Der 400-Euro-Job
Wenn während Studium oder Ausbildung das Geld nicht reicht, ist ein 400-Euro-Job eine praktische Möglichkeit, um sich ein monatliches Taschengeld dazu zu verdienen. Ein solcher Nebenjob bietet Arbeitgebern und Arbeitnehmern viele Vorteile - aber auch die eine oder andere Schwierigkeit.
Der 400-Euro-Job
Ein 400-Euro-Job, auch Minijob oder geringfügige Beschäftigung genannt, erfreut sich seit seiner Einführung im Jahr 2003 immer größerer Beliebtheit - sowohl bei den Arbeitgebern als auch bei den "Jobbern". Arbeitgeber können unkompliziert günstige Arbeitskräfte für Aushilfstätigkeiten einstellen. Arbeitnehmer sind mit einem Minijob sozialversicherungsfrei und erhalten somit den Bruttolohn (in der Höhe von bis zu 400 Euro) ohne Abzüge ausbezahlt. In diesem Fall sind also weder Sozialabgaben (Renten-, Pflege-, Kranken-, Arbeitslosenversicherung) noch Steuern zu zahlen, solange man unter der 400-Euro-Grenze bleibt.
Grundsätzlich gibt es zwei Varianten der Anstellung im Rahmen eines 400-Euro-Jobs: Entweder der Arbeitgeber setzt das Gehalt pauschal für eine bestimmte Arbeitszeit an, oder der Jobber wird nach seiner tatsächlich geleisteten Arbeitszeit (Stundenlohn) bezahlt. Im letztgenannten Fall sollte man jedochs stets darauf achten, die 400 Euro pro Monat wirklich nicht zu überschreiten - sonst endet die Versicherungsfreiheit.
Für einen 400-Euro-Job benötigt man nicht unbedingt eine Lohnsteuerkarte. Existiert keine, zahlt der Arbeitgeber einen Lohnsteuerbetrag von 2 Prozent des Arbeitsentgelts.
400-Euro-Job und Studium
Für Studierende gelten einige Sonderregelungen beim 400-Euro-Job. Sie dürfen während des Semesters nur 20 Stunden pro Woche einem Nebenjob nachgehen - gleichgültig, ob es sich um eine Werkstudentenstelle oder einen Minijob handelt. Wird mehr gearbeitet, geht unabhängig vom Verdienst die Versicherungsfreiheit verloren. In den Semesterferien ist eine Vollzeittätigkeit dagegen erlaubt, ohne dass eine Sozialbeitragspflicht entsteht. Mit einer Ausnahme: Übersteigt der Monatslohn 400 Euro, wird je nach Verdienst ein gewisser Satz an Rentenversicherungsbeiträgen vom Bruttolohn abgezogen.
Im Rahmen einer kurzfristigen Beschäftigung kann auch während der Vorlesungszeit eine Vollzeitstelle von Studierenden ausgefüllt werden, insofern die dabei geleistete Arbeitszeit zwei Monate beziehungsweise 50 Arbeitstage im Jahr nicht überschreitet.
400-Euro-Job als Praktikum
Wenn Du nach der Schule oder dem Studium ein Praktikum zur Überbrückung absolvierst, bei dem Du bis zu 400 Euro verdienst, bist Du ebenfalls versicherungsfrei. Der Arbeitgeber muss Pauschalbeträge zur Kranken- und Rentenversicherung für Dich an die Minijob-Zentrale der Knappschaft-Bahn-See (KBS) abführen. Hierbei ist es übrigens unerheblich wie lange Du Vollzeit arbeitest.
Während des Studiums muss zwischen Pflicht- und freiwilligen Praktika unterschieden werden.
- Pflichtpraktika sind renten- und arbeitslosenversicherungsfrei, unabhängig vom Verdienst. Eine Kranken- und Pflegeversicherungspflicht dagegen besteht. Achtung: Ein Verdienst von über 400 Euro führt zum Ausschluss aus der Familienversicherung bei der gesetzlichen Krankenkasse - Du musst Dich dann selbst versichern.
- Freiwillige Praktika sind nur bis zu 400 Euro sozialversicherungsbefreit und sonst wie jeder Nebenjob während des Studiums einzustufen. Bei über 400 Euro wirst Du wieder jeder Arbeitnehmer zur Kasse gebeten.
400-Euro-Job und BAföG
Die Höhe des BAföG-Satzes bestimmt nicht nur durch das Einkommen der Eltern, auch der eigene Verdienst des Studierenden wird berücksichtigt. Bis zum Wintersemester 2009/2010 betraf dies auch den Minijob - Studierende mit 400-Euro-Job erhielten weniger BAföG. Mit dem neuen BAföG wurde diese Regelung jedoch aufgehoben und die Verdienst-Freigrenze auf 4.800 Euro pro Jahr angehoben. Ein Minijob ist also problemlos mit dem BAföG-Bezug vereinbar.
400-Euro-Job und Kindergeld
Mit einem Nebenjob, bei dem Du nicht mehr als 400 Euro verdienst, bist Du in Hinblick auf das Kindergeld auf der sicheren Seite - Dein jährlicher Verdienst bleibt schließlich unter der Jahreseinkommensgrenze vom 7.680 Euro. Erst bei einem höheren Einkommen verlierst Du Deinen Kindergeldanspruch von 164 (ab dem vierten Kind 195 Euro) pro Monat.
400-Euro-Job neben der Ausbildung
Neben einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung auf Lohnsteuerkarte, egal, ob Ausbildung oder Festanstellung, kannst Du einen 400-Euro-Job ausüben, ohne dadurch sozialversicherungspflichtig zu werden. Du darfst dann den Nettolohn aus Deiner Hauptbeschäftigung und den gesamten Bruttolohn aus dem 400-Euro-Job behalten. Allerdings ist maximal ein Minijob nebenher erlaubt.
Verdienst Du in Deiner Ausbildung weniger als 400 Euro, so wird die gleiche Regelung angewendet, die für mehrere 400-Euro-Jobs gilt: Alle Arbeitsverhältnisse werden sozialversicherungspflichtig, sobald der zusammengerechnete Verdienst mehr als 400 Euro beträgt.
Mehrere 400-Euro-Jobs
Angenommen, Du verdienst in einem Nebenjob 300, im anderen 200 Euro im Monat - also beide Male unter der magischen 400-Euro-Grenze. Leider bist Du dennoch für beide Jobs sozialversicherungspflicht. Entscheidend ist nämlich nicht das Gehalt der einzelnen Jobs, sondern das zusammengerechnete Einkommen. Liegt das über 400 Euro, ist es mit der Versicherungsfreiheit vorbei.
400-Euro-Job und Rentenversicherung
Als Minijobber bist Du nicht sozialversicherungspflichtig. Das bedeutet, dass Du nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlst. Um später einen höheren Rentensatz zu bekommen, kannst Du als 400-Euro-Jobber den Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung erwerben. Dafür muss gegenüber dem Arbeitgeber schriftlich auf die Versicherungsfreiheit verzichtet werden, dann werden neben den Pauschalbeträgen zur Rentenversicherung in Höhe von 15 Prozent, die der Arbeitgeber zusätzlich und in jedem Fall entrichtet, 4,9 Prozent des Arbeitsentgelts in die Rentenversicherung einbezahlt. Damit verringert sich Dein Lohn zwar um 4,9 Prozent, aber Du hast Rentenanspruch erworben.
400-Euro-Job und Arbeitsrecht
Wer arbeitet, hat Anspruch auf Urlaub - auch Minijobber. Die Urlaubsdauer wird anteilig errechnet. Auch bei der Auszahlung von Urlaubs- und/ oder Weihnachtsgeld dürfen auch die Minijobber nicht übergangen werden. Das bedeutet aber, dass in einem Monat der Verdienst eventuell die 400 Euro überschreitet. Ist dies der Fall, wird diese Summe auf den jährlichen Gesamtverdienst umgelegt und der durchschnittliche monatliche Lohn ermittelt. Liegt der unter 400 Euro, bleibt der Arbeitnehmer sozialversicherungsfrei, liegt der Lohn darüber, muss der Jobber der Sozialversicherungspflicht nachträglich nachkommen.
Dieselbe Rechnung gilt bei einem schwankenden Gehalt, wenn also in manchen Monaten mehr als 400 Euro verdient werden. Ist der höhere Verdienst allerdings unvorhergesehen (beispielsweise durch eine Krankheitsvertretung) und beschränkt sich auf zwei Monate innerhalb eines Jahres, bleibt die Sozialversicherungsfreiheit dennoch bestehen.
Bewerbung für einen 400-Euro-Job
Die Bewerbung für einen Minijob läuft in der Regel genauso ab wie bei einem Praktikum oder einer Festanstellung. Du schickst Deine Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf mit Foto, auf Verlangen Zeugnisse) an den Arbeitgeber oder füllst ein Online-Formular auf der Unternehmens-Website aus. Angebote für Jobs auf 400-Euro-Basis findest Du im Internet, in der regionalen Tages- oder Wochenpresse oder bei Jobbörsen, die sich vor allem auf Aushilfsjobs spezialisiert haben, wie jobber.de oder backinjob.de. Auch auf den Serviceseiten der Agentur für Arbeit kannst Du nach Minijobs suchen.
Weitere Infos zum 400-Euro-Job findest Du auf bei der Minijob-Zentrale.
studilux/bf
© studilux.de 2007-2010
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Kamikaze Munich GmbH
Praktikum gesucht?!
In unserer Praktikumsbörse findest Du täglich neue Unternehmensangebote nach Bereichen sortiert:
Du hast auch die Möglichkeit über eine detaillierte Suche nach einem Praktikum zu suchen:
Mit bilandia können Bücher auf ganz neue Weise entdeckt werden. Zudem kann dabei Gelesenes digital festgehalten und mit anderen geteilt werden.
Du hast noch kein Geschenk? Egal ob T-Shirts, Pullis, Sweat-Shirts - Du kannst alles bedrucken lassen. Gestalte Dein T-Shirt individuell und wähle zwischen verschiedenen Motiven, Designs und Farben aus.
Bookmarks
Google Anzeige
Umfrage
News
Neue Graduiertenschule
17.03.10:In Cottbus ist eine neue Graduiertenschule in "Heritage Studies" gegründet worden. Das Promotionsprogramm richtet sich an deutsche und internationale Absolventen.
» mehr...Bedeutung privater Hochschulen wächst
16.03.10:4,5% der Studierenden lernen an privaten Hochschulen, die Tendenz war in den vergangenen Jahren steigend.
» mehr...Geistloses Bologna
10.03.10:16 europäische Staaten, über 800 Unis, 11 Jahre später - wie steht es um Deutschland im internationalen Vergleich?
» mehr...ESL Sprachreisen stellt sich vor!
23.02.10:ESL Sprachreisen präsentiert sich Euch mit einem umfangreichen Messestand auf studilux.de.
» mehr...Nach Bundesländern:
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen
Empfehle uns weiter
Aufstieg durch Bildung
Linkliste
Aufstieg durch Bildung | AYUSA International | allmaxx.de | askStudents.de | Austauschschüler | Contact & Cooperation | E-fellows.net | Kamikaze Munich Agentur | Lecturio | Miet24.de | scholarz.net | studentensupport.de | studi.biz | studidoo | Staufenbiel | Unicompact | Uniturm.de | Wächter & Kuss Rechtsanwälte















