Deine Rechte als Praktikant

Ein Praktikum ist nicht nur sinnvoll weil es in der Studienordnungen vorgeschrieben ist, sondern macht vor allem auch im Lebenslauf einen guten Eindruck. Darüber hinaus sind die Zusatzqualifikationen und Networking-Möglichkeiten während eines Praktikums heutzutage nicht mehr wegzudenken. Viele Unternehmen bieten zwar „Praktika“ an, geben den Praktikanten jedoch wenig bis gar keine Möglichkeiten, ihr Zusatzwissen zu erweitern. Das können die Unternehmen aber nur dann, wenn der Praktikant sein Recht nicht kennt.

Welche Formen von Praktika gibt es?

Prinzipiell unterscheidet man zwischen diesen beiden Formen:

  1. Pflichtpraktikum:
  • bezeichnet vorgeschriebene Praxisphasen, welche für das Studium verpflichtend sind
  • müssen oft vor Studienbeginn oder nach dem vierten oder fünften Semester absolviert werden
  1. Freiwilliges Praktikum :
  • ist nicht verpflichtend, dennoch brauchbar
  • werden meist in den Ferien durchgeführt
  • verschaffen einen ersten Einblick in den Wunschberuf

Welche Rechte stehen mir als freiwilliger Praktikant zu?

Im § 26 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) sind die Praktikumsrechte festgehalten. Darin werden die Ausbildungsverhältnisse eines freiwilligen Praktikums geregelt:

  • schriftlicher Praktikumsvertrag muss unterzeichnet werden
  • Entlohnung muss angemessen ausfallen
  • Überstunden müssen extra entlohnt werden (sollte vor Vertragsabschluss vereinbart werden)
  • Anspruch auf bezahlten Urlaub
  • Recht auf ein Praktikumszeugnis
  • Praktikant muss seine Pflichten gewissenhaft ausführen
  • Praktikant darf interne Betriebsgeheimnisse nicht verbreiten

Welche Rechte stehen mir als Pflichtpraktikant zu?

Frau unterschreibt VertragBei einem Pflichtpraktikum ist der § 26 des BBiGs leider nicht gültig. Der Praktikant bleibt somit ein Student und untersteht dem Ausbildungsvertrag mit der jeweiligen Hochschule. Demzufolge müssen Unternehmen Pflichtpraktikanten für ihre Tätigkeiten nicht bezahlen. Doch wie man so schön sagt: Kostenlos bedeutet nicht umsonst! Außerdem werden auch Pflichtpraktikanten häufig vergütet. Dies ist vor allem in den Natur- und Ingenieurwissenschaften oftmals der Fall. Bei Medizinstudenten oder Praktikanten im Pflege-Bereich, kommt dies eher selten vor. Nichtsdestotrotz solltest du vor deinem Pflichtpraktikum einige Punkte vorab klären. Zum Beispiel solltest Du über die Stundenanzahl pro Woche oder über deinen Aufgabenbereich mit deinem Betrieb sprechen. Dies ist notwendig, damit einem erfolgreichen Praktikum nichts mehr im Wege steht.

Praktikanten als Ersatz für Arbeitskraft – darf man das?

Praktikanten sind Zusatzkräfte und sollten keinesfalls eine Vollzeit- oder Hilfskraft ersetzen. In der Praxis wird allerdings oft genau das Gegenteil gehandhabt. Denn Praktikanten werden in vielzähligen Betrieben als Vollzeitarbeitskraft herangezogen. Dauert ein solches ,,Praktikum” sechs bis zwölf Monate spricht man von einem sogenannten ,,Scheinarbeitsverhältnis”. Doch dies wird alles andere als gern gesehen! Immerhin werden Steuern sowie Versicherung eines Praktikanten, vollkommen unterschiedlich berechnet als bei einem üblichen Angestellten. Zudem stellt es immer wieder ein Problem dar, dass viele unbezahlte Pflichtpraktikanten als Vollzeitkraft ausgenutzt werden. Aus diesem Grund kämpfen unterschiedliche Vereine für mehr Praktikantenrechte. Dazu zählen unter anderem der Verein Fairwork e.V. sowie die Jugendsektion des Deutschen Gewerkschaftsbunds. Und auch Ihr als Studenten, müsst auf eure Rechte bestehen und dürft euch auf keinen Fall von einem Unternehmen ausbeuten lassen!