen findest Du hier auf der Website des BVA.
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