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02.07.2010
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Fakten zum Studium in Baden-Württemberg

Studentenzahl: 277.372 (im Wintersemester 2009/2010, vorläufiges Ergebnis)

Allgemeine Studiengebühren (pro Semester): 500 Euro

Weitere Gebühren (ohne Studentenwerk): 40 Euro

Befreiungen:

Nicht zahlen müssen Studierende während eines Urlaubs-oder Praxissemesters; Medinzinstudierende während des praktischen Jahres; Doktorandinnen und Doktoranden, Studierende mit kleinen Kindern (bis acht Jahre), Studierende, die zwei oder mehr Geschwister haben, die Gebühren für ein Hochschulstudium zahlen oder bezahlt haben, Studierende mit Behinderung. In bestimmten Fällen können ausländische Studierende und besonders begabte oder leistungsstarke Studierende befreit werden. 

 

 

Kommentar/Ausblick:

Baden-Württemberg ist einer der Vorreiter bei der Einführung von Studiengebühren und hat das entsprechende Gesetz bereits im Dezember 2005 verabschiedet. Eingeführt wurden die Allgemeinen Studiengebühren im SS 2007. Heftige Proteste konnten gegen die Entscheidung nichts ausrichten. Eine Rücknahme der Gebühren steht nicht in Aussicht - eine Erhöhung ist nicht ausgeschlossen.

bb

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2 Kommentare
#2 G. schrieb am 10.03.2010 16:53 email

Die Befreiung von den Studiengebühren für Leute, die zwei Geschwister haben, ist die größte Ungerechtigkeit!!! Zum Beispiel: Zwei ältere Geschwister stehen voll im Beruf und verdienen sehr gut. Warum gibt es in diesem Fall eine Befreiung???

#1 Francis schrieb am 28.11.2009 17:56 email

Studiengebührenbefreiung für "Studenten mit zwei Geschwistern, die Gebühren zahlen oder gezahlt haben."

Die Befreiung gilte derzeit nach Landeshochschulgesetz für alle StudentInnen mit zwei oder mehr Geschwistern, die noch keine Befreiung in Anspruch genommen haben. Unabhängig davon, ob diese studiert haben oder nicht und ob diese Gebühren bezahlt haben oder nicht.



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