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30.06.2010
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Diplom

Von Katharina Werschetzki

Die Abschlussform Diplom wurde 1899 durch kaiserlichen Erlass an den Technischen Hochschulen eingeführt. Im Zuge des Bologna-Prozesses wird er nun von Bachelor- und Mastergraden wieder aus den Hochschulen verdrängt.

Voraussetzung zur Erlangung des Diplomgrads

Traditionell geht dem Abschluss ein Studium im ingenieurwissenschaftlichen oder naturwissenschaftlichen Bereich voraus, zum Beispiel in der Mathematik oder der Bioinformatik. Auch in sozialwissenschaftlichen und wirtschaftswissenschaftlichen Fächern werden Diplome vergeben. An den Hochschulen wird meist ein einzelnes Fach studiert. Nebenfächer werden höchstens gewählt, wenn sie zur Vertiefung des Hauptfaches dienen und sind eher unüblich. Die Regelstudienzeit beträgt zwischen sechs und zehn Semester, wobei sie je nach Art der Hochschule differiert. Dabei führt der schnellste Weg zum Diplom über die Berufsakademie. Wie das Magisterstudium besteht das Diplomstudium aus einem Grund- und einem Hauptstudium. Lehrveranstaltungen sind relativ frei wählbar, wobei im Hauptstudium Kenntnisse vertieft und Interessenschwerpunkte gesetzt werden sollten. Eine bestimmte Anzahl von vorgeschriebenen Lehrveranstaltungen ist Pflicht. Den Diplomgrad erlangt man nach erfolgreichem Bestehen mündlicher und schriftlicher Prüfungen sowie dem Anfertigen einer Diplomarbeit zu einem selbstgewählten Thema. An das Diplomstudium kann eine Promotion angeschlossen werden.

Gesellschaftliche Anerkennung

Bis vor wenigen Jahren war das Diplom der bekannteste akademische Grad in Deutschland. Wie der Magister wird das Diplom aber im Zuge des Bolognaprozesses vom zweistufigen System der Bachelor- und Master-Studiengänge verdrängt. 2010 laufen die letzten Diplomstudiengänge an deutschen Universitäten aus, bereits aufgenommene Studien können danach noch weiter geführt werden, neue Diplom-Studiengänge werden dann aber nicht mehr angeboten. Bis dahin existierten alte und neue Abschlüsse parallel. Im Hinblick auf das Besoldungsrecht in Deutschland wurden deshalb auf der Kultusministerkonferenz im Jahr 2003 folgende Beschlüsse gefasst: Bachelorabsolventen und Diplomabsolventen von Fachhochschulen werden dem gehobenen Dienst zugeordnet, Master- und Diplomabsolventen an Universitäten dem höheren Dienst.

Berufsaussichten

Diplomstudiengänge bereiten traditionell auf eine Tätigkeit im ingenieurswissenschaftlichen oder naturwissenschaftlichen Bereich vor. Generell ist dabei das Berufsfeld klar definiert, was einen Unterschied zum Magisterstudium darstellt. Es gibt zahlreiche Berufe für die man sich qualifizieren kann, zum Beispiel die Tätigkeit als Diplom-Wirtschaftspsychologe, Diplom-Archivar oder Diplom-Musiktherapeut. Durch den Studiengang ist das Berufsziel meist klar vorgegeben.

Spezielle Diplomgrade

Absolviert man seinen Diplomabschluss an einer Fachhochschule wird er mit dem Zusatz "FH" versehen. Auch das Studium an einer Berufsakademie wird speziell gekennzeichnet, zum Beispiel Dipl.-Mathematiker (BA). Die Berufsakademien sind zwar von starkem Praxisbezug geprägt, sie sind jedoch nicht als Hochschulen einzuordnen. Durch die speziellen Kennzeichnungen ergeben sich meist Unterschiede hinsichtlich des Einkommens.

studilux/kw

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