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Das Staatsexamen
Von Kay Szantyr
Eigentlich sollte es schon bald keine Staatsexamina mehr geben. Auch die bislang zum ersten und zweiten "StEx" führenden Studiengänge wären nämlich laut Bologna-Deklaration Kandidaten für Bachelor und Master. Der Bund aber kann sich zur Umsetzung dieser Vorgabe noch nicht durchringen. Die Gefahr für die Gemeinschaft wäre zu groß, würde man die Bewertung der Studierenden bestimmter Fächer den Hochschulen überlassen. Mithilfe von Staatsexamina werden nämlich die Lernerfolge in jenen Fächern überprüft, die später direkt mit dem Wohl der Gesellschaft zu tun haben: Lehrer, Ärzte oder Anwälte. Zwar gibt es auch hier vereinzelt Bachelor-Programme - deren Absolventen dürfen aber später nicht in den betreffenden Berufen arbeiten.
Studiengänge mit Staatsexamen
Staatsexamina sind vorgeschrieben für:
- alle Fächer auf Lehramt (auslaufende Regelung)
- Jura, sofern eine Anwalts-, Notar- oder Richtertätigkeit angestrebt wird
- Lebensmittelchemie, wenn man anschließend als Prüfer arbeiten möchte
- Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie, Psychotherapie und Tiermedizin, sofern die Arbeit als Arzt, Therapeut oder Apotheker
geplant ist.
Die Umstellung der Lehramtsfächer auf das Bachelor-/Master-System hat bereits begonnen; Studiengänge auf Staatsexamen werden teilweise nicht mehr angeboten. Da inzwischen ohnehin auch Absolventen, die nicht auf Lehramt studierten, als Lehrer an Schulen eingesetzt werden, verliert die staatliche Prüfung ihren Sinn.
In Jura gibt es bereits vereinzelt Bachelor-Programme; die Absolventen besitzen aber keine Zulassung, als Anwalt zu arbeiten. Wie auch in Medizin wurde die Umstellung auf die neuen Abschlüsse auf unbestimmte Zeit verschoben, um die hohe Qualität der derzeitigen Ausbildung nicht zu gefährden. Allerdings bestehen inzwischen zahlreiche Aufbau- und Begleitprogramme, die zu einem Bachelor oder Master führen. Sehr renommiert, da am angelsächsischen Rechtssystem ausgerichtet, ist der LL.M., der Master of Laws, der als Zusatzqualifikation für Juristen teilweise mit einer Promotion gleichgesetzt wird.
Der Sinn des Staatsexamens ist eine bundesweit einheitliche Qualität der Abschlüsse. Anwälte, Ärzte oder Apotheker - und nach bisheriger Ansicht auch Lehrer - üben Berufe aus, bei denen ein mangelhafte Qualifikation große Gefahr für die Bevölkerung bedeuten könnte. Daher möchte der Staat sicherstellen, dass in ganz Deutschland nur wirklich geeignete Absolventen diese Berufe ausüben. Fände eine Umstellung auf Bachelor und Master statt, würden die Prüfungen und die Bewertung der Qualifikation in den Kompetenzbereich der Hochschulen übergehen.
Gliederung des Studiums
Studiengänge auf Staatsexamen folgen meist demselben Konzept, das allerdings nicht verpflichtend ist: Nach einem mehrjährigen Studium wird das erste Examen abgelegt. Es folgt eine längere Praxisphase - als Referendar bei Juristen und Lehrern oder als "Arzt im Praktikum" - und dann das zweite Staatsexamen. Bei den Tiermedizinern andererseits ist kaum praktische Arbeit vorgesehen.
Die Staatsexamina selbst sind so umfangreich, dass sich viele Studierende mindestens ein komplettes Semester ausschließlich darauf vorbereiten. Es gibt einen so genannten "Freischuss": Man darf selbst bei erfolgreichem Bestehen noch einmal antreten, um die Note beim zweiten Versuch zu verbessern. Vor allem unter Juristen ist die Nutzung dieses "Probelaufs" üblich.
Wer nach dem ersten Examen das Studium beendet, hat je nach Fach immer noch gute Möglichkeiten, einen Job zu finden. Zwar nicht als Arzt oder Anwalt, aber beispielsweise als Berater.
Voraussetzung zum Erwerb des Staatsexamens
Studiengänge auf Staatsexamen gibt es nur an Universitäten; die Allgemeine Hochschulreife ist also Voraussetzung. Für Human- oder Tiermedizin gilt außerdem ein relativ hoher N.C. Hier wie auch für die Bewerbung an manchen juristischen Fakultäten musst Du Dich an die ZVS, die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen, wenden.
Wer keine besonders guten Abiturnoten vorzuweisen hat, kann zumindest in Medizin Glück haben. Einige Unis führen einen "Medizinertest" (Test für medizinische Studiengänge, TMS) durch - einen Gedächtnis-, Abstraktions- und Rechentest. Das Ergebnis wird mit der Abiturnote verrechnet; wer sehr gut abschneidet, kann also die Abinote "verbessern".
Gesellschaftliche Anerkennung
Letztendlich ist das Staatsexamen kein Abschluss - wer es besteht, wird nicht zum "Jur.StEx.". Während die anderen Abschlüsse zum Tragen eines entsprechenden Titels oder einer Bezeichnung führen (Dipl.Kfm., M.A., B.Sc. etc.), bleibt vom Staatsexamen nichts als die Erlaubnis, einen bestimmten Beruf auszuüben oder eine Zusatzqualifikation zu erwerben. Auf der anderen Seite hat sich beispielsweise nicht jeder Dr.jur. dem zweiten Staatsexamen gestellt, da eine Promotion bereits nach dem ersten Examen möglich ist.
In vielen Branchen zählt bei der Einstellung von Absolventen mit zwei Staatsexamina die Note aus den beiden Prüfungen. Internationale Wirtschaftskanzleien beispielsweise interessieren sich ausschließlich für Juristen mit mindestens "vollbefriedigend" in beiden Examina - also nur für die besten 15 Prozent.
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