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02.07.2010
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Studiengebühren an deutschen Hochschulen

Studiengebühren waren bei ihrer Einführung ein großes Thema – und sie sind es noch. Denn immer wieder gibt es Änderungen. Hier erfährst Du, wo Du wie viel Studiengebühren zahlen musst und was es sonst noch zu beachten gibt.

Studiengebühren in Deutschland

Anfang 2002 wurde unter der damaligen rot-grünen Regierung die sechste Novelle des Hochschulrahmengesetzes beschlossen und verabschiedet. Sie besagt, dass für ein Erststudium keine Studiengebühren erhoben werden dürfen. Die damalige Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn begründete diese Entscheidung folgendermaßen:

„Studierende und ihre Eltern brauchen verlässliche Rahmenbedingungen für die Zukunftsplanung. Die Bundesregierung hat die Familienförderung deutlich ausgebaut und das BAföG massiv erhöht – dieses Geld darf nicht mit der anderen Hand aus dem Familienportemonnaie durch Studiengebühren wieder herausgenommen werden!“

Doch durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Januar 2005 ist diese Studiengebührenfreiheit für nichtig erklärt worden. Damit war für die Länder der Weg zu allgemeinen Studiengebühren auch für das Erststudium geebnet.

Daneben dürfen außerdem folgende Gebühren erhoben werden:

  • Langzeitstudiengebühren
  • Zweitstudiengebühren
  • Verwaltungsgebühren
  • Gaststudiengebühren

Begriffserklärung

Allgemeine Studiengebühren

Gebühren für jeden Studenten ab dem ersten Fachsemester 

Langzeitgebühren

Gebühren ab dem Erreichen eines bestimten Semesters (beispielsweise nach der anderthalbfachen Regelstudienzeit)

Studienkonto

Gutschrift von ca. 200 Wochensemesterstunden. Pro Semester wird dort eine bestimmte Anzahl an Stunden abgebucht. Ist die Regelstudienzeit erreicht, sind auch die Wochensemesterstunden verbraucht und Studiengebühren werden fällig.

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Wie hoch sind die Studiengebühren in den einzelnen Bundesländern?

Bundesland Euro
Baden-Württemberg

500 €

seit dem SoSe 2007

Bayern

FH mind. 100 €
Uni mind. 300 €

seit dem SoSe 2007; die Höchstgrenze liegt bei 500 € pro Semester

Berlin

keine Allgemeinen Studiengebühren in der Regelstudienzeit

Brandenburg

keine Allgemeinen Studiengebühren in der Regelstudienzeit

Bremen

keine Allgemeinen Studiengebühren in der Regelstudienzeit

Hamburg

375 €

seit dem WiSe 2008/09

Hessen

keine Allgemeinen Studiengebühren in der Regelstudienzeit

Mecklenburg-Vorpommern

keine Allgemeinen Studiengebühren in der Regelstudienzeit

Niedersachsen

500 €

seit dem WiSe 2006/07

Nordrhein-Westfalen

500 €

seit dem WiSe 2006/07

Rheinland-Pfalz

keine Allgemeinen Studiengebühren in der Regelstudienzeit

Saarland

300 € im 1. und 2. Semester
500 € ab dem 3. Semester

seit dem WiSe 2007/08

Sachsen

keine Allgemeinen Studiengebühren in der Regelstudienzeit

Sachsen-Anhalt

keine Allgemeinen Studiengebühren in der Regelstudienzeit

Schleswig-Holstein

keine Allgemeinen Studiengebühren in der Regelstudienzeit

Thüringen

keine Allgemeinen Studiengebühren in der Regelstudienzeit

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Gebühren für ein Langzeitstudium oder Zweitstudium in Deutschland

Bundesland Euro
Bremen

500 €

nach dem 14. Semester

Nordrhein-Westfalen

650 €

für Studierende, die das 1,5-fache der Regelstudienzeit überschritten haben

Rheinland-Pfalz

650

gemäß des Studienkontos

Sachsen-Anhalt

500 Euro

ab dem 4. Semester über der Regelstudienzeit

Thüringen

500 €

ab dem 4. Semester Regelstudienzeit

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Keine Langzeitgebühren auf das Erststudium

Folgende Bundesländer erheben auf das Erststudium keine Langzeit-Studiengebühren:

  • Berlin
  • Brandenburg
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Sachsen
  • Schleswig-Holstein
  • Hessen (seit WS 2008/09)

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Die Bundesländer Berlin, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein erheben weder eine Studien- noch eine Langzeitgebühr. Allerdings gibt es in jedem Bundesland Semesterbeiträge, die bei den Ländern mit Studiengebühren zusätzlich bezahlt werden müssen.

Semesterbeiträge

Bundesland Semesterbeitrag
Baden-Württemberg

40-100€

Bayern

42 €

Berlin

246,68 €*

Brandenburg

132,70 €*

Bremen

191,10 €*

Hamburg

375 €**

Hessen

50 €

Mecklenburg-Vorpommern

75 €

Niedersachsen

75 €**

Nordrhein-Westfalen

unterschiedlich, meist ca. 140 €*

Rheinland-Pfalz

ca. 180 €*

Saarland

137 €*

Sachsen

unterschiedlich

Sachsen-Anhalt

62,60 €

Schleswig-Holstein

Kiel: 102,00 €*

Thüringen

unterschiedlich

* inkl. Semesterticket
** plus Studententicket, Studentenwerk, AStA

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Wie kann ich die Studiengebühren am besten finanzieren?

In den Bundesländern, in denen allgemeine Studiengebühren erhoben wurden, sah man Grund zum Handeln. Mittels Bildungsfinanzierungen sollte die Abwanderung von Studierenden in andere Bundesländer verhindert werden. Spezielle Bildungskredite der Landesbanken sollen ausschließlich der Finanzierung der Studiengebühren dienen. Damit garantieren sie, dass für niemanden, der wirklich studieren möchte, Studiengebühren einen Hinderungsgrund darstellen. Die Studentenkredite der Landesbanken sind darum auch in der Tilgung besonders günstig.

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Sind Studiengebühren steuerlich absetzbar?

Nach §12 Nr. 5 des Einkommensteuergesetzes (EstG) sind Studiengebühren im Normalfall für ein Erststudium nicht als Werbungskosten steuerlich absetzbar. Sie können höchstens als Sonderausgaben (§ 10 Absatz 1 Nr. 7 EstG) geltend gemacht werden. Die Kosten für ein Aufbau- oder Master-Studium können wie eine Fortbildung in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten steuerlich abgesetzt werden.

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1 Dein Kommentar
#1 angie schrieb am 16.05.2010 18:33 email

Wie sieht es eigentlich mit den Studiengebühren in NRW aus? Hat sich nach den Wahlen dort nun irgendwas geändert?

Im Übrigen vielen Dank für den Artikel, sehr schön zusammengefasst, sehr praktisch ;)



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