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    10.02.2009
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    Studiengebühren - was passiert mit dem Geld?

    Von Kay Szantyr

    Studiengebühren machen zu einem privaten Problem, was eigentlich Aufgabe der Gesellschaft ist, sagen die Gegner: Bildung und Ausbildung des Nachwuchses zu sichern. Das Bildungssystem könne aber ohne finanzielle Unterstützung nicht funktionieren, sagen die Befürworter, das kann es auch in fast keinem anderen Land. Studiengebühren würden nur dazu erhoben, damit sich der Staat aus der Bildungsfinanzierung zurückziehen können, schimpfen die Kritiker. Dann würden die Kosten für eine Uni eben von den Studenten getragen und nicht mehr vom Land. Aber die Hochschulen müssen doch darlegen, wofür sie das Geld benutzen, halten die Fürsprecher dagegen...

    Streit um Studiengebühren

    Der Streit um die Studiengebühren tobt seit Jahren, um genau zu sein: Seit dem 26. Januar 2005, als das Bundesverfassungsgericht den klagenden Bundesländern recht gab. Und immer wieder schlägt er hohe Wellen, wie derzeit an der Uni Hohenheim. Hier sollen die Einnahmen die Heizkosten der Uni decken. Mit "Verbesserung der Lehre" hat das wenig zu tun - obwohl es sich tatsächlich in warmen Räumen besser lernt. Dabei hatte Hohenheim noch im November 2008 gute Stimmung gemacht, indem es 200.000 Euro aus Studiengebühren für einen Zweck nach Wahl der Studenten zur Verfügung stellte. Und klebt auf Bücher, Tische und Computer fleißig "Finanziert aus Studiengebühren"-Sticker. Ähnliche Aufkleber zieren Gegenstände an der Universität des Saarlandes oder der Hochschule Rottenburg in Baden-Württemberg. Aber können Studenten wirklich nachverfolgen, was mit den Studiengebühren passiert?

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    Die rechtliche Grundlage

    Jede Hochschule ist ein administrativer Gigant, ohne Verordnungen und Regelungen geht hier nichts. Schon gar nicht, wenn es sich um ein so kontrovers diskutiertes Thema wie Studiengebühren handelt. Wie hoch diese seien dürfen, von wem sie gefordert werden und was mit ihnen geschieht, ist daher üblicherweise in einem Gesetz des Bundeslandes grob geregelt und im Detail in der jeweiligen Hochschulordnung festgelegt.

    Dabei zeigt sich trotz föderaler Regelung ein relativ einheitliches Bild. In praktisch allen Bundesländern, die Studiengebühren erheben,

    • stehen die Einnahmen der jeweiligen Universität zu, nachdem die Ausgaben für die nötige Verwaltung abgezogen wurden;
    • sind diese Mittel von der Hochschule zweckgebunden zu verwenden, das heißt zur Verbesserung der Qualität der Lehre und des Studiums;
    • müssen mindestens jährlich Berichte über die Verwendung dem jeweiligen Landesministerium für Bildung vorgelegt werden.

    Ausgeschlossen ist in den meisten Satzungen dagegen die Verwendung der Gelder für

    • Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen (außer bspw. an der LMU München, wo "kleinere Baumaßnahmen" einen der größten Posten auf der Ausgabeliste ausmachen),
    • Heiz- und Mietkosten (außer unter anderem an der Uni Hohenheim) und
    • alle Maßnahmen, die eine langfristige finanzielle Bindung nach sich ziehen. Aus diesem Grund können die Einnahmen üblicherweise auch nicht für die Schaffung neuer Professuren oder unbefristeter Arbeitsverhältnisse verwendet werden.

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    Abgaben für den Ausfallfonds

    Bevor die jeweils erlaubten Maßnahmen aber in Angriff genommen werden, müssen die Hochschulen meist einen festgelegten Prozentsatz an die Landeskasse abtreten oder selbst zur Seite legen. Die so genannten "Ausfallfonds" stellen eine Garantie dar für den Fall, dass Studenten, die beim Land ein Studiendarlehen aufnehmen, dieses später nicht zurückzahlen können. Über die durchschnittliche Höhe der Ausfälle liegen erst in einigen Jahren verlässliche Zahlen vor. Bis dahin werden die Abgaben für den Fonds wie in NRW regelmäßig angepasst. Dort allerdings zum Vorteil der Studenten und Hochschulen: Betrug der Fonds-Anteil zunächst 23 Prozent, wurde er erst auf 18, nun auf 14 Prozent der Gebühren gesenkt. Der Grund ist, dass die Ausfälle geringer und die Einnahmen höher waren als erwartet.

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    Verwaltung kostet

    Von den Studiengebühren wird nun ein weiterer Teil für die Verwaltungskosten abgezweigt. Dabei darf das eingenommene Geld explizit nicht für die allgemeine Hochschulverwaltung verwendet werden. Lediglich für die durch die Erhebung der Studiengebühren entstehenden Mehrkosten - Lohnkosten, aber letztendlich sogar die Portokosten für das Versenden von Mahnungen - kann es genutzt werden. Wie groß dieser Anteil ist, lässt sich jedoch bei vielen Hochschulen nur schwer abschätzen, da er sich oft in dem Posten "Zentrale Mittel" versteckt. Wo er gesondert ausgewiesen wird, liegt er meist zwischen zwei und vier Prozent der Gesamteinnahmen.

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    Zentrale und dezentrale Verwendung

    An allen Hochschulen wird dann eine weitere Aufteilung der Gebühren vorgenommen: Ein Teil, meist der kleinere, fließt in zentrale Maßnahmen, der andere Teil kommt dezentralen Projekten zugute. Zentrale Maßnahmen gelten der Hochschule als Ganzes und betreffen beispielsweise die Ausstattung der Uni-Bibliothek, die Verbesserung der allgemeinen Studentenberatung oder auch die didaktische Weiterbildung des Lehrpersonals. Dezentral verwendete Gelder nutzen den Fakultäten. Wie unterschiedlich dieses Geld genutzt wird, sieht man exemplarisch auf der Website der Ruhr-Universität Bochum. Dort konnten die Studenten der Geisteswissenschaften DVD-Wünsche für die Fakultätsbibliothek äußern, bei den Chemikern wurden Bücherpakete für Erstis geschnürt und die medizinische Fakultät freut sich über neue Schädel und Skelette.

    Von Hochschule zu Hochschule verschieden ist, ob die Mittel an die einzelnen Fakultäten nach "Bedürftigkeit" oder - häufiger - in Abhängigkeit von der Studierendenzahl vergeben werden. Was dann mit dem Geld passieren darf, ist ebenfalls unterschiedlich geregelt. An der RWTH Aachen zum Beispiel erhalten die Fakultäten die Hälfte der Gesamtsumme für "eigenverantwortliche Initiativen". Weitere 25 Prozent können sie durch Antrag, also über explizite Nennung des geplanten Projekts erhalten. Das letzte Viertel wird für dezentrale Maßnahmen aufgewendet.

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    Verwendung durch die Fakultäten

    Ein großer Posten auf den meisten Ausgabenlisten ist die Aufstockung des Personals. Das ist nur konsequent, wenn es wirklich darum gehen soll, die Lehre zu verbessern. Schließlich waren die  Massenvorlesungen vieler Fächer, in denen selbst die Treppen zum Sitzplatz wurden, schon lange ein Kritikpunkt. Da die Studiengebühren meist aber nicht für "Dauerpersonal" ausgegeben werden dürfen - weil nicht vorhersehbar ist, wie sich die Einnahmesituation in den nächsten fünf, zehn, zwanzig Jahren entwickelt - können nur Gastdozenten, Tutoren oder studentische Hilfskräfte damit bezahlt werden. Das entspannt die Lehrsituation zwar deutlich. Da aber immer noch nur Professoren Diplom-, Bachelor- und Master-Arbeiten betreuen dürfen, wird es zur Sprechstundenzeit weiterhin Engpässe vor den entsprechenden Büros geben.

    Ein weiterer großer Kostenpunkt ist eine bessere Ausstattung der Fakultätsbibliotheken, die Anschaffung neuer Rechner oder die Einrichtung von Plätzen für Gruppenarbeit.

    Teamwork ist schließlich einer der immer wichtigeren Soft Skills der Akademiker. Bei den zusätzlichen Lehrangeboten der Fakultäten handelt es sich neben fachspezifischen Vorlesungen oft auch um Soft-Skill-Seminare oder eigentlich fachfremde Themen wie Computer-Skills. Das halten manche Studenten für überflüssig, weil ihre BWL-Grundlagen-Vorlesung immer noch überlaufen ist, während ein Rhetorik- und ein Präsentationsseminar neu im Vorlesungsverzeichnis stehen. Tatsächlich werden die Studierenden aber dank dieser Extra-Angebote auf den aktuellen Jobmarkt vorbereitet: Soft-Skills sind heute fast überall verlangt und haben gegenüber der Relevanz von Fachkenntnissen einigen Boden gewonnen. Dass auch die überfüllten Vorlesungen künftig von den Gebühren profitieren, bleibt natürlich trotzdem zu hoffen.

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    Informieren - und manchmal sogar abstimmen

    Wie es an Deiner Hochschule aussieht, erfährst Du oft auf der jeweiligen Website. Aufgrund heftiger Kritik legen die meisten Hochschulen die Verwendung der Mittel inzwischen offen, teilweise auch die Planung für das kommende Halbjahr oder Jahr. Die LMU München beispielsweise belegte bei "Unicheck.de" 2007 einen schlechten Rankingplatz in Sachen Studentenzufriedenheit. Einer der Gründe war die undurchsichtige Verwendung der Studiengebühren. Ob die Studenten heute zufriedener sind, sei dahingestellt - die Universität stellt ihre Einnahmen-Ausgaben-Bilanz aber immerhin inzwischen ins Internet.

    Wer Studiengebühren zahlen muss, sollte sich auch informieren, was mit seinem Geld passiert. Wenn Deine Hochschule damit nicht herausrücken will, ist ein Blick in die Satzung oft hilfreich. Oder ins jeweilige Landesgesetz. An vielen Hochschulen müssen die Studenten bei der Entscheidung, was mit dem eingenommenen Geld passieren soll, nämlich eingebunden werden (Fachbegriff: "Benehmen"). Schließlich wissen sie am besten, wo es im Studium hakt. Also: Sieh nach - und dann nutze deine Möglichkeiten, damit Du nicht umsonst gezahlt hast.

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