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A
AStA:
Abkürzung für "Allgemeiner Studierenden-Ausschuss". Er vertritt alle Studierenden einer Hochschule nach außen. Mitglieder des AStA organisieren sich in universitären Gremien. Die Mitarbeit steht den Studierenden offen.
Audimax:
Ableitung von lat. "auditorium maximum". Dies bezeichnet den größten Hörsaal, den es an der Universität gibt.
B
BAföG:
ist die Abkürzung für "Bundesausbildungsförderungsgesetz". Wird allerdings meist nicht in der Bedeutung "Gesetz" gebraucht, sondern bezeichnet die staatliche finanzielle Unterstützung für den Auszubildenden. Mehr...
C
Campus:
lat. "Feld/Platz", bedeutet, dass sich alle Einrichtungen einer Universität auf einem bestimmten Gelände befinden. In vielen Fällen und großen Städten kann der Campus recht weitläufig sein.
c.t.:
ist die Abkürzung für lat. "cum tempore" und steht meist hinter einer Zeitangabe im Vorlesungsverzeichnis. Damit ist die "Akademische Viertelstunde" gemeint. Wenn also eine Vorlesung beispielsweise um 9.00 Uhr c.t. beginnt, musst Du erst um 9.15 Uhr anwesend sein, um nichts zu verpassen.
D
DAAD:
Der "Deutsche Akademischer Austauschdienst" ist die bundesweit zuständige Stelle für Auslandssemester.
Dekan:
leitet eine Fakultät oder einen Fachbereich an einer Hochschule. Zu seinen vielfältigen Aufgaben gehört unter anderem die Unterzeichnung von Promotions- oder Habilitationsurkunden. Er wird vom Fakultätsrat bzw. Fachbereichsrat gewählt.
Dekanat:
nicht nur eine kirchliche Verwaltungseinheit, sondern auch eine Verwaltungseinheit an Hochschulen. Besteht meist aus dem ' Dekan und Stellvertretern.
Doppelstudium:
Zeitgleiches Studium zweier Studiengänge. Im Allgemeinen nur bei überdurchschnittlichen Leistungen und auf Antrag möglich.
Dozent:
hat eine Lehrfunktion an einer Hochschule. Normalerweise sind das Professoren, wissenschaftliche Mitarbeiter und ' Lehrbeauftragte.
E
Emeritus:
Hochschulprofessor im Ruhestand
ERASMUS:
Programm der Europäischen Union zur Förderung der Mobilität der Studierenden an Hochschulen innerhalb Europas. Namensgeber ist ERASMUS von Rotterdam. Über dieses europaweite Austauschprogramm kannst Du Dich ebenfalls beim ' DAAD informieren.
F
Fachschaft:
Ist die Studierendenvertretung eines Faches. Vor allem Erstsemester finden hier eine gute Anlaufstelle. Die Fachschaft repräsentiert die Studierenden ihres Fachbereiches und veranstaltet z.B. Erstsemestertreffen, Redaktionssitzungen für Publikationen und Partys. Also nichts wie hin!
Fakultät (bzw. Fachbereich):
bezeichnet eine Gruppe zusammengehörender Wissenschaften unter der Leitung des ' Dekans. Zum Beispiel können innerhalb der Fakultät Physik verschiedene Fächer wie Meteorologie Astronomie und Physik angesiedelt sein.
G
Grundständiges Studium:
Die Studienzeit, die zu einem ersten Hochschulabschluss führt, wird als Erststudium oder grundständiges Studium bezeichnet. Im Gegensatz zu' postgradualen Studiengängen ist kein vorheriger Hochschulabschluss notwendig.
Grundstudium:
der erste Teil Deines Studiums, in dem die Grundlagen eines Faches vermittelt werden. Daran anschließend folgt das ' Hauptstudium, welches meist auf spezielle Themengebiete fokussiert ist.
H
Hauptstudium:
der Teil Deines Studiums, der an das ' Grundstudium anschließt. Meist ist eine bestandene Zwischenprüfung oder das Vordiplom (je nach Studiengang) Voraussetzung. Im Hauptstudium ist es möglich, Interessensschwerpunkte zu setzen, die gezielt auf einen bestimmten Berufsweg hinführen.
I
Immatrikulation:
ist ein Verwaltungsvorgang, durch den Du an der Hochschule eingeschrieben wirst. Um ein Studium aufnehmen zu können, musst Du an einem bestimmten Tag mit persönlichen Dokumenten (z.B. Abiturzeugnis, Personalausweis etc.) im Studierendensekretariat oder Immatrikulationsamt einer Hochschule erscheinen und Dich quasi zum Studium anmelden.
Immatrikulationsbescheinigung:
erhältst Du nach erfolgreicher ' Immatrikulation. Sie gilt für ein Semester. Deine Fächerkombination, der angestrebte Abschluss und Deine Matrikelnummer sind darauf vermerkt. Sie gilt bei allen Behörden als Nachweis, dass Du an einer Hochschule immatrikuliert bist.
Institut:
Teil einer Hochschule bzw. einer Fakultät als eigenständige Forschungs- und Verwaltungseinrichtung. Der Fächerkanon ist im Gegensatz zu einer Fakultät relativ begrenzt.
J
K
Kolloquium:
kennst Du vielleicht aus der mündlichen Prüfung im Abitur. An der Hochschule bedeutet "Kolloquium" ein regelmäßiges Treffen von Studierenden im fortgeschrittenen Studienabschnitt, auch von Doktoranden und Diplomanden, die eigene Forschungsergebnisse diskutieren oder Kenntnisse aus anderen Veranstaltungen vertiefen.
L
Lehrbeauftragter:
hält Lehrveranstaltungen an der Hochschule ab ohne dabei in einem Angestelltenverhältnis zu stehen. Er wird auf Honorarbasis vergütet oder verrichtet die Aufgabe unentgeltlich.
M
Mensa:
Wichtig! Hier bekommst Du etwas zu essen. Mensa kommt aus dem lat. "Tisch, Tafel" und bezeichnet die Kantine bzw. den Speisesaal an Deiner Hochschule.
N
N.N.:
Abkürzung, die öfter mal im Vorlesungsverzeichnis zu finden ist. Lat. "Nomen nominandum" bedeutet "der Name ist noch zu nennen". Heißt im Klartext: Die Person, welche die Lehrveranstaltung leiten wird, ist noch nicht bekannt.
Numerus clausus / N.C.:
von lat. "zahlenmäßige (Zulassungs-) Beschränkung". Aufgrund des großen Interesses sind einige Studiengänge zulassungsbeschränkt. Du musst eine bestimmte Abiturnote vorweisen, um aufgenommen zu werden.
O
P
PD:
ist die Abkürzung für "Privatdozent". Diese habilitierten Wissenschaftler haben keine Professorenstelle inne. Sie sind nicht verbeamtet und alleinverantwortlich zur akademischen Lehre berechtigt.
Postgraduales Studium:
Studium, das ein vorhergehendes erfolgreich abgeschlossenes Studium voraussetzt. Typische postgraduale Studiengänge sind Promotions- oder Masterstudiengänge, deren Ziel die Erlangung eines weiteren akademischen Grades ist.
Prüfungsamt:
Verwaltungseinheit an der Hochschule, die für Zwischen- und Abschlussprüfungen zuständig ist.
Q
R
Regelstudienzeit:
Zeit, die in der jeweiligen Prüfungsordnung als Richtwert festgelegt ist und in der das Studium möglichst abgeschlossen sein soll. Du kannst Dir für Dein Studium auch länger Zeit lassen, verlierst dann aber gegebenenfalls BAföG-Ansprüche oder musst erhöhte Studiengebühren in Kauf nehmen.
S
Schein:
Erhältst Du für erfolgreich abgeschlossene Lehrveranstaltungen, meist in Verbindung mit einer bestandenen Prüfung oder einer abgelieferten Hausarbeit.
Seminar:
interaktive Lehrveranstaltung. Hier sind die Studierenden gefordert, Fachbereiche zu diskutieren, eventuell Referate zu halten oder sich in Arbeitsgruppen mit Problemen auseinanderzusetzen. Steht unter einem bestimmten Thema.
SHK:
Abkürzung für "Studentische Hilfskraft", auch HiWi genannt. Ist die Bezeichnung für Studierende, die an der Hochschule unterstützende Tätigkeiten in Lehre, Forschung und Service bieten. Hier besteht die Möglichkeit für Dich, etwas dazuzuverdienen.
s.t.:
ist das Gegenteil von c.t. und die Abkürzung von lat. "sine tempore". Hier beginnt die Vorlesung pünktlich um 9.00Uhr (ist allerdings seltener als c.t.)
Staatsexamen:
Von einer staatlichen Behörde (Prüfungsamt) veranstaltete Prüfung, die zur Ausübung staatlich regulierter Berufe (z.B. Arzt, Rechtsanwalt) oder zum Staatsdienst selbst (z.B. Lehrer, Staatsanwalt, Richter) befähigt.
Studentenwerk:
ist eine Einrichtung an öffentlichen Hochschulen, die für wirtschaftliche, soziale, gesundheitliche und kulturellen Belange der Studierenden zuständig ist. Bei allen Fragen in diesen Bereichen (Studienfinanzierung, psychologische Beratung etc.) ist dies Deine erste Anlaufstelle.
Studiengebühr:
seit der Änderung des Hochschulrahmengesetzes im Jahr 2005 dürfen Hochschulen Studiengebühren unter den Studierenden erheben. Die Höhe liegt im Ermessen der Hochschulen. Deutschlandweit kann die Gebühr zwischen 0 und 500 Euro variieren.
Studienplatztausch:
wenn Du mit Deinem Studienort nicht zufrieden bist, kannst Du ihn tauschen, wenn Du einen entsprechenden Partner an einer anderen Hochschule findest.
T
Tutor:
von lat. "Vormund", "Beschützer" ist eine Person an der Hochschule, die mit der Unterrichtung und Anleitung anderer beauftragt ist. Er gibt Dir Hilfestellung in Deinem Fachbereich und bietet selbst auch Kurse an, das sogenannte Tutorium. Das Besondere an einem Tutor ist, dass er selbst meist ebenfalls noch Studierender (im höheren Semester) ist.
Tutorium:
vom Tutor angebotener Kurs zur Vertiefung der Kenntnisse aus Vorlesungen und Seminaren. Hier kannst Du Deine Fragen zu fachlichen Problemen loswerden.
U
V
Vorlesung:
eine Lehrveranstaltung an der Hochschule. Sie funktioniert nach dem Prinzip: der Dozent spricht, die Studierenden hören zu. Steht unter einem bestimmten Thema.
W
Wartezeit:
bezeichnet den Zeitraum zwischen dem Erwerb der Hochschulreife und der tatsächlichen Aufnahme des Hochschulstudiums. Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen, steigt proportional zur Wartezeit auch die Chance, mit einer etwas schlechteren Abiturnote zum gewünschten Studium zugelassen zu werden.
X | Y | Z
ZVS:
"Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen" in Dortmund. Hier musst Du Dich für bundesweit zulassungsbeschränkte Studienplätze wie Medizin, Pharmazie und Psychologie bewerben. Die Vergabe der freien Plätze erfolgt über die Zentralstelle.
Zweitstudium:
Nach dem erfolgreichen Abschluss eines Studiums, kannst Du ein weiteres ' grundständiges Studium beginnen.
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