Finanzielle Förderung von Nicht-Studenten
Du hast Dich für eine Ausbildung statt eines Studiums entschieden? Dann bekommst Du zwar kein BAföG, kannst aber oft andere Unterstützung beantragen.
Voraussetzungen für die Berufsausbildungsbeihilfe
Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) können Auszubildende beanspruchen, die eine duale Berufsausbildung oder eine Ausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung absolvieren. Allerdings nur, wenn sie aufgrund der Entfernung zur Ausbildungsstätte nicht mehr zuhause wohnen und außerdem einen eingetragenen Ausbildungsberuf erlernen. Die Grenze dessen, was dem Auszubildenden zuzumuten ist, sieht die Arbeitsagentur bei einer Stunde einfacher Fahrzeit zum Ausbildungsort.
Anspruch auf BAB haben außerdem diejenigen, die eine berufsvorbereitende Maßnahme durchlaufen. Auch Volljährigen, die verheiratet sind oder waren oder ein Kind haben, das bei ihnen lebt, sowie bei nachgewiesenen Problemen im Zusammenleben mit den Eltern wird BAB gewährt.
Die Berufsausbildungsbeihilfe wird nur für die erste Ausbildung gezahlt. Wer eine Ausbildung abgebrochen hat und eine neue anfängt, kann allerdings auch weiterhin auf die Förderung durch die BAB hoffen. Ebenfalls möglich ist die Beantragung, wenn die Ausbildung ganz oder teilweise im Ausland erfolgt. Die Bewilligung hängt jedoch von vielen Faktoren ab - informiere Dich also rechtzeitig. Die Anträge werden lange geprüft und nicht immer genehmigt.
Höhe der BAB
Die Höhe der Berufsausbildungsbeihilfe hängt von folgenden Faktoren ab:
- Gesamtbedarf der Ausbildung oder berufsvorbereitenden Maßnahme
- anzurechnendes Einkommen (nur bei Berufsausbildung)
- Einkommen der Eltern oder des Ehe-/Lebenspartners
- Freibeträge
Das anzurechnende Einkommen wird aus den positiven Einnahmen, also abzüglich Steuern und Versicherung, berechnet. Eine genaue Aufstellung der eigenen Einkünfte sowie die der Eltern oder des Partners ist Pflicht bei der Antragstellung. Neben dem Grundbetrag können auch Zuschläge für Versicherungen, hohe Miete, Monatskarten für öffentliche Verkehrsmittel sowie für die Bahnkarte nach Hause beantragt werden.
Egal, wie hoch die Auszahlungen sind: Anders als das BAföG muss die BAB nicht zurückgezahlt werden.
Dauer der Auszahlung
Die Berufsausbildungsbeihilfe wird üblicherweise über den gesamten Ausbildungszeitraum gewährt. Allerdings wird die Auszahlungsdauer nicht von Anfang an festgelegt; die erste Genehmigung erfolgt in der Regel für 18 Monate, dann wird gegebenenfalls verlängert. Dafür muss erneut ein Antrag gestellt werden. Bei berufsvorbereitenden Maßnahmen gibt es die BAB für ein Jahr, bevor wieder eine Überprüfung stattfindet.
Antrag auf BAB
Die Antragstellung auf die BAB läuft über die Agentur für Arbeit. Auch nach Beginn der Berufsausbildung kann rückwirkend BAB beantragt werden, allerdings nur zum Ersten des Kalendermonats, in dem der Antrag gestellt wurde. Informationen und einen BAB-Rechner findest Du auf der Website der Agentur für Arbeit.
Das Antragsformular ist online nicht verfügbar; Du musst daher einen Termin bei Deiner Arbeitsagentur vereinbaren. Falls Du bereits eine Kundennummer bei der Agentur für Arbeit hast, kannst Du den Antrag auf BAB auch telefonisch stellen.
Das Meister-BAföG
Wer nach der Ausbildung einen Meister oder eine andere berufliche Aufstiegsfortbildung machen will, erhält durch das so genannte Meister-BAföG finanzielle Unterstützung. Dabei ist es unerheblich, ob die berufliche Weiterqualifizierung betrieblich oder schulisch (auch Fernschulen) stattfindet. Ob währenddessen in Voll- oder Teilzeit gearbeitet wird, spielt ebenfalls keine Rolle. Allerdings darf noch kein Ausbildungsabschluss vorhanden sein, der der angestrebten Fortbildung gleichwertig ist.
Das Meister-BAföG wird im Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) geregelt. Alle wichtigen Informationen findest Du auf einer Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF).
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