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    13.05.2009
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    Günstiger studieren mit Studentenrabatten

    Die Finanzierung des Studiums ist schwierig genug, das BAföG ist nicht gerade üppig und ein Stipendium gibt es nicht für jeden. Jeder Studierende aber kann und sollte die Chance nutzen, mit Hilfe seiner Immatrikulationsbescheinigung Geld zu sparen. Dann bleibt nämlich wieder mehr Geld für das Studentenleben übrig.

    Telefon und Internet

    Studenten können bei den meisten Mobilfunk- wie Festnetzanbietern billiger telefonieren und im Internet surfen. Die Angebote zu vergleichen lohnt sich also. Aber achte auf das Kleingedruckte!

    BAföG-Empfänger, die von der GEZ befreit sind, können bei der Telekom den Sozialtarif beantragen. Dieser umfasst eine verbilligte Grundgebühr. Der Antrag auf Sozialtarif kann aber nur persönlich in einer Telekom-Servicestelle ausgefüllt werden; BAföG-Bescheid ist dabei vorzulegen.

    Konto

    Die meisten Banken bieten spezielle Girokonten für Studierende an - entweder kostenlose Girokonten ohne Kontoführungsgebühren oder Konten mit besonderen Vergünstigungen. Voraussetzung ist allerdings oft ein regelmäßiger Geldeingang. Für BAföG-Empfänger aber dürfte das kein Problem darstellen.

    Auch hier lohnt sich ein kritischer Vergleich der Angebote. Besonders wichtig ist es, darauf zu achten, wie sich die Konditionen nach Abschluss des Studiums verändern.

    Rundfunkgebühren

    Wenn der Mitarbeiter der GEZ klingelt, erschrecken viele erst einmal. Auch wenn Du nicht bezahlt hast, bist Du nicht automatisch ein Gebührenhinterzieher - sofern Du eines der folgenden Kriterien erfüllst:

    • Du besitzt weder ein Rundfunk- noch Fernsehgerät und auch weder Handy noch Computer mit Internet- oder UMTS-Anschluss;
    • Du bist BAföG-Empfänger und lebst nicht bei Deinen Eltern;
    • Du empfängst Berufsausbildungsbeihilfe und lebst nicht bei den Eltern;
    • Du erhältst Ausbildungsgeld und lebst nicht bei Deinen Eltern.

    Allerdings gibt es keine automatische Befreiung von den Rundfunkgebühren. Um legal nicht zu bezahlen, musst Du das ausgefüllte Befreiungsformular zusammen mit dem Bescheid über die jeweilige staatliche Beihilfe, die Du empfängst, an die Gebühreneinzugszentrale schicken. Alle weiteren Infos und den Befreiungsantrag findest Du auf der GEZ-Website. Die Befreiung gilt übrigens nur für ein Jahr und muss rechtzeitig verlängert werden.

    Treffen die Kriterien nicht auf Dich zu, musst Du GEZ für Dein Radio - auch Autoradio -, Deinen Fernseher oder Deinen internetfähigen Computer zahlen. Auch Mobiltelefon oder Navigationssysteme mit Internet- oder UMTS-Zugang sind GEZ-pflichtig. Der Besitz ist das Entscheidende, nicht ob Du tatsächlich die öffentlich-rechtlichen Programme konsumierst. Wenn Du während Deines Studiums oder Deiner Ausbildung noch bei Deinen Eltern wohnst und ein eigenes der genannten Geräte hast, musst Du zusätzlich GEZ zahlen, auch wenn Deine Eltern ihre Geräte angemeldet haben.

    Folgende Gebühren sind vierteljährlich zu entrichten:

    Gerät Gebühr (vierteljährlich)
    Radio

    16,56 Euro

    Fernseher

    51,09 Euro

    Mobiltelefon mit Internet-/ UMTS-Anschluss

    16,56 Euro

    Computer mit Internet-/ UMTS-Anschluss

    16,56 Euro

    Navigationssystem mit Internet-/ UMTS-Anschluss

    16,56 Euro

    Übrigens: Wenn der GEZ-Mann vor der Tür steht, bist Du nicht verpflichtet, ihm zu öffnen, ihn hereinzulassen oder ihm eine Auskunft zu geben.

    Essen und Wohnen

    Eine warme Mahlzeit am Tag sollte es schon sein. Wer nicht selber kochen möchte, der kann die Mensa aufsuchen und dort preiswert essen. Allerdings kannst Du nicht in jeder Mensa mit Bargeld (unter Vorlage des Studentenausweises) zahlen.

    In manchen Fällen musst Du Dir eine aufladbare Mensacard zulegen. An manchen Hochschulen gibt es auch den so genannten Freitisch für Studierende, die nicht viel geld haben. Informationen zu beidem, Karte wie Freitisch, bekommst Du bei dem zuständigen Studentenwerk. Auf der Website des jeweiligen Studentenwerks findest Du auch den aktuellen Speiseplan - und die Adressen von Wohnheimen, in denen Du günstig unterkommst.

    Mobilität

    An vielen Universitäten erhältst Du nach der Zahlung des Semesterbeitrags automatisch ein Studententicket, mit dem Du den öffentlichen Nahverkehrs nutzen darfst. In anderen Städten musst Du Dich selbst um den Erwerb eines Semester- oder Ausbildungstickts bemühen. Bei den örtlichen Verkehrsbetrieben erhältst Du dieses ggen Vorlage Deiner Immatrikulationsbescheinigung. Was Du sonst noch alles brauchst, erfährst Du auf den Internetseiten des Verkehrsverbunds in Deiner Stadt.

    Egal, wie Du an Dein Semesterticket kommst, Du sparst damit auf jeden Fall Geld - auch wenn es in einigen Städten leider immer noch sehr teuer ist.

    Wenn Du am Wochenende oft mit der Bahn nach Hause fahren möchtest, lohnt sich vielleicht die Anschaffung einer Bahncard. Die Bahncard50 gibt es für Studenten zum halben Preis; allerdings nur bis zum Ende des 27. Lebensjahrs.

    Software

    Gerade Studenten arbeiten viel mit dem Computer; für manche Fachrichtungen sind sogar Spezialprogramme notwendig. Doch Software ist nicht gerade billig. Die Lösung des Problems heißt allerdings nicht Raubkopie, sondern Studentenrabatt. Hersteller wie Microsoft oder Adobe haben spezielle Pakete auf den Markt gebracht, die zu günstigen Preisen (bis zu 85 Prozent billiger) an Studenten, Azubis oder Schüler verkauft werden. Diese Pakete weichen oft von den Standardausführungen ab, stehen ihnen aber im Großen und Ganzen in nichts nach.

    Erwerben kannst Du "Studenten-Software" auf den Internetseiten der Hersteller oder auch in manchen Fachmärkten. Zu beachten ist bei dem Erwerb von Studenten-Software, dass sie nachmal nur für universitäre Zwecke verwendet werden darf, nicht aber für einen Nebenjob etc. Bei Verstoß kann Schadensersatz geltend gemacht werden. Gelegentlich darf die Software aber auch über die Hochschule hinaus genutzt oder sogar verkauft werden. Am besten Du informierst Dich darüber beim Hersteller.

    Manche Hochschulen bieten auch in Zusammenhang mit Computerkursen kostenlose Software an oder stellen die Software zu günstigeren Konditionen zur Verfügung. Informationen hierzu sind, wenn das Angebot besteht, auf der Internetseite Deiner Hochschule zu finden.

    Eintrittskarten

    Wenn man als Student das Haus verlässt, ist es immer ratsam, den Studentenausweis mitzunehmen. In den folgenden Einrichtungen kannst Du bei Vorlage des Studentenausweises verbilligten Eintritt bekommen:

    • Museen
    • Kinos
    • Freibäder
    • Theater
    • Sehenswürdigkeiten
    • Freizeitparks etc.

    Nicht alle Theater oder Parks bieten spezielle Studententarife an - nachfragen lohnt aber in jedem Fall. Auch im Ausland wird normalerweise Dein deutscher Studentenausweis akzeptiert. Hast Du Zweifel, kannst Du Dir für 12 Euro die International Student Identity Card beschaffen. Damit stehen Dir 40.000 internationale Discounts bei Flügen, Unterkünften und vielem mehr zu. Infos darüber findest Du auf der Website zur ISIC.

    Studentenabos

    Die meisten politischen Wochenmagazine wie Spiegel, Focus, Stern und Die Zeit, aber auch alle anderen Zeitschriften für die studentische Zielgruppe (Neon etc.),  gibt es zu verbilligten Preisen im Studentenabonnement. Gleiches gilt für die meisten regionalen und überregionalen Tageszeitungen. Bis zu 30 Prozent sparst Du mit einem Studentenabo. Alles, was Du dafür tun musst, ist eine Immatrikulationsbescheinigung zusammen mit dem ausgefüllten Antrag an den Verlag zu schicken. Infos und Konditionen zu den Studentenabos findest Du auf den Homepages der Verlage.

    Auch wenn Du Azubi oder noch Schüler bist, kannst Du von diesen Spezialabos profitieren - allerdings nur, wenn Du nachweisen kannst, dass Du einen eigenen Haushalt führst und nicht mehr bei Deinen Eltern wohnst.

    Sport

    Wenn Du gerne Sport treibst, solltest Du Dich einmal über das Angebot Deiner Hochschule informieren. Beim Uni- oder Hochschulsport kannst Du für einen geringen Semesterbeitrag das breite Sportangebot frei nutzen. Für sehr beliebte Sportarten muss man sich an manchen Hochschulen bewerben. Aufwändige Disziplinen, wie beispielsweise Golf, Skifahren oder Segeln, sind oft auch nicht ganz kostenlos. Informationen zum Unisport findest Du auf der Homepage Deiner Hochschule.

    Kurse an der VHS

    Auch wenn Du Dich auf einem Gebiet weiterbilden möchtest, das nicht an Deiner Universität angeboten wird, kannst Du an der Volkshochschule (VHS) auf einen Studentenrabatt hoffen. Das Kursangebot und die Preise Deines Volksbildungswerkes findest Du hier auf der Website der VHS.

    Verhütung

    Bei Frauen und Mädchen unter 20 Jahren übernehmen die Krankenkassen die Kosten für die Pille vollständig. Wenn Du älter bist, hast Du normalerweise keinen Anspruch mehr darauf - es sei denn, Dein Gynäkologe verschreibt Dir die Pille in erster Linie nicht zur Verhütung, sondern als "Medikament", beispielsweise bei Akne, Zyklusstörungen etc. Dann springen die Krankenkassen wieder für die Kostenübernahme der Pille ein. Weitere Informationen zu diesem Thema findest Du auf der Website von Pro Familia oder bei einer Pro-Familia-Beratungsstelle in Deiner Nähe.

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