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Fakten zum Studium in Baden-Württemberg
Studentenzahl: 261.324 (im Wintersemester 2008/2009)
Allgemeine Studiengebühren (pro Semester): 500 Euro
Weitere Gebühren (ohne Studentenwerk): 40 Euro
Befreiungen:
Kindererziehung bis 14 Jahre, Behinderung, überdurchschnittliche Begabung, Doktoranden, Studenten im Praxis-, Urlaubssemester, Studenten mit zwei Geschwistern.
Kommentar/Ausblick:
Baden-Württemberg ist einer der Vorreiter bei der Einführung von Studiengebühren und hat das entsprechende Gesetz bereits im Dezember 2005 verabschiedet. Eingeführt wurden die Allgemeinen Studiengebühren im SS 2007. Heftige Proteste konnten gegen die Entscheidung nichts ausrichten. Eine Rücknahme der Gebühren steht nicht in Aussicht - eine Erhöhung ist nicht ausgeschlossen.
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Die Befreiung von den Studiengebühren für Leute, die zwei Geschwister haben, ist die größte Ungerechtigkeit!!! Zum Beispiel: Zwei ältere Geschwister stehen voll im Beruf und verdienen sehr gut. Warum gibt es in diesem Fall eine Befreiung???
Studiengebührenbefreiung für "Studenten mit zwei Geschwistern, die Gebühren zahlen oder gezahlt haben."
Die Befreiung gilte derzeit nach Landeshochschulgesetz für alle StudentInnen mit zwei oder mehr Geschwistern, die noch keine Befreiung in Anspruch genommen haben. Unabhängig davon, ob diese studiert haben oder nicht und ob diese Gebühren bezahlt haben oder nicht.