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Studiengebühren an deutschen Hochschulen
Studiengebühren waren bei ihrer Einführung ein großes Thema – und sie sind es noch. Denn immer wieder gibt es Änderungen. Hier erfährst Du, wo Du wie viel Studiengebühren zahlen musst und was es sonst noch zu beachten gibt.
Studiengebühren in Deutschland
Anfang 2002 wurde unter der damaligen rot-grünen Regierung die sechste Novelle des Hochschulrahmengesetzes beschlossen und verabschiedet. Sie besagt, dass für ein Erststudium keine Studiengebühren erhoben werden dürfen. Die damalige Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn begründete diese Entscheidung folgendermaßen:
„Studierende und ihre Eltern brauchen verlässliche Rahmenbedingungen für die Zukunftsplanung. Die Bundesregierung hat die Familienförderung deutlich ausgebaut und das BAföG massiv erhöht – dieses Geld darf nicht mit der anderen Hand aus dem Familienportemonnaie durch Studiengebühren wieder herausgenommen werden!“
Doch durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Januar 2005 ist diese Studiengebührenfreiheit für nichtig erklärt worden. Damit war für die Länder der Weg zu allgemeinen Studiengebühren auch für das Erststudium geebnet.
Daneben dürfen außerdem folgende Gebühren erhoben werden:
- Langzeitstudiengebühren
- Zweitstudiengebühren
- Verwaltungsgebühren
- Gaststudiengebühren
Begriffserklärung
Allgemeine Studiengebühren
Gebühren für jeden Studenten ab dem ersten Fachsemester
Langzeitgebühren
Gebühren ab dem Erreichen eines bestimten Semesters (beispielsweise nach der anderthalbfachen Regelstudienzeit)
Studienkonto
Gutschrift von ca. 200 Wochensemesterstunden. Pro Semester wird dort eine bestimmte Anzahl an Stunden abgebucht. Ist die Regelstudienzeit erreicht, sind auch die Wochensemesterstunden verbraucht und Studiengebühren werden fällig.
Wie hoch sind die Studiengebühren in den einzelnen Bundesländern?
| Bundesland | Euro |
|---|---|
| Baden-Württemberg | 500 € seit dem SoSe 2007 |
| Bayern | FH mind. 100 € Uni mind. 300 € seit dem SoSe 2007; die Höchstgrenze liegt bei 500 € pro Semester |
| Berlin | keine Allgemeinen Studiengebühren in der Regelstudienzeit |
| Brandenburg | keine Allgemeinen Studiengebühren in der Regelstudienzeit |
| Bremen | keine Allgemeinen Studiengebühren in der Regelstudienzeit |
| Hamburg | 375 € seit dem WiSe 2008/09 |
| Hessen | keine Allgemeinen Studiengebühren in der Regelstudienzeit |
| Mecklenburg-Vorpommern | keine Allgemeinen Studiengebühren in der Regelstudienzeit |
| Niedersachsen | 500 € seit dem WiSe 2006/07 |
| Nordrhein-Westfalen | 500 € seit dem WiSe 2006/07 |
| Rheinland-Pfalz | keine Allgemeinen Studiengebühren in der Regelstudienzeit |
| Saarland | 300 € im 1. und 2. Semester 500 € ab dem 3. Semester seit dem WiSe 2007/08 |
| Sachsen | keine Allgemeinen Studiengebühren in der Regelstudienzeit |
| Sachsen-Anhalt | keine Allgemeinen Studiengebühren in der Regelstudienzeit |
| Schleswig-Holstein | keine Allgemeinen Studiengebühren in der Regelstudienzeit |
| Thüringen | keine Allgemeinen Studiengebühren in der Regelstudienzeit |
Gebühren für ein Langzeitstudium oder Zweitstudium in Deutschland
| Bundesland | Euro |
|---|---|
| Bremen | 500 € nach dem 14. Semester |
| Nordrhein-Westfalen | 650 € für Studierende, die das 1,5-fache der Regelstudienzeit überschritten haben |
| Rheinland-Pfalz | 650 gemäß des Studienkontos |
| Sachsen-Anhalt | 500 Euro ab dem 4. Semester über der Regelstudienzeit |
| Thüringen | 500 € ab dem 4. Semester Regelstudienzeit |
Keine Langzeitgebühren auf das Erststudium
Folgende Bundesländer erheben auf das Erststudium keine Langzeit-Studiengebühren:
- Berlin
- Brandenburg
- Mecklenburg-Vorpommern
- Sachsen
- Schleswig-Holstein
- Hessen (seit WS 2008/09)
Die Bundesländer Berlin, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein erheben weder eine Studien- noch eine Langzeitgebühr. Allerdings gibt es in jedem Bundesland Semesterbeiträge, die bei den Ländern mit Studiengebühren zusätzlich bezahlt werden müssen.
Semesterbeiträge
| Bundesland | Semesterbeitrag |
|---|---|
| Baden-Württemberg | 40-100€ |
| Bayern | 42 € |
| Berlin | 246,68 €* |
| Brandenburg | 132,70 €* |
| Bremen | 191,10 €* |
| Hamburg | 375 €** |
| Hessen | 50 € |
| Mecklenburg-Vorpommern | 75 € |
| Niedersachsen | 75 €** |
| Nordrhein-Westfalen | unterschiedlich, meist ca. 140 €* |
| Rheinland-Pfalz | ca. 180 €* |
| Saarland | 137 €* |
| Sachsen | unterschiedlich |
| Sachsen-Anhalt | 62,60 € |
| Schleswig-Holstein | Kiel: 102,00 €* |
| Thüringen | unterschiedlich |
* inkl. Semesterticket
** plus Studententicket, Studentenwerk, AStA
Wie kann ich die Studiengebühren am besten finanzieren?
In den Bundesländern, in denen allgemeine Studiengebühren erhoben wurden, sah man Grund zum Handeln. Mittels Bildungsfinanzierungen sollte die Abwanderung von Studierenden in andere Bundesländer verhindert werden. Spezielle Bildungskredite der Landesbanken sollen ausschließlich der Finanzierung der Studiengebühren dienen. Damit garantieren sie, dass für niemanden, der wirklich studieren möchte, Studiengebühren einen Hinderungsgrund darstellen. Die Studentenkredite der Landesbanken sind darum auch in der Tilgung besonders günstig.
Sind Studiengebühren steuerlich absetzbar?
Nach §12 Nr. 5 des Einkommensteuergesetzes (EstG) sind Studiengebühren im Normalfall für ein Erststudium nicht als Werbungskosten steuerlich absetzbar. Sie können höchstens als Sonderausgaben (§ 10 Absatz 1 Nr. 7 EstG) geltend gemacht werden. Die Kosten für ein Aufbau- oder Master-Studium können wie eine Fortbildung in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten steuerlich abgesetzt werden.
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