BAföG – Bundesausbildungsförderungsgesetz

Das BAföG (=Bundesausbildungsförderungsgesetz) ist für die staatliche Förderung der Ausbildung von Schülern und Studenten in Deutschland zuständig. Das Gesetz ist ein fester Bestandteil des Sozialgesetzbuches und gilt somit als Sozialleistung. Das BAföG vergibt Zuschüsse, die Studenten unter bestimmten Voraussetzungen erhalten. Nun stellst du dir bestimmt einige Fragen: Bekommt jeder BAföG? Welche Voraussetzungen muss ich dafür erfüllen? Was wird alles finanziell unterstützt? Wie hoch sind die Zuschüsse? Dies und vieles mehr erfährst du hier!

Welche Voraussetzungen muss ich für die Förderung erfüllen?

Nicht jeder kann eine Unterstützung durch BAföG in Anspruch nehmen. Eine Grundvoraussetzung sind die Leistungen des Schüler oder des Studenten. Solange das Ausbildungsziel realisierbar erscheint, ist eine Förderung möglich. Besuchst du eine Höhere Fachschule, Akademie oder Hochschule musst du außerdem ab dem fünften Semester Leistungsnachweise vorlegen. Zusätzlich gibt es noch weitere Bedingungen, die du erfüllen musst:

  • Ausbildungsstätte ist förderbar: Bei allgemeinbildenden Schulen wie beispielsweise Gymnasium oder Hauptschule, erhälst du erst ab der 10. Klasse eine Förderung. Des Weiteren werden Berufsfachschulen, Fach- und Fachoberschulklassen, Abendschulen, Höhere Fachschulen, Hochschulen und Akademien gefördert. Solltest du eine allgemeinbildende Schule, eine Berufsfachschule oder Fach- und Fachoberschulklassen besuchen steht dir eine Förderung jedoch nur zu, wenn du aus gerechtfertigten Gründen nicht mehr bei deinen Eltern wohnst.
  • Alter: Grundsätzlich ist eine Förderung nur bis zum 30. Lebensjahr möglich. Bei Masterstudiengängen bis vor Vollendung des 35. Lebensjahres. Es gibt aber einige Ausnahmefälle, bei denen du auch nach Überschreitung der Altersgrenze eine Förderung beantragen kannst. Dazu zählen zum Beispiel:
    • Absolventen eines zweiten Bildungsweg
    • Persönliche oder familiäre Gründe, die eine frühere Ausbildung verhinderten
    • Eine weitere Ausbildung ist für den beruflich rechtlich notwendig
    • Zusatzausbildung der vorherigen Ausbildung

Wie hoch sind die Zuschüsse für Schüler und Studenten?

Schüler und SchülerinnenDerzeit beträgt der Höchstsatz für Studenten 853 Euro pro Monat. Um den Höchstsatz zu beziehen, musst du allerdings einen selbstständigen Haushalt führen. Das bedeutet, dass du nicht mehr bei deinen Eltern wohnst. Auch ob du eine eigene Krankenversicherung besitzt, spielt bei der Höhe der Förderung eine entscheidende Rolle. Bist du selbst versichert erhältst du dafür nämlich 86 Euro im Monat. Bist du beispielsweise bereits ausgezogen und selbst versichert, besteht die Möglichkeit den Höchstsatz zu erhalten. (325 Euro für die Wohnung inklusive 86 Euro Versicherungszuschlag). Zu beachten ist allerdings, dass du als Student die Hälfte der Förderung zurückzahlen musst, da es sich um ein zinsloses Staatsdarlehen handelt. Der maximale Darlehensbetrag, den du zurückzahlen musst, beträgt 10.010 Euro.

Als Schüler hingegen musst du nichts von deiner Förderung zurückzahlen. Je nach Ausbildungsstätte kann der Höchstsatz bis zu 832 Euro betragen. Bist du Schüler einer weiterführenden allgemeinbildenden Schule und wohnst noch bei denen Eltern, erhältst du beispielsweise keine Förderung.

Was wird noch von BAföG gefördert?

Ausbildung mit Kind

Egal ob Schule, Studium oder eine Lehre – mit einem Kind ist dies eine riesen Herausforderung. Das BAföG achtet darauf das Eltern ihre eigene Ausbildung so sorgenfrei wie möglich absolvieren können. Daher gibt es einen Kinderbetreuungszuschlag im BAföG.

Studentin mit Kind

Was du am besten machen kannst, um Ausbildung und Kinder unter eine Decke zu bekommen? Beantrage eine BAföG-Unterstützung! So kannst du einen großzügigen Zuschlag bekommen. Zum Beispiel wird die Betreuung deines Kindes vollständig gefördert. So kannst du dich besser deiner Ausbildung widmen, während du dein Kind in gute Hände gibst. So bekommst du einen Kinderbetreuungszuschuss von 150 Euro für jedes Kind.

Voraussetzung ist lediglich, dass du mit einem Kind unter 10 Jahren in einem eigenen Haushalt lebst. Äußerst vorteilhaft ist, dass du den Zuschuss nicht zurückzahlen musst! Sollten Sie mit dem zweiten Elternteil zusammenleben und sie beide BAföG beziehen, kann nur ein Elternteil den Zuschuss erhalten. Diesen Betrag von BAföG können auch alle SchülerInnen anfordern, solange sie berechtigt sind. Sollte sich wegen Zeitproblemen mit Kind und Studium deine Studienzeit verlängern, so kannst du auch den Förderungszeitraum verlängern lassen.

Studium im Ausland

Auslandssemester

Immer mehr junge Leuten träumen davon einen Teil ihrer Ausbildung im Ausland zu verbringen. Oftmals fehlt aber leider die finanzielle Unterstützung. Ein Studium in Amerika beansprucht zum Beispiel bis zu 25.000 Dollar / Jahr. Dies ist eine Menge Geld!

Mit der Unterstützung von BAföG ist es allerdings möglich solch ein Vergnügen zu finanzieren! Die Höhe der Förderung hängt dabei vom Gastland ab bzw. ob es sich in der EU befindet. Für bestimmte Länder erhältst du nämlich einen zusätzlichen Zuschlag. Für Länder außerhalb der EU wie zum Beispiel Japan, wären dies 295 Euro. Beziehst du den BAföG-Höchstsatz kannst du noch weitere Zuschüsse für deinen Auslandsaufenthalt ergattern:

  • Studiengebühren für max. 1 Jahr: bis zu 4600 Euro
  • Krankenversicherung im Ausland: auf Antrag bis zu 84 Euro
  • Fahrtkosten: 500 Euro (EU), 1000 Euro (außerhalb der EU)

BAföG für Migranten und Geflüchtete

Auch ohne Deutscher Staatsbürgerschaft ist es möglich BAföG zu erhalten. So können auch Geflüchtete oder Migranten eine Förderung bekommen. Dies ist jedoch nur in bestimmten Situationen möglich.  Besonders der aufenthaltsrechtliche Status der Studenten spielt eine entscheidende Rolle. Es ist möglich die Förderung zu erhalten als:

  • subsidiär Schutzberechtigter
  • anerkannter Flüchtling gemäß der Flüchtlingskonvention in Genf
  • anerkannter Asylberechtigter

15 Monate und ohne Unterbrechung müssen sich geduldete Flüchtlinge bereits in Deutschland befinden, um BAföG zu beziehen. Dies muss natürlich rechtmäßig vorgegangen sein. Sollte das Asylverfahren eines Asylbewerbers jedoch noch nicht abgeschlossen sein, kann dieser auch noch kein BAföG erhalten.