Fakten zum Studium in Baden-Württemberg
Studentenzahl: 277.372 (im Wintersemester 2009/2010, vorläufiges Ergebnis)
Allgemeine Studiengebühren (pro Semester): 500 Euro
Weitere Gebühren (ohne Studentenwerk): 40 Euro
Befreiungen:
Nicht zahlen müssen Studierende während eines Urlaubs-oder Praxissemesters; Medinzinstudierende während des praktischen Jahres; Doktorandinnen und Doktoranden, Studierende mit kleinen Kindern (bis acht Jahre), Studierende, die zwei oder mehr Geschwister haben, die Gebühren für ein Hochschulstudium zahlen oder bezahlt haben, Studierende mit Behinderung. In bestimmten Fällen können ausländische Studierende und besonders begabte oder leistungsstarke Studierende befreit werden.
Kommentar/Ausblick:
Baden-Württemberg ist einer der Vorreiter bei der Einführung von Studiengebühren und hat das entsprechende Gesetz bereits im Dezember 2005 verabschiedet. Eingeführt wurden die Allgemeinen Studiengebühren im SS 2007. Heftige Proteste konnten gegen die Entscheidung nichts ausrichten. Eine Rücknahme der Gebühren steht nicht in Aussicht - eine Erhöhung ist nicht ausgeschlossen.
bb
Stell uns Deine Frage!
Du möchtest gerne mehr über das Thema erfahren? Hast Du eine spezielle Frage zu diesem Thema? Dann nutze unsere Online Sprechstunde!
Stell uns eine Frage zu Themen aus dem Bereich Bildung, Hochschulen und Karriere, die Dir wichtig sind, und wir beantworten sie Dir! Zur Online Sprechstunde - Wir beraten Dich gerne...
© studilux.de 2007-2010
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung von studilux.de
Diesen Beitrag kommentieren
Bitte beachte beim Schreiben Deines Leser-Kommentars auch die Richtlinien für Leser-Kommentare.
Anzeige
Mit bilandia können Bücher auf ganz neue Weise entdeckt werden. Zudem kann dabei Gelesenes digital festgehalten und mit anderen geteilt werden.
studilux auf Facebook
Bookmarks
Die Bücher fassen das Wichtigste zusammen und sind von einem Professor verfasst, der dieses Fach an einer europäischen Universität unterrichtet. Sie eignen sich hervorragend für die Examensvorbereitung!
Themengebiete: BWL, VWL, IT, Biologie, Chemie, Karriere und mehr…
Umfrage
Nach Bundesländern:
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen
Aufstieg durch Bildung
Linkliste
Aufstieg durch Bildung | AYUSA International | askStudents.de | Austauschschüler | Contact & Cooperation | Dreimarder | E-fellows.net | Kamikaze Munich Agentur | Miet24.de | studentensupport.de | studi.biz | studidoo | Staufenbiel | Unicompact | Uniturm.de

















Die Befreiung von den Studiengebühren für Leute, die zwei Geschwister haben, ist die größte Ungerechtigkeit!!! Zum Beispiel: Zwei ältere Geschwister stehen voll im Beruf und verdienen sehr gut. Warum gibt es in diesem Fall eine Befreiung???
Studiengebührenbefreiung für "Studenten mit zwei Geschwistern, die Gebühren zahlen oder gezahlt haben."
Die Befreiung gilte derzeit nach Landeshochschulgesetz für alle StudentInnen mit zwei oder mehr Geschwistern, die noch keine Befreiung in Anspruch genommen haben. Unabhängig davon, ob diese studiert haben oder nicht und ob diese Gebühren bezahlt haben oder nicht.