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02.06.2009
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KfW-Studienkredit der KfW Förderbank

Der KfW-Studienkredit ist wohl einer der bekanntesten Kredite zur Studienfinanzierung.

Er wird von der KfW-Bankengruppe seit Anfang 2006 herausgegeben. Diese Bankengruppe ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts und hat unter anderem die Aufgabe, den Mittelstand zu fördern. Mit der Einführung des Studienkredits wollte man das Ziel der Chancengleichheit weiterverfolgen und Studenten aus finanziell schwächer gestellten Familien ein Studium ermöglichen. Dies ist eigentlich Aufgabe des BAföG, doch im Gegensatz zu dem staatlichen Darlehen ist der KfW-Studienkredit völlig elternunabhängig. Auch das Vermögen des Antragstellers spielt keine Rolle. 

Bekommt jeder einen KfW-Studienkredit?

Der KfW-Studienkredit ist zur zusätzlichen Finanzierung des Erststudiums gedacht. Er kann also mit dem BAföG kombiniert werden. Allerdings darf der Antragsteller bei Vertragsabschluss maximal 30 Jahre alt sein. Wer bei Vertragsabschluss jünger ist und während der Auszahlungszeit das 31. Lebensjahr überschreitet, muss allerdings keine Einstellung der Zahlungen befürchten.

Beim KfW-Studienkredit müssen keine Sicherheiten vorgewiesen werden. Lediglich bei Privatinsolvenzen gibt es keinen Kredit.

Wie sehen die Eckdaten des KfW-Studienkredits aus?

Der KfW-Studienkredit kann für einen Zeitraum zwischen sechs Monaten und sieben Jahren beantragt werden. Je nach Bedarf beträgt die monatliche Auszahlungsrate zwischen 100 und 650 Euro. Dieses Geld kann für Studiengebühren oder zur Finanzierung des Lebensunterhalts verwendet werden. Die Rückzahlungsphase beginnt frühestens sechs, spätestens 23 Monate nach der letzten Auszahlung. Dieser Zeitraum ist verpflichtend. Du kannst also nicht schon vier Monate nach Auszahlungsende mit der Tilgung beginnen.

Die Tilgungsphase erstreckt sich über einen Zeitraum von maximal 25 Jahren; außerplanmäßige Sondertilgungen sind jederzeit möglich. Neben der eigentlichen Kreditsumme müssen Zinsen zurückbezahlt werden; sie liegen aktuell zwischen 4,28 Prozent nominal und 4,34 Prozent effektiv.

Vom KfW-Studienkredit zu unterscheiden ist der Bildungskredit, den die KfW-Bankengruppe außerdem anbietet.

KFW Bankengruppe
Auszahlungshöhe min / max 100 € bis 650 € monatlich

Dauer der Finanzierung 10 Fachsemester

Nach diesen 10 Semestern können 4 weitere Semester finanziert werden, wenn die Hochschule der KfW bestätigt, dass der Kreditnehmer sein Studium in den folgenden vier Semestern abschließen wird.

Gesamter Auszahlungsbetrag min / max 100 € bis 54.600 €
Empfänger Kreditnehmer
Umfang der Auszahlung Lebenshaltungskosten

Zusatzfinanzierung Eine Einmalzahlung ist nicht möglich
Individuelle Anpassungsmöglichkeiten Wünsche des Darlehensnehmers auf Änderung der Höhe der Annuität sowie auf außerplanmäßige Tilgung sind jeweils bis zum nächsten 15.03. bzw. 15.09. über das Internet-Portal anzukündigen, damit die Änderung bzw. der Einzug zum 01.04. bzw. 01.10. von der KfW umgesetzt werden kann.
Maximale Karenzzeit 23 Monate

Auf Wunsch des Darlehensnehmers kann die Karenzphase verkürzt werden. Sie muss aber mindestens eine vollständige Rollover-Periode betragen. In der Karenz- und Tilgungsphase übermittelt der Darlehensnehmer der KfW ausschließlich direkt unter Nutzung des über PIN/TAN gesicherten Kontozuganges seine (Änderungs-) Mitteilungen. Rechtzeitig vor Tilgungsbeginn übersendet die KfW dem Darlehensnehmer einen Tilgungsplan, der unter der Annahme eines gleich bleibenden Zinsniveaus eine reguläre Tilgungsdauer von 10 Jahren vorsieht.

Rückzahlungsdauer bis zu 25 Jahren
Art des Zinssatzes Variabel

Die Verzinsung ist variabel und wird halbjährlich an die Kapitalmarktentwicklung angepasst.

Zusatzkosten Für die zwingend erforderliche Mitwirkung des Vertriebspartners wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 238 EUR fällig. Die KfW finanziert diesen Betrag stets vor. Die Aufwandsentschädigung wird Bestandteil des Darlehensbetrages und auch bei einem oder mehrfachem Wechsel des Vertriebspartners nur einmal fällig. Weitere Kosten fallen in Verbindung mit dem Vertragsabschluss für die Darlehensnehmer nicht an.
Garantierte Zinsobergrenze Die Zinsobergrenze von zur Zeit 9,10 % nom. p. a. steht für 15 Jahre fest.
Sondertilgungsrecht möglich und kostenfrei

Nationalität
  • Deutscher Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland
  • Europäischer Staatsbürger mit mindestens drei Jahren rechtmäßigem Aufenthalt in Deutschland
  • Familienangehöriger eines deutschen/europäischen Staatsbürgers mit mindestens drei Jahren rechtmäßigem Aufenthalt in Deutschland
  • Bildungsinländer - Nicht EU Bürger, die in Deutschland ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben

Familienangehörige sind Ehepartner, eingetragene Lebenspartner sowie Kinder des Deutschen oder des Unionsbürgers oder des Ehegatten/eingetragenen Lebenspartners, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder denen ein Unterhaltsanspruch geg

Mindest- / Höchstalter 18 bis 31 Jahre

Für Studierende, die dieses Alter überschritten haben und sich bereits im fortgeschrittenen Studium befinden, gilt, dass die zu Finanzierungsbeginn bereits absolvierten Fachsemester im geförderten ersten Studienfach sowie bereits in anderen Studiengängen absolvierte und mit einem KfW-Studienkredit geförderte Semester dem Höchstalter entsprechend zugeschlagen werden.

Erforderliche Sicherheiten Keine
Mindestnoten

keine Mindestnote

Wie kann ich den KfW-Studienkredit beantragen?

Um einen KfW-Studienkredit zu bekommen, musst Du online das Antragsformular, das Vertragsangebot und bei höheren Semestern den Leistungsnachweis ausfüllen. Diese Formulare übergibst Du Deinem Vertriebspartner vor Ort (Kreditinstitute und Studentenwerke). Er prüft den Antrag und leitet ihn an die KfW-Bank weiter. Sie entscheidet letztendlich über die Bewilligung des Studienkredits. Der KfW-Studienkredit kann bis zu drei Monate im Vorhinein beantragt werden.

Alle weiteren Infos, die Formulare und die Kontaktdaten der Vertriebspartner in Deiner Umgebung findest Du hier auf der Website der KfW-Förderbank.

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1 Dein Kommentar
#1 kamil schrieb am 22.06.2009 14:46 email

Die Bildungsinländer haben noch keinen Anspruch auf den Studienkredit. Die Voraussetzungen sollen erst voraussichtlich ab dem 1.07.09 um die bildungsinländer erweitert werden.



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