Zusammenfassung zu Studienbeitragsdarlehen
Die Worte Studien- oder Bildungsdarlehen werden meist synonym zum Begriff "Studienkredit" verwendet. Studienkredite aber werden von privaten Geldinstituten angeboten und unterscheiden sich von den staatlichen Krediten deutlich. Die Ausbildungskredite der Landesbanken beispielsweise, die so genannten Studienbeitragsdarlehen, dienen ausschließlich der Begleichung der Studienbeiträge; sie dürfen für den Lebensunterhalt nicht genutzt werden. Es gibt sie daher auch nur in Bundesländern, in denen Studiengebühren zu zahlen sind.
Wer das Studienbeitragsdarlehen nutzt, muss zunächst keine Studiengebühren bezahlen. Das übernimmt vorerst die jeweilige Bank (Landesbank oder KfW-Förderbank). Nach dem Studium fordert dieselbe Bank das Darlehen für die Studiengebühren mit Zinsen zurück.
Wenn Du Dich für ein Studienbeitragsdarlehen interessierst, wende Dich an die Landesbank des Bundeslandes, in dem Du studierst. Die einzelnen Bundesländer haben unterschiedliche Antrags-, Aus- und Rückzahlungsmodalitäten, über die Du Dich genau informieren solltest.
Übersicht zu Studienbeitragsdarlehen
Der feine Unterschied
Auch wenn häufig "Studien-" oder "Bildungsdarlehen" statt "Studienkredit" gesagt wird: Der von privaten Geldinstituten angebotene Studienkredit unterscheidet sich in den Konditionen deutlich von staatlichen Krediten. Die Ausbildungskredite der Landesbanken, die so genannten Studienbeitragsdarlehen, dürfen ausschließlich zum Begleichen der Studienbeiträge verwendet werden. Seinen Lebensunterhalt muss der Kreditnehmer aus anderen Mitteln bestreiten. Studienbeitragsdarlehen sind daher auch nur in solchen Bundesländern zu finden, in denen es Studiengebühren gibt. Wo welche Studiengebühren zu zahlen sind, erfährst Du hier:
Was genau ist ein Studienbeitragsdarlehen?
Wer ein Studienbeitragsdarlehen nutzt, der muss erst einmal keine Studiengebühren zahlen - das übernimmt die Bank, die das Darlehen vergibt. Die Anträge findest Du auf den Internetseiten der jeweiligen Bank. Sie sind ausgefüllt und zusammen mit einer Immatrikulationsbescheinigung abzugeben. Normalerweise wird das Studienbeitragsdarlehen dann für ein Semester gewährt. Danach kannst Du selbst entscheiden, ob Du es erneut beantragen möchtest oder nicht.
Das Studienbeitragsdarlehen wird von den Banken während der Regelstudienzeit plus vier Semester gewährt; ein Studiengangwechsel wird bei der Berechnung aber nicht berücksichtigt. Wer also relativ spät das Fach wechselt, muss damit rechnen, dass das Darlehen nicht mehr für die gesamte Reststudienzeit reicht.
In jedem Fall will die Bank ihr Geld, inklusive Zinsen, zurück. Die Karenzzeit vor der Tilgungsphase beträgt normalerweise 24, in Bayern allerdings nur 18 Monate.
Ein Studienbeitragsdarlehen wird nur von der Bank des Bundeslandes gewährt, in dem Du studierst; Dein Hauptwohnsitz ist nicht von Bedeutung. Je nach Land variieren die Antrags-, Aus- und Rückzahlungsmodalitäten.
Studienbeitragsdarlehen in Baden-Württemberg
- Seit dem Sommersemester 2007 bietet die L-Bank Darlehen zu Finanzierung der Studiengebühren in Baden-Württemberg an.
- Wer in Baden-Württemberg über die Schuldenobergrenze kommt, muss eine expliziten Antrag auf Erlass der Restschulden stellen.
- Bei der Rückzahlung sind nur monatliche Ratenzahlungen von 50, 100 oder 150 Euro möglich.
Bayerisches Studienbeitragsdarlehen
- Für Studierende in Bayern werden im Auftrag des Freistaats Bayern sozialverträgliche Darlehen zur Finanzierung von Studienbeiträgen bereit gestellt.
- Studenten mit Privatinsolvenz wird kein Studienbeitragsdarlehen gestattet.
- Alle Einzelheiten sind in Bayern durch eine Rechtsverordnung geregelt. Somit können Änderungen schneller und einfacher durchgesetzt werden.
- Die Karenzphase kann auf Wunsch von 18 Monaten auf sechs oder zwölf Monate verkürzt werden.
- Die monatliche Mindestrate bei der Rückzahlung beträgt 20 Euro.
Hamburger Studienbeitragsdarlehen
- Zur Finanzierung der Studiengebühren bietet die KfW-Förderbank in Hamburg seit dem Sommersemester 2007 ein Studienbeitragsdarlehen an.
- In Hamburg wird auch hochverschuldeten Studenten ein Studienbeitragsdarlehen gewährt.
Studienbeitragsdarlehen in Niedersachsen
- Im Auftrag des Landes Niedersachsen bietet die KFW in Kooperation mit der NBank ein Darlehen zur Finanzierung der Studienbeiträge an Hochschulen in staatlicher Verantwortung in Niedersachsen an, unabhängig vom Einkommen oder Vermögen und von der Studienrichtung.
- In Niedersachsen wird auch hochverschuldeten Studenten ein Studienbeitragsdarlehen gewährt.
Studienbeitragsdarlehen in Nordrhein-Westfalen
- In NRW können Studierende das Studienbeitragsdarlehen der NRW.Bank für den ersten berufsqualifizierenden Abschluss in Anspruch nehmen.
- In NRW besteht eine Sonderregelung im Zusammenhang mit der Dauer des Bezugs von Studienbeitragsdarlehen. Dort erhält man, anders als in den übrigen Bundesländern, das Darlehen nicht nur für ein Semester, sondern für die komplette Studienzeit. Bei einer Kündigung müsste man das komplette Darlehen innerhalb von 14 Tagen zurückzahlen.
- Die reguläre Rückzahlung beginnt zwei Jahre nach Ende des Studiums und ist vom Einkommen abhängig.
- Wer neben dem Studienbeitragsdarlehen außerdem einen hohen BAföG-Satz bezieht, der kann über die Schuldenobergrenze kommen. Trifft dies zu, kann man ganz von den Studienbeiträgen befreit werden. Dazu muss aber vorher ein Studienbeitragsdarlehen in Anspruch genommen worden sein.
- Die monatliche Mindestrate bei der Rückzahlung beträgt 50 Euro.
Studienbeitragsdarlehen im Saarland
- Zur Finanzierung der Studiengebühren, die ab dem Wintersemester 2007/08 an den staatlichen saarländischen Hochschulen erhoben wurden, bietet die KfW im Auftrag des Saarlands Studierenden das Studiengebührendarlehen Saarland an.
- Das Studienbeitragsdarlehen wird allen Studenten an den Universitäten des Saarlands gewährt.
- Wer nach der Karenzphase das Studienbeitragsdarlehen auf einen Schlag vollständig zurückzahlt, genießt völlige Zinsfreiheit auf das Darlehen.
Studienbeitragsdarlehen in Hessen
- In Hessen sind die Studiengebühren zum Wintersemester 2008/09 gekippt worden. Zuvor mussten die Studierenden 500 Euro pro Semester zahlen; die bis dahin entrichteten Studiengebühren werden allerdings nicht rückerstattet.
- Die für die Begleichung der Studiengebühren in Anspruch genommenen Studienbeitragsdarlehen der Landestreuhandstelle Hessen sind nichtsdestotrotz frühestens zwei Jahre nach Beendigung des Studiums zurückzuzahlen.
- Für Studienbeitragsdarlehen in Semestern, in denen gleichzeitig BAföG bezogen wurde, werden allerdings keine Zinsen fällig.
Gibt es auch eine Befreiung von den Studiengebühren?
Bevor Du ein Studienbeitragsdarlehen aufnimmst, solltest Du Dich unbedingt informieren, ob Du Dich nicht von den Studiengebühren befreien lassen kannst. Dies kann der Fall sein, wenn Du Kinder hast und diese auch selbst betreust. Auch als Anreiz oder Belohnung für besonders gute Studienleistungen werden Studiengebühren zuweilen oft erlassen. Und wer sich an seiner Hochschule engagiert, hat auch gute Chancen, nicht zahlen zu müssen.
Ausländische Studenten und das Studienbeitragsdarlehen
In der Regel können ausländische Studenten kein Studienbeitragsdarlehen beantragen. Ausnahmen gelten für anerkannte Flüchtlinge oder Asylbewerber. Auch Studierende aus EU-Staaten und solche mit Migrationshintergrund, die ihre Hochschulreife in Deutschland erlangt haben, haben gute Chancen auf das Darlehen.
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