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Studieren mit Kind - nicht kinderleicht, aber machbar
Klingt nach der perfekten Lösung: Wer Nachwuchswunsch und akademische Ausbildung parallel schaltet, kann Kinder und Karriere spielend kombinieren. Wenn dann nämlich der Berufsstart ansteht, sind die Kleinen schon fast im Schulalter. Der Arbeitgeber muss keine Ausfälle befürchten, weil Baby hustet oder weint, und die Mutter findet leichter einen Betreuungsplatz für den Nachwuchs.
Dass von "spielend" keine Rede sein kann, wissen alle Studentinnen, die während des Studiums schwanger wurden oder schon mit Kind ihr Studium starteten. Zwar seien die meisten Professoren eher angetan als abgeschreckt von den jüngsten "Studenten", berichtet eine junge Mutter. Die Organisation der Betreuung oder die Finanzierung von Windeln und Wirtschaftslektüre aber kostet nicht nur viel Kraft, sondern bringt immerhin zehn Prozent der jungen Mütter zum Abbruch ihres Studiums.
Kinderbetreuung an der Uni
Das bedeutet aber auch: 90 Prozent schaffen trotz Nachwuchs ihren Abschluss. Eine große Hilfe auf diesem Weg kann die Hochschule selbst sein. An allen größeren Unis gibt es Hilfsangebote, schließlich haben rund sieben Prozent aller Studierenden mindestens ein Kind. Diejenigen, die mit Nachwuchs ein Erststudium absolvieren, sind im Schnitt 30 Jahre alt und damit schon gut 5 Jahre älter als der Normalstudent ohne Kind. Ein Studium mit Kind dauert meist auch länger: Oft genug können Pflichtvorlesungen schlicht deshalb nicht belegt werden, weil kein Babysitter zu finden ist.
Dabei stehen an den meisten Hochschulen Betreuungsangebote für den Nachwuchs zur Verfügung. Sie werden entweder von der Hochschule selbst oder vom ortsansässigen Studentenwerk organisiert und finanziert. Der Vorteil gegenüber den staatlichen Kitas liegt in den an die besonderen Bedürfnisse studierender Mütter angepassten Öffnungszeiten. Die meisten dieser Einrichtungen nehmen die Kinder bereits um viertel nach sieben auf, einige - wie die Kindertagesstätte in Leipzig - sogar schon um halb sieben. So sind die Fahrt zur Uni und Vorlesungen um acht Uhr s.t. kein Problem mehr. Und es finden zudem nicht nur die Drei- bis Sechsjährigen Betreuung, sondern auch die ganz Kleinen ab der achten Woche.
Urlaubssemester für Schwangere
Das erlaubt nach der Geburt einen raschen Wiedereinstieg ins Studium - zumal man ja üblicherweise die Schwangerschaft nicht so plant, dass das Kind praktischerweise genau am Anfang eines Urlaubssemesters kommt. Im Rahmen der Elternzeit ist auch eine Beurlaubung für beide Elternteile bis zu sechs Semestern, also bis zum dritten Geburtstag des Kindes möglich. Während der dürfen weiterhin Kurse besucht werden und sogar Prüfungsleistungen erbracht werden, ohne dass die Berechnung der Semester, Prüfungs-Deadlines oder auch die Studiengebühren weiterlaufen. Damit ist sozusagen ein Studium in Teilzeit möglich.
Allerdings muss die Beurlaubung wie auch die Rückmeldung fristgerecht erfolgen. Und: Ist die Mutter unter 25, würde der Staat normalerweise noch Kindergeld an die Eltern überweisen - das entfällt, sobald die Beurlaubung beginnt.
Neben der Elternzeit ist eine kurzfristige Beurlaubung wegen Mutterschutzes von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt möglich.
Finanzierung: BAföG, Kindergeld & Co.
Doch nicht nur die Betreuung der Kleinen stellt die studierenden Eltern oft vor riesige Schwierigkeiten - auch die Finanzierung der Windelpakete ist nicht unproblematisch.
Wer BAföG bezieht, profitiert seit einem Jahr von einer neuen Regelung: dem Betreuungszuschlag für BAföG-Empfänger mit Kind. Immerhin 113 Euro fürs erste und 85 Euro für jedes weitere Kind unter zehn Jahren gibt es monatlich, und zwar als Zuschuss, also geschenkt. Zudem erhöht sich der Freibetrag, bis zu dem Einkommen nicht vom BAföG abgezogen wird. Auch die Alters- und Förderungshöchstgrenzen verschieben sich. Normalerweise ist es ab dem 30. Geburtstag oder nach Ablauf der Regelstudienzeit mit den BAföG-Überweisungen vorbei; für die Schwangerschaft und für jedes Lebensjahr des Kindes bis zu seinem 5. Geburtstag gibt es aber ein "Extrasemester". Auch über das 30. Lebensjahr hinaus wird weitergefördert, wenn die Überschreitung der Altersgrenze direkt mit der Erziehung des Kindes zu tun hatte.
BAföG-Empfänger sind grundsätzlich nicht berechtigt, Wohngeld zu beantragen. Anders sieht es bei Studierenden mit Kind aus: Dann ist der Student oder die Studentin zwar immer noch nicht antragsberechtigt - aber unter Umständen der Nachwuchs. Zumindest dann, wenn für das Kind kein Sozialgeld oder ähnliche Leistungen bezogen werden. Auskünfte, wer Wohngeld erhalten kann, gibt es bei der Wohngeldbehörde, der Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Kindergeld für den Nachwuchs wird natürlich auch dann ausgezahlt, wenn die Eltern studieren. Für die ersten drei Kinder gibt es je 164 Euro pro Monat; wer es schafft, neben dem Studium noch mehr Nachwuchs zu versorgen, bekommt für jedes Kind ab dem vierten 195 Euro.
Gleich nach der Geburt sollte außerdem ein Antrag auf Elterngeld gestellt werden. Es beträgt 67 Prozent des zuletzt bezogenen Einkommens, jedoch maximal 1.800 und mindestens 300 Euro. Studenten erhalten also lediglich den Mindestbetrag. Die Auszahlung erfolgt maximal 14 Monate lang, kann sich aber, wenn kein Arbeitgeberzuschuss oder Elterngeld beantragt werden (können), auf bis zu 28 Monate verlängern.
Einige Bundesländer (Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen) zahlen im Anschluss an das ehemalige Bundeserziehungsgeld, heute Elterngeld, ein Landeserziehungsgeld. Das soll Geringverdienern über die Runden helfen - also beispielsweise Alleinerziehenden, die weniger als 13.500 Euro pro Jahr verdienen.
Wenn die Einnahmen des alleinerziehenden Elternteils oder der Familie zwar gering sind, aber zu hoch, um ALG II zu beantragen (über 600 bzw. 900 Euro), gibt es von der Familienkasse der Agentur für Arbeit zudem einen Kinderzuschlag. Der richtet sich nach dem Einkommen der Eltern und beträgt maximal 140 Euro monatlich.
Für alle, die schon Eltern sind oder es noch 2009 werden, gibt es außerdem eine zusätzliche Finanzspritze aus dem Konjunkturpaket: nämlich einen Kinderbonus von 100 Euro.
Reichen diese finanziellen Spritzen und das eigene Einkommen nicht, kann in höheren Semestern zusätzlich ein Bildungskredit oder ein Studiendarlehen aufgenommen werden.
Geld sparen mit Kind
Weil man neben Babypflege und Studium kaum zum Arbeiten kommt, sollte man wirklich jede Gelegenheit nutzen, Geld zu sparen. Und rund ums Studium gibt es auch einige Möglichkeiten.
Studiengebühren werden an den meisten Unis auf Antrag erlassen, wenn ein Kind bis zehn Jahre gepflegt wird. Da diese Freistellung von den Abgaben nicht automatisch erfolgt, solltest Du Dich rechtzeitig informieren, bis wann Du wo Deinen Antrag einreichen musst. In den Elternzeit-Freisemestern werden dagegen automatisch keine Studiengebühren verlangt.
Die Betreuungsangebote von Uni oder Studentenwerk sind praktisch, aber nicht immer kostenlos. Selbst die kostenpflichtigen aber haben oft sehr moderate Preise: Dort kostet ein Jahr so viel wie in anderen Kindergärten teilweise ein Monat. Und wenn es doch zu teuer wird, übernimmt das Jugendamt auf Antrag einen Teil der Kinderbetreuungskosten.
Und wer noch schwanger ist, kann auf Hilfe durch die Bundesstiftung "Mutter und Kind" hoffen. Sie übernimmt bei finanziellen Notlagen schwangerschaftsbezogene Ausgaben - zum Beispiel für Umstandskleidung oder die Erstausstattung des Babys. Der Antrag auf Unterstützung muss allerdings frühzeitig bei der Schwangerschaftsberatungsstelle eingereicht werden.
Wohnen, Wickeln und Weiteres
Geld ist nicht alles - der Alltag will auch gemeistert werden. Und der besteht zu Beginn vor allem aus Wickeln und Stillen. Weil immerhin sieben Prozent der Studierenden Kinder haben, wurden an den meisten Hochschulen Wickel- und Stillräume eingerichtet.
Und auch in den Studentenwohnheimen gibt es Platz für den Nachwuchs angehender Akademiker. In eigenen Häusern oder in speziellen Wohnungen innerhalb der allgemeinen Wohnheime finden Studierende mit Kindern günstig Unterkunft. Meist befinden sich ein Spielplatz im Garten und ein Kinderspielraum im Haus, teilweise gibt es sogar Kindergruppen oder eine Betreuung im Wohnheim.
Beratung satt
Damit einem nicht alles über den Kopf wächst und das Kind zu Stress statt Freude wird, sollte man sich rechtzeitig beraten lassen, wie Studium und Nachwuchs am besten vereinbar sind.
Schwangerschaftsberatungsstellen liefern Informationen zu den staatlichen Finanzhilfen und den Rechten Schwangerer. Hilfe bei der Wohnungssuche, die Geltendmachung von Ansprüchen, die Suche nach Betreuungsmöglichkeiten - all das sind Leistungen dieser Info-Stellen, beispielsweise Pro Familia oder Caritas.
Beim Studentenwerk sind zahlreiche Informationen rund um das Thema "Studium plus Kind" zu finden. Viele örtliche Studentenwerke oder Hochschulen organisieren zudem Gesprächsrunden oder Beratungstreffen. An der LMU München beispielsweise gibt es ein Mal pro Semester den Workshop "Wissenschaftliches Arbeiten für studierende Eltern"; die AStA der Uni Hamburg hat die "Unieltern" ins Leben gerufen, die sich regelmäßig zu Motivationstreffen versammeln wollen.
Wer sich individuell beraten lassen will, sollte einen Termin mit der Frauenbeauftragten der jeweiligen Hochschule vereinbaren.
Mit all dieser finanziellen und ideellen Hilfe wird "Kind plus Studium" zwar noch immer kein reines Kinderspiel. Wer es aber schafft, den wird später im Jobstress so schnell nichts mehr umhauen.
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