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Studieren mit Behinderung – Akademiker trotz Handicap
Von Kay Szantyr
Die breite Treppe vor dem Eingang zum Uni-Hauptgebäude, seit mehreren Jahrhunderten Sinnbild eines höheren Bildungsideals, ist ein Problem. Der Umweg zur Rampe führt um das halbe Gebäude herum, fast 700 Meter. Im Inneren des altehrwürdigen Baus dann die nächste Schwierigkeit: Gibt es hier einen Lift? Und steht im Hörsaal 201 auch ein Tisch, an den der Rollstuhl passt?
Schwieriges Studium
Studieren mit einer körperlichen Behinderung ist, trotz aller Initiativen zur behindertengerechten Einrichtung der Hochschulen, noch immer schwierig. In den alten Uni-Bauten machen enge Treppen, fehlende Aufzüge und schmale Türen Rollstuhlfahrern das Leben schwer. Blinde Studenten finden nur selten in Braille verfasste Lektüre. Und für chronisch Erkrankte fehlen oft die Möglichkeiten, den versäumten Stoff online nachzulernen.
Rund acht Prozent der Studierenden an deutschen Hochschulen geben an, dass ihnen eine gesundheitliche Behinderung das Studium erschwert. Dabei ist der Begriff Behinderung weit gefasst: von Seh- oder Sprachbehinderung und starker Schwerhörigkeit (Sinnesbehinderungen) über Lähmungen bis zu regelmäßigen Schmerzattacken. Als behindert gilt, wessen „körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweich(t) und daher die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtig(t)“.
Studienbewerbung mit Behinderung
Das aber sollte niemanden vom Studium abhalten. „Gleiche Chancen für alle“, lautet das Motto, das auch im Rahmen des Bologna-Prozesses noch einmal an die Hochschulen ausgegeben wurde. Da dieser Leitspruch aber erst nach und nach umgesetzt wird, sind nicht alle Hochschulen gleich gut geeignet für Studenten mit Behinderung. Wer ein Studium plant, sollte sich deshalb vorher den Campus genau ansehen. Zum Beispiel kosten die Wege zwischen weit verstreut liegenden Instituten zu viel Zeit. Beeindruckende Uni-Gebäude mit vielen Treppen sind ebenfalls nicht geeignet. Insbesondere Bibliotheken sind oft nicht mit Lifts ausgestattet. Und teilweise sind auch die Behindertenparkplätze rar gesät.
Hat man eine geeignete Hochschule gefunden, die noch dazu den Wunschstudiengang anbietet, geht es an die Bewerbung. Meist gibt es Sonderregelungen für Härtefälle und Bewerber, die aus sozialen Gründen bevorzugt behandelt werden. So kann (auf Antrag) die Abiturnote „verbessert“ oder die Zahl der Wartesemester künstlich erhöht werden, damit Abiturienten mit Behinderung schneller ins Studium starten können. Schließlich hat die Behinderung oft erst zu dem schlechten Notenschnitt geführt, weil der Schüler häufig im Unterricht fehlte. Härtefälle erhalten, unabhängig von Note oder Wartezeit, sofort einen Studienplatz an der gewünschten Uni. Als Härtefall gilt, wer eine schwere Behinderung oder Erkrankung nachweisen und aufgrund schwerwiegender Umstände nicht länger auf einen Studienplatz warten kann. Eine Behinderung allein genügt also nicht.
Hilfe im Studium
Schon ab dem ersten Semester haben Studierende mit Behinderung Anspruch auf eine besondere Unterstützung. An einigen Hochschulen können technische Hilfsmittel, wie Notebooks mit Braillezeile oder mit einfacher zu bedienenden Spezialtastaturen, Bildschirmlesegeräte und Braille-Drucker, direkt ausgeliehen werden. Sonst sind diese Geräte über die entsprechenden Verbände zu beziehen, Für Vorlesungen, Seminare und die Prüfungsvorbereitung stehen oft Studienassistenzen, teilweise auch Dolmetscher zur Verfügung. Die Studienassistenten oder Studienhelfer sind meist Studenten aus dem eigenen Fach, die wie studentische Hilfskräfte bei der Uni angestellt sind und Mitschriften anfertigen, Bücher organisieren oder beim Lernen helfen. Außerdem gibt es spezielle Vorlesekräfte.
Im Alltag helfen ambulante Dienste der freien Wohlfahrtsverbände oder mobile soziale Hilfsdienste. Zivildienstleistende können ebenfalls in der „individuellen Schwerstbehindertenbetreuung“ eingesetzt werden.
Finanzielle Unterstützung
Ein Studium ist ohnehin teuer; dauert es aufgrund der Einschränkungen auch noch länger als gewöhnlich, wird die Finanzierung schwierig. Damit die akademische Ausbildung nicht am Geld scheitert, gibt es Sonderregelungen.
BAföG wird auf Antrag auch über die Höchstdauer hinaus ausgezahlt, sofern die Studiendauer direkt mit einer Behinderung zusammenhängt. Auch die Höhe des Einkommens, das nicht auf das BAföG angerechnet wird, kann steigen. Mit der Behinderung im Zusammenhang stehende Sonderausgaben umfasst das BAföG allerdings nicht.
Bei der Bewerbung für ein Stipendium der Begabtenförderungswerke kann der Bewerber einen Nachteilsausgleich geltend machen.
Die Kosten für Dolmetscher, technische Hilfsmittel und Ähnliches erstatten die Kranken- und anderen Versicherungen sowie nach dem Sozialgesetzbuch II und XII der Staat. Da das Geld aus verschiedenen Quellen fließt, ist vor dem Studium ein regelrechter Bürokratie-Marathon nötig – eine entsprechende Organisationszeit sollte daher eingeplant werden.
Studiengebühren müssen laut Gesetz ohnehin „sozialverträglich“ sein – dies schließt üblicherweise eine Gebührenbefreiung für Studierende mit Behindertenausweis mit ein. Allerdings muss diese Freistellung natürlich erst beantragt werden.
Wer wegen der Schwere der Behinderung oder aufgrund immer wieder auftretender Erkrankungen an keinem Präsenzstudium teilnehmen kann, sollte überlegen, ob nicht ein Fernstudium das Richtige wäre. Die Fernuni Hagen erlässt oder ermäßigt Bedürftigen die Kosten, die für das Studienmaterial anfallen.
Nachteilausgleich für Studium und Prüfungen
Wer sich aufgrund einer Sehschwäche mit dem Lesen oder wegen motorischer Probleme mit dem Schreiben schwer tut, kann kaum eine Prüfung in der angesetzten Zeit absolvieren. Daher gibt es spezielle Regelungen, die auf einen Ausgleich dieses Nachteils abzielen. So können blinde Studenten mündlich statt schriftlich geprüft werden und taubstumme entsprechend umgekehrt. Wer mit einem Übersetzer in die Gebärdensprache oder einem Vorleser zusammenarbeiten muss, erhält mehr Zeit für die Prüfung.
Aber auch im normalen Studienablauf kann es zu Schwierigkeiten kommen. Deshalb bieten die Uni-Bibliotheken verlängerte Ausleihfristen an. Auch Prüfungsfristen und die Abgabetermine von Hausarbeiten können nach hinten verschoben werden, wenn das wegen der Behinderung nötig wird.
Wohnen während des Studiums
Eine günstige Wohnmöglichkeit für alle Studenten ist natürlich das Wohnheim. Nicht alle Wohnheime aber sind behindertengerecht ausgebaut. Das Studentenwerk der jeweiligen Uni gibt Auskunft, wo man auch mit körperlichen Einschränkungen problemlos leben kann. Allerdings sollte das jeweilige Zimmer nicht „blind“ gemietet werden – die Definitionen beispielsweise von „rollstuhlgerecht“ variieren stark.
Wem das Wohnheim nicht so liegt oder wer keinen der raren behindertengerechten Plätze dort ergattert, findet beim Behindertenbeauftragten der Stadtverwaltung oder dem Wohnungsamt Rat und Hilfe, wo es geeignete Wohnungen gibt. Auch das Sozialamt hilft bei der Suche.
Beratung für das Studium mit Behinderung
Jede Hochschule hat einen oder eine Behindertenbeauftragte(n) – das ist der Ansprechpartner für alle Belange rund um das Studium. Auch das zuständige Studentenwerk hat jede Menge Informationen parat, unter anderem in Form der umfangreichen Infobroschüre über das Studium mit Behinderung.
Weitere Informationen:
- Broschüre zum Studium mit Behinderung des Deutschen Studentenwerk
- Hilfreiche Linkliste der Arbeitsagentur
- Seite der Bundesgemeinschaft Behinderung und Studium e.V.
- und bei der AStA oder der Interessengemeinschaft behinderter und nichtbehinderter Studierender der jeweiligen Hochschule.
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