Studiengebühren in Deutschland
Studiengebühren sind in Deutschland Sache der einzelnen Bundesländer. Allerdings müssen die Studiengebühren “sozial verträglich” sein. Nach bestandenem Abitur wirst du auf der Suche nach dem passenden Studium sowie der richtigen Hochschule öfters über die Begriffe „Studienfinanzierung„, „Stipendium“ und „Studiengebühren“ stolpern!
Allgemeine Studiengebühren
Aktuell gibt es die allgemeinen Studiengebühren in keinem deutschen Bundesland mehr! So können Sie das Erststudium in ganz Deutschland ohne zusätzliche Kosten aufnehmen. Dabei bilden nur noch wenige Bundesländer bei Langzeitstudierenden, für Ausländer oder das Seniorenstudium eine Ausnahme. Was du jedoch dennoch zahlen musst, sind die Semesterbeiträge. Diese betragen je nach Hochschule zwischen € 100,– und € 300,–. Wenn du dabei auf das Semesterticket verzichtest, fällt ein großer Teil dieses Betrages weg. Die Semesterbeiträge sind von den Studiengebühren unabhängig.
Übersicht der Studiengebühren
(Stand: Dezember 2016, Quelle: Wikipedia)
Land | Erst- studium | Zweit- studium | Berufsbegleitendes Studium | Ausländische Studenten Nicht-EU-Staaten | Langzeit- studenten | Verwaltungs- kostenbeitrag |
---|---|---|---|---|---|---|
Baden-Württemberg | keine | 650 € | durch HS festlegbar | 1.500 € | keine | 70 € |
Bayern | keine | keine | 2.000 € | keine | keine | keine |
Berlin | keine | keine | keine | keine | keine | 50 € |
Brandenburg | keine | keine | keine | keine | keine | 51 € |
Bremen | keine | keine | keine | keine | 500 € (ab 15. Semester) | 50 € |
Hamburg | keine | keine | keine | keine | keine | 50 € |
Hessen | keine | keine | keine | keine | keine | 50 € |
Mecklenburg-Vorpommern | keine | keine | keine | keine | keine | bis 50 € durch HS festlegbar |
Niedersachsen | keine | keine | keine | keine | 500 € (ab 6. Semester über Regelstudienzeit) | 75 € |
Nordrhein-Westfalen | keine | keine | keine | keine | keine | keine |
Rheinland-Pfalz | keine | 650 € | keine | keine | keine | keine |
Saarland | keine | keine | keine | keine | keine | bis 50 € durch HS festlegbar |
Sachsen-Anhalt | keine | bis 500 € durch HS festlegbar | durch HS festlegbar | keine | 500 € (ab 5. Semester über Regelstudienzeit) | durch HS festlegbar |
Sachsen | keine | durch HS festlegbar | durch HS festlegbar | durch HS festlegbar | 500 € (ab 5. Semester über Regelstudienzeit) | 25–150 € |
Schleswig-Holstein | keine | keine | keine | keine | keine | keine |
Thüringen | keine | keine | keine | keine | 500 € (ab 4. Semester über Regelstudienzeit) | bis 50 € durch HS festlegbar |
Langzeitstudiengebühren
Wenn du eine bestimmte Anzahl an Semestern überschreitest, musst du möglicherweise Langzeitstudiengebühren bezahlen. Allerdings fallen diese nicht in allen Bundesländern an! Doch dies ist nicht nur von Bundesland zu Bundesland verschieden – auch innerhalb dieser gibt es keine einheitliche Regelung. So kommt es teilweise auch von Hochschule zu Hochschule zu Abweichungen! Es gibt jedoch Möglichkeiten, diese Gebühren zu umgehen. So kannst du zum Beispiel für ein Zweitstudium in ein anderes Bundesland ziehen. Oder du stellst einen sogenannten „Härtefallantrag„. Jedoch muss dieser absolut plausibel sein!
Da das Wort „Langzeitstudiengebühren“ einen eher negativen Beigeschmack hat, wird stattdessen meist das Wort „Bildungsguthaben“ verwendet. Dieses Guthaben beschreibt die Anzahl der Semester, die du ohne Gebühren zu bezahlen studieren darfst.
Studienkonten
Ein Studienkonto ist eine Sonderform der Bildungsgutscheinen. Dabei erhalten Sie mit der Einschreibung ein Studienkonto inklusive Studienguthaben. Dieses können Sie während Ihres Studiums aufbrauchen. Somit ermöglicht es ein kostenloses Erststudium. Sollten Sie Ihr Studienguthaben aufbrauchen, bevor Sie Ihr Studium abgeschlossen haben, werden Sie in den nachfolgenden Semestern zur Kasse gebeten.
Zweitstudium
Haben Sie bereits einen Hochschulabschluss erworben und streben ein weiteres Studium an, spricht man von einem Zweitstudium. Möchtest du nur den Studiengang wechseln oder brichst dein Studium ohne Abschluss ab, trifft diese Bezeichnung nicht zu. Bis auf einige Ausnahmen werden keine Studiengebühren für das Zweitstudium erhoben.
Selbst in Bundesländern, in denen Zweitstudiengebühren eigentlich erhoben werden, kannst du diese unter gewissen Umständen entgehen. Dabei müssen folgende Kriterien erfüllt werden:
- Wenn der auserwählte Beruf ausschließlich mit 2 erfolgreichen Studiengängen ausgeübt werden kann.
- Wenn das Erststudium im ausland abgeschlossen wurde.
- Wenn ein Urlaubssemester genehmigt wurde.
- Wenn der angestrebte Beruf nach dem ersten Studium aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung nicht mehr möglich ist.
Seniorenstudium
Es gibt in Deutschland kein einheitliches Modell für das Seniorenstudium. Die Studiengebühren belaufen sich zwischen € 40,– und € 240,– pro Semester. Dabei variiert der Betrag von Hochschule zu Hochschule und ist von der Anzahl der Wochenstunden abhängig. Das Seniorenstudium sieht keine Prüfungen oder Abschlüsse vor.
Steuerliche Absetzbarkeit von Studienkosten
Bei diesem Gebühren-Dschungel darfst du eines nicht vergessen – fürs Studieren bekommst du vom Staat wieder Geld zurück! Dafür kannst du Studiengebühren von der Steuer absetzen.