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    15.01.2010
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    Studiengebühren an deutschen Hochschulen

    Studiengebühren waren bei ihrer Einführung ein großes Thema – und sie sind es noch. Denn immer wieder gibt es Änderungen. Hier erfährst Du, wo Du wie viel Studiengebühren zahlen musst und was es sonst noch zu beachten gibt.

    Studiengebühren in Deutschland

    Anfang 2002 wurde unter der damaligen rot-grünen Regierung die sechste Novelle des Hochschulrahmengesetzes beschlossen und verabschiedet. Sie besagt, dass für ein Erststudium keine Studiengebühren erhoben werden dürfen. Die damalige Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn begründete diese Entscheidung folgendermaßen:

    „Studierende und ihre Eltern brauchen verlässliche Rahmenbedingungen für die Zukunftsplanung. Die Bundesregierung hat die Familienförderung deutlich ausgebaut und das BAföG massiv erhöht – dieses Geld darf nicht mit der anderen Hand aus dem Familienportemonnaie durch Studiengebühren wieder herausgenommen werden!“

    Doch durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Januar 2005 ist diese Studiengebührenfreiheit für nichtig erklärt worden. Damit war für die Länder der Weg zu allgemeinen Studiengebühren auch für das Erststudium geebnet.

    Daneben dürfen außerdem folgende Gebühren erhoben werden:

    • Langzeitstudiengebühren
    • Zweitstudiengebühren
    • Verwaltungsgebühren
    • Gaststudiengebühren

    Begriffserklärung

    Allgemeine Studiengebühren

    Gebühren für jeden Studenten ab dem ersten Fachsemester 

    Langzeitgebühren

    Gebühren ab dem Erreichen eines bestimten Semesters (beispielsweise nach der anderthalbfachen Regelstudienzeit)

    Studienkonto

    Gutschrift von ca. 200 Wochensemesterstunden. Pro Semester wird dort eine bestimmte Anzahl an Stunden abgebucht. Ist die Regelstudienzeit erreicht, sind auch die Wochensemesterstunden verbraucht und Studiengebühren werden fällig.

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    Wie hoch sind die Studiengebühren in den einzelnen Bundesländern?

    Bundesland Euro
    Baden-Württemberg

    500 €

    seit dem SoSe 2007

    Bayern

    FH mind. 100 €
    Uni mind. 300 €

    seit dem SoSe 2007; die Höchstgrenze liegt bei 500 € pro Semester

    Berlin

    keine Allgemeinen Studiengebühren in der Regelstudienzeit

    Brandenburg

    keine Allgemeinen Studiengebühren in der Regelstudienzeit

    Bremen

    keine Allgemeinen Studiengebühren in der Regelstudienzeit

    Hamburg

    375 €

    seit dem WiSe 2008/09

    Hessen

    keine Allgemeinen Studiengebühren in der Regelstudienzeit

    Mecklenburg-Vorpommern

    keine Allgemeinen Studiengebühren in der Regelstudienzeit

    Niedersachsen

    500 €

    seit dem WiSe 2006/07

    Nordrhein-Westfalen

    500 €

    seit dem WiSe 2006/07

    Rheinland-Pfalz

    keine Allgemeinen Studiengebühren in der Regelstudienzeit

    Saarland

    300 € im 1. und 2. Semester
    500 € ab dem 3. Semester

    seit dem WiSe 2007/08

    Sachsen

    keine Allgemeinen Studiengebühren in der Regelstudienzeit

    Sachsen-Anhalt

    keine Allgemeinen Studiengebühren in der Regelstudienzeit

    Schleswig-Holstein

    keine Allgemeinen Studiengebühren in der Regelstudienzeit

    Thüringen

    keine Allgemeinen Studiengebühren in der Regelstudienzeit

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    Gebühren für ein Langzeitstudium oder Zweitstudium in Deutschland

    Bundesland Euro
    Bremen

    500 €

    nach dem 14. Semester

    Nordrhein-Westfalen

    650 €

    für Studierende, die das 1,5-fache der Regelstudienzeit überschritten haben

    Rheinland-Pfalz

    650

    gemäß des Studienkontos

    Sachsen-Anhalt

    500 Euro

    ab dem 4. Semester über der Regelstudienzeit

    Thüringen

    500 €

    ab dem 4. Semester Regelstudienzeit

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    Keine Langzeitgebühren auf das Erststudium

    Folgende Bundesländer erheben auf das Erststudium keine Langzeit-Studiengebühren:

    • Berlin
    • Brandenburg
    • Mecklenburg-Vorpommern
    • Sachsen
    • Schleswig-Holstein
    • Hessen (seit WS 2008/09)

    Nach oben

    Die Bundesländer Berlin, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein erheben weder eine Studien- noch eine Langzeitgebühr. Allerdings gibt es in jedem Bundesland Semesterbeiträge, die bei den Ländern mit Studiengebühren zusätzlich bezahlt werden müssen.

    Semesterbeiträge

    Bundesland Semesterbeitrag
    Baden-Württemberg

    40-100€

    Bayern

    42 €

    Berlin

    246,68 €*

    Brandenburg

    132,70 €*

    Bremen

    191,10 €*

    Hamburg

    375 €**

    Hessen

    50 €

    Mecklenburg-Vorpommern

    75 €

    Niedersachsen

    75 €**

    Nordrhein-Westfalen

    unterschiedlich, meist ca. 140 €*

    Rheinland-Pfalz

    ca. 180 €*

    Saarland

    137 €*

    Sachsen

    unterschiedlich

    Sachsen-Anhalt

    62,60 €

    Schleswig-Holstein

    Kiel: 102,00 €*

    Thüringen

    unterschiedlich

    * inkl. Semesterticket
    ** plus Studententicket, Studentenwerk, AStA

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    Wie kann ich die Studiengebühren am besten finanzieren?

    In den Bundesländern, in denen allgemeine Studiengebühren erhoben wurden, sah man Grund zum Handeln. Mittels Bildungsfinanzierungen sollte die Abwanderung von Studierenden in andere Bundesländer verhindert werden. Spezielle Bildungskredite der Landesbanken sollen ausschließlich der Finanzierung der Studiengebühren dienen. Damit garantieren sie, dass für niemanden, der wirklich studieren möchte, Studiengebühren einen Hinderungsgrund darstellen. Die Studentenkredite der Landesbanken sind darum auch in der Tilgung besonders günstig.

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    Sind Studiengebühren steuerlich absetzbar?

    Nach §12 Nr. 5 des Einkommensteuergesetzes (EstG) sind Studiengebühren im Normalfall für ein Erststudium nicht als Werbungskosten steuerlich absetzbar. Sie können höchstens als Sonderausgaben (§ 10 Absatz 1 Nr. 7 EstG) geltend gemacht werden. Die Kosten für ein Aufbau- oder Master-Studium können wie eine Fortbildung in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten steuerlich abgesetzt werden.

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